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Drucksache - VIII-1025
siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Baustellenkennzeichnung |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 30. Sitzung am 04.03.2020 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-1025
„Das Bezirksamt wird ersucht, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um über Hochbaumaßnahmen hinaus auch Ziele und die prognostizierte Dauer von anderen Bauvorhaben im öffentlichen Raum zu informieren. Dies soll in Anlehnung an die Regelungen des § 11 BauO Bln und unter Berücksichtigung von § 39 MobG BE bzw. § 45 StVO sowohl auf den Internet-Seiten des Bezirksamtes als auch an den Baustellen selbst realisiert werden.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Die in dem Antrag genannten Rechtsgrundlagen, insbesondere § 11 BauO Bln und § 39 MobG BE, führen in abschließender Weise auf, in welchen Fällen und auf welche Weise eine öffentliche Information in Bezug auf Baumaßnahmen durch den Bauherrn oder das beauftragte Unternehmen zu erfolgen hat.
Für eine weitergehende Verpflichtung des Bauherrn oder der beauftragten Bauunternehmen besteht dagegen keine Rechtsgrundlage.
Insbesondere sieht das Berliner Straßengesetz (BerlStrG) keine Möglichkeit vor, Antragsteller im Rahmen einer Sondernutzungserlaubnis nach §§ 11 bis 13 BerlStrG auf eine über den gesetzlichen Rahmen hinausgehende Information zu verpflichten.
Über größere Straßenbaumaßnahmen, die im Auftrag oder unter Beteiligung des Straßen- und Grünflächenamtes (SGA) durchgeführt werden, informiert das SGA auch ohne gesetzliche Verpflichtung regelmäßig auf seinen Internetseiten und auf den Bauinformationsschildern. Damit wird auch entsprechend § 39 MobG BE über Beginn und Ende von Baumaßnahmen mit Auswirkungen auf das öffentliche Straßenland informiert.
Eine Information über sämtliche, also auch kleinere und kurzfristige Baumaßnahmen ist jedoch weder aus Ressourcengründen möglich, noch aus Gründen der Übersichtlichkeit sinnvoll.
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Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn | Vollrad Kuhn |
Legende
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