Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
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Drucksache - VIII-1027
Am 20.11.1989 wurde, nach 10 Jahren Verhandlung, die UN Kinderrechtskonvention (KRK) verabschiedet und von allen Mitgliedsstaaten, außer den USA, ratifiziert. Vor fünf Jahren hat die BVV Pankow von Berlin anlässlich des 25-Jährigen Jubiläums eine Sondersitzung abgehalten und nach 30 Jahren möchten wir mit dieser großen Anfrage über den Stand der Umsetzungen informiert werden. Daher frage ich das Bezirksamt: 1. Wie bewertet das Bezirksamt den Umsetzungsstand der UN-Kinderrechtskonvention in Pankow?
In der UN-Kinderrechtskonvention wird in Artikel 12 die Berücksichtigung des Kindeswillens geregelt und dass der Kindeswillen vorranging zu beachten ist. 2. Wie berücksichtigt das Bezirksamt den Kindeswillen in der täglichen Arbeit?
3. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die gesundheitliche Versorgung von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten?
Angemessene Lebensbedingungen sind ein wesentlicher Bestandteil der UN-KRK. Das Bezirksamt Antwort auf eine Kleine Anfrage sinngemäß: Wer Sozialleistungen empfängt ist arm. 4. Wie nimmt sich das Bezirksamt dem Thema Kinderarmut an?
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