Drucksache - VIII-1025  

 
 
Betreff: Baustellenkennzeichnung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
04.12.2019 
28. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und Öffentliche Ordnung mitberatender Ausschuss
09.01.2020 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Öffentliche Ordnung vertagt   
23.01.2020 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Öffentliche Ordnung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Finanzen, Personal, Immobilien und Verwaltungsmodernisierung federführender Ausschuss
13.02.2020 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Immobilien und Verwaltungsmodernisierung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
04.03.2020 
30. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
13.05.2020 
32. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linksfraktion 28 BVV am 4.12.19
Zuarbeit VerkOrd
Beschlussempfehlung FinPersIm 30. BVV am 04.03.20
Ausfertigung nach Beschlussfassung Beschlussempfehlung FinPersIm 30. BVV am 04.03.20
VzK§13BezVG BA, SB 32. BVV am 13.05.2020

siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

 

21.04.2020

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: VIII-1025

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Baustellenkennzeichnung

 

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 30. Sitzung am 04.03.2020 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-1025

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um über Hochbaumaßnahmen hinaus auch Ziele und die prognostizierte Dauer von anderen Bauvorhaben im öffentlichen Raum zu informieren. Dies soll in Anlehnung an die Regelungen des § 11 BauO Bln und unter Berücksichtigung von § 39 MobG BE bzw. § 45 StVO sowohl auf den Internet-Seiten des Bezirksamtes als auch an den Baustellen selbst realisiert werden.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Die in dem Antrag genannten Rechtsgrundlagen, insbesondere § 11 BauO Bln und § 39 MobG BE, führen in abschließender Weise auf, in welchen Fällen und auf welche Weise eine öffentliche Information in Bezug auf Baumaßnahmen durch den Bauherrn oder das beauftragte Unternehmen zu erfolgen hat.

 

r eine weitergehende Verpflichtung des Bauherrn oder der beauftragten Bauunternehmen besteht dagegen keine Rechtsgrundlage.

 

Insbesondere sieht das Berliner Straßengesetz (BerlStrG) keine Möglichkeit vor, Antragsteller im Rahmen einer Sondernutzungserlaubnis nach §§ 11 bis 13 BerlStrG auf eine über den gesetzlichen Rahmen hinausgehende Information zu verpflichten.

 

Über größere Straßenbaumaßnahmen, die im Auftrag oder unter Beteiligung des Straßen- und Grünflächenamtes (SGA) durchgeführt werden, informiert das SGA auch ohne gesetzliche Verpflichtung regelmäßig auf seinen Internetseiten und auf den Bauinformationsschildern. Damit wird auch entsprechend § 39 MobG BE über Beginn und Ende von Baumaßnahmen mit Auswirkungen auf das öffentliche Straßenland informiert.

 

Eine Information über sämtliche, also auch kleinere und kurzfristige Baumaßnahmen ist jedoch weder aus Ressourcengründen möglich, noch aus Gründen der Übersichtlichkeit sinnvoll.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine


Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Sören Benn
Bezirksbürgermeister
 

Vollrad Kuhn
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bürgerdienste

 

 
 

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