Drucksache - VIII-1054  

 
 
Betreff: Umsetzung des Landschaftsplanerischen Rahmenkonzeptes für das westliche Pankow
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
22.01.2020 
29. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Umwelt und Natur mitberatender Ausschuss
20.02.2020 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Natur mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Finanzen, Personal, Immobilien und Verwaltungsmodernisierung federführender Ausschuss
07.05.2020 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Immobilien und Verwaltungsmodernisierung vertagt   
11.06.2020 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Immobilien und Verwaltungsmodernisierung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
17.06.2020 
33. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
02.09.2020 
34. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion Bü90/Grüne, 29. BVV am 22.1.2020
Stellungnahme UmNat
Beschlussempfehlung FinPersIm 33. BVV am 17.06.2020
VzK§13BezVG BA, SB 34. BVV am 02.092020

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

17.08.2020

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache- Nr.: VIII-1054/2020

Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Umsetzung des Landschaftsplanerischen Rahmenkonzeptes für das westliche Pankow

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 33. Sitzung am 17.06.2020 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-1054/2020

Das Bezirksamt wird ersucht, auf Basis des Landschaftsplanerischen Rahmenkonzeptes Westliches Pankow unverzüglich Maßnahmen zu beantragen, die z.B. im Rahmen des Berliner Energie- und Klimaschutzprogrammes (BEK 2030) förderfähig sind. Auch für weitere, von den Bürger*innen in den Beteiligungswerkstätten genannte Maßnahmen sind Fördermittel zu akquirieren. Für noch nicht beantragte, aber förderfähige Maßnahmen ist aufzuführen:

-          welche Verwaltungsschritte, personellen und sonstigen Ressourcen für eine Beantragung notwendig sind sowie

-          welche Co-Finanzierung notwendig ist und wie diese Finanzierung erreicht werden könnte.

Es ist sicherzustellen, dass eine 100%ige Finanzierung ohne Belastung des Bezirkshaushaltes erreicht wird.

Dieses Ersuchen richtet sich als Querschnittsaufgabe an das gesamte Bezirksamt, nicht an die/den künftige(n) Klimaschutzbeauftragte(n).“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Aufgabe des landschaftsplanerischen Rahmenkonzeptes ist es geeignete Ausgleichsflächen für die Stadtentwicklungsprojekte, Wohnungsbauvorhaben, Verkehrsprojekte und gewerbliche Bauvorhaben zu finden und im Genehmigungsverfahren festzusetzen. Dabei werden sowohl Maßnahmen zur Erhöhung der biologischen Vielfalt in den vorhandenen Grün- und Freiflächen Pankows formuliert, als auch Empfehlungen zur Erhöhung der Anteile von strukturreichen und Grünraum verbindenden Elementen im Sinne des Klimaschutzes gegeben.

Sofern diese potenziellen Ausgleichsflächen zukünftig per Zulassungsbescheid oder städtebaulichen Vertrag im B-Planverfahren festgesetzt werden, sind diese vom Verursacher des Eingriffs (Vorhabenträger) umzusetzen und langfristig zu unterhalten. Zusätzliche Fördermittel dürfen dann für diese Maßnahmen nicht in Anspruch genommen werden, da eine rechtliche Verpflichtung besteht. Doppelbelegungen (Kompensationsmaßnahmen, Fördermittel) sind deshalb unbedingt zu vermeiden, da dies Rückzahlungen von Fördermitteln zur Folge hätte bzw. die Anerkennung als Kompensationsmaßnahme im Sinne der Eingriffsregelung nicht mehr möglich macht.

Insofern sieht das Bezirksamt seinen Schwerpunkt in der Umsetzung von geeigneten Kompensationsmaßnahmen im Sinne der Eingriffsregelung.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn
Bezirksbürgermeister
 

Daniel Krüger
Bezirksstadtrat für Umwelt und
öffentliche Ordnung


Auswirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

Fläche

Versiegelungsgrad

X

 

 

 

 

 

Wasser

Wasserverbrauch

X

 

 

 

 

 

Energie

Energieverbrauch

Anteil erneuerbarer Energie

X

 

 

 

 

 

Abfall

Hausmüllaufkommen

Gewerbeabfallaufkommen

X

 

 

 

 

 

Verkehr

Verringerung des Individualverkehrs

Anteil verkehrsberuhigter

Zonen

Busspuren

Straßenbahnvorrangschaltungen

Radwege

X

 

 

 

 

 

Immissionen

Schadstoffe

rm

X

 

 

 

 

 

Einschränkung von Fauna
und Flora

 

X

 

 

 

 

Bildungsangebot

X

 

 

 

 

 

Kulturangebot

X

 

 

 

 

 

Freizeitangebot

X

 

 

 

 

 

Partizipation in Entscheidungsprozessen

X

 

 

 

 

 

Arbeitslosenquote

X

 

 

 

 

 

Ausbildungsplätze

X

 

 

 

 

 

Betriebsansiedlungen

X

 

 

 

 

 

Wirtschaftliche Diversifizierung nach Branchen

X

 

 

 

 

 

Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.

 

 
 

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