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Drucksache - VIII-0996
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 29. Sitzung am 22.01.2019 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0996/2019 „Das Bezirksamt wird ersucht, unverzüglich gemäß § 16 Abs. 2+3 EWG Bln bei allen bezirkseigenen Gebäuden zu prüfen, ob auf den Dächern bzw. an Fassadenflächen und/oder anderen geeigneten Orten Photovoltaikanlagen und/oder solarthermische Anlagen installiert werden können. Das Bezirksamt wird außerdem ersucht, sich an die BIM (Berliner Immobilien Management GmbH) zu wenden mit dem Ziel, dass diese eine entsprechende Prüfung für die Gebäude, die im Namen des Bezirks von der BIM (Berliner Immobilienmanagement GmbH) verwaltet werden, vornimmt. Quantifizierbare Ergebnisse in Form von verfügbarer Dachfläche oder installierter Leistung in kWp auf den bezirkseigenen Dächern müssen Ziel dieser Prüfung sein. Bei positivem Prüfergebnis soll der BVV ein Bericht zu den für das Bezirksamt entstehenden Kosten vorgelegt werden.“ wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Das Bezirksamt Pankow von Berlin setzt das Förderprogramm zur Ertüchtigung öffentlicher Gebäude für Solaranlagen (Stichwort PV-Readiness), wie bereits in den Zwischenberichten detailliert beschrieben, um. Das Bezirksamt hat wie im Schlussbericht zur Drucksache VIII-1293/2020 berichtet nach intensiven Vorgesprächen und Verhandlungen das „Pankow-Paket“ mit den Berliner Stadtwerken vertraglich abgeschlossen. Hierin enthalten sind 24 Photovoltaikanlagen, auf 21 Schulen und drei Turnhallen. Die ersten Baustarts erfolgen im September 2021 erfolgen. Die zu installierende Anlagengröße beträgt ca. 930 kWp und es werden ca. 440.000 kg CO2/a vermieden. Die vorgeschriebenen Prüfungen nach § 16 Abs. 2 und 3 des Energiewendegesetzes (EnWG) ist bei allen neu zu errichtenden Gebäuden Bestandteil der Planung. Die entsprechenden Kosten sind ebenfalls Teil der Planungsunterlagen. Bei allen Sanierungsmaßnahmen werden alle dafür geeigneten Dächer für Photovoltaik-Readiness vorgehalten, so dass mit Ablauf der Gewährleistung die Dächer mit PV-Anlagen versehen werden. Es ist anzumerken, dass durch die Bewilligung eines Baukostenzuschusses bereits eine Anlage von 74 kWp auf ca. 99 kWp erweitert werden konnte. Sollte dieses Förderprogramm auch im Jahr 2022 fortbestehen, so gibt es auch die Option für weitere Anlagen, diese vergrößern zu können. Das Bezirksamt Pankow von Berlin kommt somit dem Berliner Energiewendegesetz Berlin (EWG Bln) gemäß §§ 3, 6 und 16 zur Erreichung der Klimaschutzziele sowie dem Ersuchen der BVV unmissverständlich nach. Das Berliner Abgeordnetenhaus hat im August das neue Energiewende- und Klimaschutzgesetz beschlossen. Das Gesetz enthält noch einmal ambitioniertere Vorgaben, auch im Hinblick auf die Sanierung der öffentlichen Gebäude. So dürfen alle öffentlichen Gebäude, darunter auch Schulen, nur noch Strom aus erneuerbaren Energien beziehen. Hinzu kommt eine Solarpflicht für alle in Frage kommenden Dachflächen. Sie gilt für den Neubau öffentlicher Gebäude, aber auch für Bestandshäuser. Dort sollen Solaranlagen bis zum 31. Dezember 2024 errichtet werden. Bis 2045 sollen alle öffentlichen Bauten zudem energetisch saniert werden. Für Neubauten sind hohe energetische Standards einzuhalten. Ausnahmen gibt es bei dem Punkt für neue Gebäude, deren Vorplanungsunterlagen noch in diesem Jahr genehmigt werden, sowie für neue Schulen, die bis Ende 2024 genehmigt werden. Das Bezirksamt wird auch die neuen Vorgaben, im Rahmen der zur Verfügung gestellten Finanz- und Personalressourcen, selbstverständlich umsetzen. Die BIM wird nach Einschätzung des Bezirksamts ebenfalls die neuen Vorgaben schnellstmöglich umsetzen. Die im Ersuchen aufgezeigten Punkte finden entsprechend Berücksichtigung. Das Bezirksamt wird auch in Zukunft einzelne bezirkliche Baumaßnahmen im zuständigen Ausschuss vorstellen, so dass die BVV regelmäßig Einblick in die tägliche Praxis erhält. Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten. Haushaltsmäßige Auswirkungen Derzeit nicht bezifferbar Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung siehe Anlage Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt
Auswirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21
Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.
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