Drucksache - VIII-1016  

 
 
Betreff: Nachwahl eines Mitgliedes des Ehrenamtlichen Dienstes im sozialen Bereich – Sozialkommissionen –
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
04.12.2019 
28. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzB BA§16 BezVG 28. BVV am 04.12.19

siehe Anlage


Begründung:

Bezirksamt Pankow von Berlin

11.2019

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:

Vorlage zur Beschlussfassung
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 16 BezVG

Gegenstand der Vorlage

Nachwahl eines Mitgliedes des Ehrenamtlichen Dienstes im sozialen Bereich Sozialkommissionen  

Beschlussentwurf

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Folgende Bürgerin wird bis zum 30.04.2023 als Mitglied des Ehrenamtlichen Dienstes im sozialen Bereich – Sozialkommissionen – gewählt.

 

SoKo 24

Ortsteil Pankow

Lindner, Rosemarie

 

 

 

Begründung

Gemäß Ziffer 11 (1) der VV EaD werden die Mitglieder des Ehrenamtlichen Dienstes auf Vorschlag des Bezirksamtes von der Bezirksverordnetenversammlung gewählt. In ihrer Sitzung am 20.02.2019 (VIII-0724) wählte die Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin die Mitglieder des Ehrenamtlichen Dienstes im sozialen Bereich Sozialkommissionen - für die Dauer von vier Jahren. In ihren Sitzungen am 15.05.2019 (VIII-0856) und am 14.08.2019 (VIII-0887) führte die Bezirksverordnetenversammlung Nachwahlen durch. Die Erforderlichkeit regelmäßiger Nachwahlen ergibt sich aus der dynamischen Alterszusammensetzung der Mitglieder der Sozialkommissionen.

Die Zahl der Mitglieder des Ehrenamtlichen Dienstes bestimmt sich nach der Einwohnerzahl, der sozialen Struktur und nach dem Anteil der Älteren an der Gesamtbelkerung des Bezirkes. Empfohlen wird pro 700 Einwohner*innen ein Mitglied. Das Bezirksamt bemüht sich dauerhaft, weitere Sozialkommissionsmitglieder zu gewinnen.

Aus Verwaltungsvereinfachungsgründen endet die Bestellung der nachgewählten Mitglieder ebenfalls am 30.04.2023.

Rechtsgrundlage

§ 16 BezVG 1 c

§ 36 Abs. 2b, Abs. 3 BezVG

§ 4 Abs. 1 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen vom 29.05.79 (GVBL. S. 826) zuletzt geändert durch VO v. 08.03.2011 (Gesetz- und Verordnungsblatt S. 87)

Verwaltungsvorschrift über den Ehrenamtlichen Dienst im sozialen Bereich (VV EaD) vom 02.08. 2016 (Veröffentlichung erfolgte im ABI. am 12.08.2016)

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine, Hinweis: Die benötigten finanziellen Mittel stehen im Kapitel 3930/Titel 41201 zur Verfügung.

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

Auf dieser Grundlage ist die ehrenamtliche und unverzichtbare Tätigkeit der Mitglieder in den Sozialkommissionen im Sinne der älteren Bürgerinnen und Bürger dieses Bezirkes sichergestellt.

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn
Bezirksrgermeister

Rona Tietje
Bezirksstadträtin für Jugend, Wirtschaft und Soziales

 

 

 
 

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