Drucksache - VIII-0996  

 
 
Betreff: Prüfung der Möglichkeiten und Umsetzung von Photovoltaik und Solarthermie auf bezirkseigenen Dächern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
30.10.2019 
27. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Finanzen, Personal, Immobilien und Verwaltungsmodernisierung federführender Ausschuss
14.11.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Immobilien und Verwaltungsmodernisierung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
22.01.2020 
29. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
17.06.2020 
33. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
09.12.2020 
37. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
05.05.2021 
41. ordentliche digitale Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
29.09.2021 
44. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag B´90/Grüne 27. BVV am 30.10.19
Beschlussempfehlung FinPersIm 29. BVV am 22.01.20
VzK§13BezVG BA, ZB 33. BVV am 17.06.2020
Berichtspflicht Oktober 2020
VzK§13BezVG ZB 37.BVV 9.12.2020
Berichtspflicht BA Januar 2021
VzK§13BezVG BA, ZB 41. BVV am 05.05.2021
Berichtspflicht BA Juni 2021
VzK§13BezVG BA, SB 44. BVV am 29.09.2021

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.09.2021

An die
Bezirksverordnetenversammlung

In Erledigung der Drucksache-Nr.:
VIII-0996/2019

Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Prüfung der Möglichkeit und Umsetzung von Photovoltaik und Solarthermie auf bezirkseigenen Dächern

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 29. Sitzung am 22.01.2019 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-0996/2019

Das Bezirksamt wird ersucht, unverzüglich gemäß § 16 Abs. 2+3 EWG Bln bei allen bezirkseigenen Gebäuden zu prüfen, ob auf den Dächern bzw. an Fassadenflächen und/oder anderen geeigneten Orten Photovoltaikanlagen und/oder solarthermische Anlagen installiert werden können.

Das Bezirksamt wird außerdem ersucht, sich an die BIM (Berliner Immobilien Management GmbH) zu wenden mit dem Ziel, dass diese eine entsprechende Prüfung für die Gebäude, die im Namen des Bezirks von der BIM (Berliner Immobilienmanagement GmbH) verwaltet werden, vornimmt. Quantifizierbare Ergebnisse in Form von verfügbarer Dachfläche oder installierter Leistung in kWp auf den bezirkseigenen Dächern müssen Ziel dieser Prüfung sein.

Bei positivem Prüfergebnis soll der BVV ein Bericht zu den für das Bezirksamt entstehenden Kosten vorgelegt werden.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Das Bezirksamt Pankow von Berlin setzt das Förderprogramm zur Ertüchtigung öffentlicher Gebäude für Solaranlagen (Stichwort PV-Readiness), wie bereits in den Zwischenberichten detailliert beschrieben, um. Das Bezirksamt hat wie im Schlussbericht zur Drucksache VIII-1293/2020 berichtet nach intensiven Vorgesprächen und Verhandlungen das „Pankow-Paket“ mit den Berliner Stadtwerken vertraglich abgeschlossen. Hierin enthalten sind 24 Photovoltaikanlagen, auf 21 Schulen und drei Turnhallen. Die ersten Baustarts erfolgen im September 2021 erfolgen. Die zu installierende Anlagengröße beträgt ca. 930 kWp und es werden ca. 440.000 kg CO2/a vermieden.

Die vorgeschriebenen Prüfungen nach § 16 Abs. 2 und 3 des Energiewendegesetzes (EnWG) ist bei allen neu zu errichtenden Gebäuden Bestandteil der Planung. Die entsprechenden Kosten sind ebenfalls Teil der Planungsunterlagen. Bei allen Sanierungsmaßnahmen werden alle dafür geeigneten Dächer für Photovoltaik-Readiness vorgehalten, so dass mit Ablauf der Gewährleistung die Dächer mit PV-Anlagen versehen werden. Es ist anzumerken, dass durch die Bewilligung eines Baukostenzuschusses bereits eine Anlage von 74 kWp auf ca. 99 kWp erweitert werden konnte. Sollte dieses Förderprogramm auch im Jahr 2022 fortbestehen, so gibt es auch die Option für weitere Anlagen, diese vergrößern zu können. Das Bezirksamt Pankow von Berlin kommt somit dem Berliner Energiewendegesetz Berlin (EWG Bln) gemäß §§ 3, 6 und 16 zur Erreichung der Klimaschutzziele sowie dem Ersuchen der BVV unmissverständlich nach.

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat im August das neue Energiewende- und Klimaschutzgesetz beschlossen. Das Gesetz enthält noch einmal ambitioniertere Vorgaben, auch im Hinblick auf die Sanierung der öffentlichen Gebäude. So dürfen alle öffentlichen Gebäude, darunter auch Schulen, nur noch Strom aus erneuerbaren Energien beziehen. Hinzu kommt eine Solarpflicht für alle in Frage kommenden Dachflächen. Sie gilt für den Neubau öffentlicher Gebäude, aber auch für Bestandshäuser. Dort sollen Solaranlagen bis zum 31. Dezember 2024 errichtet werden. Bis 2045 sollen alle öffentlichen Bauten zudem energetisch saniert werden. Für Neubauten sind hohe energetische Standards einzuhalten. Ausnahmen gibt es bei dem Punkt für neue Gebäude, deren Vorplanungsunterlagen noch in diesem Jahr genehmigt werden, sowie für neue Schulen, die bis Ende 2024 genehmigt werden. Das Bezirksamt wird auch die neuen Vorgaben, im Rahmen der zur Verfügung gestellten Finanz- und Personalressourcen, selbstverständlich umsetzen. Die BIM wird nach Einschätzung des Bezirksamts ebenfalls die neuen Vorgaben schnellstmöglich umsetzen.

Die im Ersuchen aufgezeigten Punkte finden entsprechend Berücksichtigung. Das Bezirksamt wird auch in Zukunft einzelne bezirkliche Baumaßnahmen im zuständigen Ausschuss vorstellen, so dass die BVV regelmäßig Einblick in die tägliche Praxis erhält.

Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

Derzeit nicht bezifferbar

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

siehe Anlage

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn
Bezirksbürgermeister
 

Dr. Torsten Kühne
Bezirksstadtrat für Schule, Sport, Facility Management und Gesundheit


Auswirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

  1. Fläche

-       Versiegelungsgrad

 

 

 

 

 

 

  1. Wasser

-       Wasserverbrauch

 

 

 

 

 

 

  1. Energie

-       Energieverbrauch

-       Anteil erneuerbarer Energie

 

X

X

 

 

 

  1. Abfall

-       Hausmüllaufkommen

-       Gewerbeabfallaufkommen

 

 

 

 

 

 

  1. Verkehr

-       Verringerung des Individualverkehrs

-       Anteil verkehrsberuhigter

-       Zonen

-       Busspuren

-       Straßenbahnvorrangschaltungen

-       Radwege

 

 

 

 

 

 

  1. Immissionen

-       Schadstoffe

-       rm

 

 

 

 

 

 

  1. Einschränkung von Fauna
    und Flora

 

 

 

 

 

 

  1. Bildungsangebot

 

 

 

 

 

 

  1. Kulturangebot

 

 

 

 

 

 

  1.         Freizeitangebot

 

 

 

 

 

 

  1.         Partizipation in Entscheidungsprozessen

 

 

 

 

 

 

  1.         Arbeitslosenquote

 

 

 

 

 

 

  1.         Ausbildungsplätze

 

 

 

 

 

 

  1.         Betriebsansiedlungen

 

 

 

 

 

 

  1.         Wirtschaftliche Diversifizierung nach Branchen

 

 

 

 

 

 

Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.

 

 
 

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