Bezirksamt Pankow von Berlin | 17.08.2020 |
An die Bezirksverordnetenversammlung | Drucksache- Nr.: VIII-1054/2020 |
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht |
Umsetzung des Landschaftsplanerischen Rahmenkonzeptes für das westliche Pankow |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 33. Sitzung am 17.06.2020 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-1054/2020
„Das Bezirksamt wird ersucht, auf Basis des Landschaftsplanerischen Rahmenkonzeptes Westliches Pankow unverzüglich Maßnahmen zu beantragen, die z.B. im Rahmen des Berliner Energie- und Klimaschutzprogrammes (BEK 2030) förderfähig sind. Auch für weitere, von den Bürger*innen in den Beteiligungswerkstätten genannte Maßnahmen sind Fördermittel zu akquirieren. Für noch nicht beantragte, aber förderfähige Maßnahmen ist aufzuführen:
- welche Verwaltungsschritte, personellen und sonstigen Ressourcen für eine Beantragung notwendig sind sowie
- welche Co-Finanzierung notwendig ist und wie diese Finanzierung erreicht werden könnte.
Es ist sicherzustellen, dass eine 100%ige Finanzierung ohne Belastung des Bezirkshaushaltes erreicht wird.
Dieses Ersuchen richtet sich als Querschnittsaufgabe an das gesamte Bezirksamt, nicht an die/den künftige(n) Klimaschutzbeauftragte(n).“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Aufgabe des landschaftsplanerischen Rahmenkonzeptes ist es geeignete Ausgleichsflächen für die Stadtentwicklungsprojekte, Wohnungsbauvorhaben, Verkehrsprojekte und gewerbliche Bauvorhaben zu finden und im Genehmigungsverfahren festzusetzen. Dabei werden sowohl Maßnahmen zur Erhöhung der biologischen Vielfalt in den vorhandenen Grün- und Freiflächen Pankows formuliert, als auch Empfehlungen zur Erhöhung der Anteile von strukturreichen und Grünraum verbindenden Elementen im Sinne des Klimaschutzes gegeben. Sofern diese potenziellen Ausgleichsflächen zukünftig per Zulassungsbescheid oder städtebaulichen Vertrag im B-Planverfahren festgesetzt werden, sind diese vom Verursacher des Eingriffs (Vorhabenträger) umzusetzen und langfristig zu unterhalten. Zusätzliche Fördermittel dürfen dann für diese Maßnahmen nicht in Anspruch genommen werden, da eine rechtliche Verpflichtung besteht. Doppelbelegungen (Kompensationsmaßnahmen, Fördermittel) sind deshalb unbedingt zu vermeiden, da dies Rückzahlungen von Fördermitteln zur Folge hätte bzw. die Anerkennung als Kompensationsmaßnahme im Sinne der Eingriffsregelung nicht mehr möglich macht. Insofern sieht das Bezirksamt seinen Schwerpunkt in der Umsetzung von geeigneten Kompensationsmaßnahmen im Sinne der Eingriffsregelung. |
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn Bezirksbürgermeister | Daniel Krüger Bezirksstadtrat für Umwelt und öffentliche Ordnung |
Auswirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21
Nachhaltigkeitskriterium | keine Auswirkungen | positive Auswirkungen | negative Auswirkungen | Bemerkungen |
| | quantitativ | qualitativ | quantitativ | qualitativ | |
Fläche Versiegelungsgrad | X | | | | | |
Wasser Wasserverbrauch | X | | | | | |
Energie Energieverbrauch Anteil erneuerbarer Energie | X | | | | | |
Abfall Hausmüllaufkommen Gewerbeabfallaufkommen | X | | | | | |
Verkehr Verringerung des Individualverkehrs Anteil verkehrsberuhigter Zonen Busspuren Straßenbahnvorrangschaltungen Radwege | X | | | | | |
Immissionen Schadstoffe Lärm | X | | | | | |
Einschränkung von Fauna und Flora | | X | | | | |
Bildungsangebot | X | | | | | |
Kulturangebot | X | | | | | |
Freizeitangebot | X | | | | | |
Partizipation in Entscheidungsprozessen | X | | | | | |
Arbeitslosenquote | X | | | | | |
Ausbildungsplätze | X | | | | | |
Betriebsansiedlungen | X | | | | | |
Wirtschaftliche Diversifizierung nach Branchen | X | | | | | |
Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.