Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
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Drucksache - VIII-0998
siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme Schlussbericht Vorschrift zum Einsatz erneuerbarer Energien in Bebauungsplänen in Pankow Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 32. Sitzung am 13.05.2020 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VII-0998 – „Das Bezirksamt wird ersucht, künftig bei Bebauungsplänen den Einsatz von Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien mit Schwerpunkt Solaranlagen beim Bau von Gebäuden vorzusehen. Bereits im Verfahren befindliche Bebauungspläne werden, soweit möglich, entsprechend modifiziert. Es ist darauf zu achten, dass die Ausrichtung und Beschaffenheit der baulichen Anlagen soweit möglich so erfolgt, dass solare Nutzungen auf Dächern und an den Fassaden ermöglicht wird. Im Falle von Vorhaben nach §34 BauGB wird das Bezirksamt ersucht, bei den Vorhabenträgern die Planung von Solaranlagen anzuregen. Das Bezirksamt wird ersucht, im Rahmen der Vorstellung von geplanten B-Plan-Aufstellungsbeschlüssen die Ziele bezüglich des Einsatzes von Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien im jeweiligen geplanten Bebauungsplan vorzustellen bzw. bei Nichtberücksichtigung die Gründe darzulegen.“ wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine
Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt
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