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Drucksache - VIII-1011
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Gemeinschaftsschulstandort auf dem Ostgelände des „Pankower Tors“ |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 28. Sitzung am 04.12.2019 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-1011 –
„Für die dringend benötigte Gemeinschaftsschule wird die in der Grundsatzvereinbarung mit der Firma Krieger Handel SE vom 25. April 2018 im § 3 mit „F“ bezeichnete Fläche östlich der Prenzlauer Promenade als Standort vorgesehen.
Im bezeichneten Bereich sind im B-Plan ebenfalls die Straßenbahntrasse Pankow-Heinersdorf-Weißensee, der Panke-Trail sowie eine auf die Mindestbreite begrenzte Erschließungsstraße für das Gelände des Pankower Tors und ausreichend Fläche für den Fußverkehr vorzusehen.“ –
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Am 14.03.2023 hat das Bezirksamt Pankow von Berlin einen Beschluss zum Abschluss des Prüfauftrags sowie zur weiteren Vorgehensweise gefasst (BA-Beschluss Nr.
IX-0473/2023). Dieser enthält auch eine ausführliche Begründung mit den Inhalten der einzelnen erarbeiteten Untersuchungen.
Ein Oberschulstandort auf der Fläche A und B (Teil der Fläche „F“) des Vorhabengebietes Pankower Tor ist vom Grundsatz her machbar, würde aber mit hohen Kosten, Aufwänden und nicht abschließend kalkulierbaren Risiken verbunden sein, so dass von einer langfristigen Entwicklungsperspektive ausgegangen werden muss.
Die durchgeführten Untersuchungen zu den Themen verkehrliche Erschließung, Altlasten/Boden, Flora/Fauna, Lärmschutz, städtebauliche Machbarkeit haben gezeigt, dass an dem Standort erhebliche Hemmnisse für eine zeitnahe Entwicklung vorliegen. Weiterhin sind aktuell nicht alle Kosten abschätzbar (z. B. Kosten für den Grunderwerb von privaten Eigentümern und BEV — Bundeseisenbahnvermögen, naturschutzrechtliche Ausgleichsflächen). Angesichts der sehr dynamischen Preisentwicklung insbesondere im Baugewerbe, ist eine verlässliche Kostenschätzung kaum möglich, deutlich höhere Investitionssummen sind wahrscheinlich.
Die durchgeführte Machbarkeitsuntersuchung zeigt, dass ein 5-zügiges Gymnasium mit den zugehörigen Freiflächen auf dem geprüften Standort in mehreren Varianten (mit und ohne Nutzung der Denkmale) möglich wäre. Die Nutzung der Denkmale für eine Schule bedeutet einen erhöhten Kostenaufwand in der Herstellung.
Die Flächen sind derzeit öffentlich nicht erschlossen. Die Herstellung der regelgerechten öffentlichen verkehrlichen Erschließung sowie die Ertüchtigung der umgebenden Bestandsstraßen für die Schulwegsicherheit und ÖPNV-Anbindung ist erforderlich. Zudem ist das Grundstück an alle Versorgungsnetze anzubinden. Die verkehrliche Erschließung ist der größte Zeitfaktor, da hierfür Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden müssen. Eine mittelfristige Erschließung ggf. mit provisorischen Brückenbauten ist in frühestens 10 Jahren möglich.
Der finale Ausbau der verkehrlichen Erschließung mit allen tangierenden überbezirklichen Planungen in der Zuständigkeit von SenUMVK wie die Straßenbahntangente, Verkehrslösung Heinersdorf Netzelement N4e und der Panketrail könnte frühestens in 15 Jahren umgesetzt werden.
Weitere Aspekte, die die Umsetzbarkeit einschränken sind: z. T. tiefergehender Bodenaustausch erforderlich aufgrund belasteter Böden, Vorhandensein streng geschützter Arten, Immissionsproblematik, gemäß § 23 AEG (Allgemeines Eisenbahngesetz) nicht freigestellte Flächen der DB Netz AG.
Kosten für den Grunderwerb, die Planungsleistungen und die Umsetzung der Maßnahmen, die Voraussetzung für die schulische Nutzung sind, müssen vom Land Berlin getragen werden.
Aus den o. g. Gründen wird der untersuchte Oberschulstandort auf Fläche A und B (nördlich der Planstraße B zwischen Ringlokschuppen und Heimdallgraben — siehe Abbildung 1) nicht weiterverfolgt. Er wäre unter unverhältnismäßig hohem sowie bisher nicht absehbarem Kostenaufwand und nur langfristig umsetzbar.
Als Alternative ist innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans 3-60 „Pankower Tor“ östlich der Prenzlauer Promenade auf den Flächen südlich der Planstraße B bis Heimdallstraße eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Schule“ planungsrechtlich zu sichern (siehe Abbildung 1).
Das Planungsziel wird vorbehaltlich der Zustimmung des zuständigen Ausschusses für Stadtentwicklung, Bebauungsplanung und Genehmigungen der Bezirksverordnetenversammlung verfolgt.
Abbildung 1: Lageplan
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
Siehe Anlage
Kinder- und Familienverträglichkeit
keine
Sören Benn |
Rona Tietje |
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