Drucksache - VIII-1027  

 
 
Betreff: UN-Kinderrechtskonvention
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionLinksfraktion
   
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
04.12.2019 
28. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin beantwortet   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Große Anfrage Linksfraktion 28 BVV am 4.12.19

Am 20.11.1989 wurde, nach 10 Jahren Verhandlung, die UN Kinderrechtskonvention (KRK) verabschiedet und von allen Mitgliedsstaaten, außer den USA, ratifiziert. Vor fünf Jahren hat die BVV Pankow von Berlin anlässlich des 25-Jährigen Jubiläums eine Sondersitzung abgehalten und nach 30 Jahren möchten wir mit dieser großen Anfrage über den Stand der Umsetzungen informiert werden.

Daher frage ich das Bezirksamt:

1.     Wie bewertet das Bezirksamt den Umsetzungsstand der UN-Kinderrechtskonvention in Pankow?

  1. Wie wird die UN-Kinderrechtskonvention durch das Bezirksamt beachtet und welche konkreten Maßnahmen ergreift das Bezirksamt zur Umsetzung?
  2. Eine Forderung der gesellschaftlichen Akteure ist es die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Wie bewertet das Bezirksamt die noch immer nicht erfolgte Umsetzung dieser Forderung?

In der UN-Kinderrechtskonvention wird in Artikel 12 die Berücksichtigung des Kindeswillens geregelt und dass der Kindeswillen vorranging zu beachten ist.

2.     Wie berücksichtigt das Bezirksamt den Kindeswillen in der täglichen Arbeit?

  1. Wie wird Kindern im Bezirk Pankow die Gelegenheit gegeben, in allen das Kind berührenden Verwaltungsverfahren ihre Meinung zu äern?
  2. Wie Informiert das Bezirksamt, angemessen für die Zielgruppe, Kinder und Jugendliche über getroffene Entscheidungen?
  3. Welche Formen und Formate der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gibt es im Bezirk Pankow?
  4. Wie werden aktuelle Formate der Beteiligung auf den Prüfstand gestellt und mit der Zielgruppe überarbeitet?
  5. Wenn keine Überarbeitung stattfindet, wieso nicht?

 

3.     Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die gesundheitliche Versorgung von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten?

  1. Mit welchen Aktivitäten wird die notwendige ärztliche Versorgung gewährleistet?
  2. Welche Projekte gibt es im Bezirk, um die Gesundheitsfürsorge für Mütter vor und nach der Geburt zu gewährleisten?
  3. Mit welchen Maßnahmen unterstützt das Bezirksamt die unter 3b. erfragten Projekte?

Angemessene Lebensbedingungen sind ein wesentlicher Bestandteil der UN-KRK. Das Bezirksamt Antwort auf eine Kleine Anfrage sinngemäß: Wer Sozialleistungen empfängt ist arm.

4.     Wie nimmt sich das Bezirksamt dem Thema Kinderarmut an?

  1. Welche Maßnahmen und Projekte gibt es im Bezirksamt zur Bekämpfung von Kinderarmut?
  2. Wie beteiligt sich das Bezirksamt an der Arbeitsgruppe Kinderarmut?
  3. Wie beurteilt das Bezirksamt seine Aktivitäten unter Berücksichtigung der Aktivitäten anderer Bezirke im Land Berlin?
  4. lt das Bezirksamt die Einrichtung eines Runden Tisches Kinderarmut am Beispiel von Lichtenberg für sinnvoll?
 
 

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