Drucksache - VIII-0995  

 
 
Betreff: Zukunft der Berliner Allee
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
   Beteiligt:Fraktion der SPD
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
30.10.2019 
27. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
04.05.2022 
6. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
18.05.2022 
Fortführung der 6. Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linke 27. BVV am 30.10.19
2. Ausfertigung Antrag Linke und SPD 27. BVV am 30.10.19
VzK§13BezVG BA, SB 6. BVV am 04.05.2022
VzK§13BezVG BA, SB Fortsetzung 6. BVV am 18.05.2022

siehe Anlage


Begründung:

Bezirksamt Pankow von Berlin

 

.2022

An die
Bezirksverordnetenversammlung

in Erledigung der                                       Drucksache-Nr.: VIII-0995

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Zukunft der Berliner Allee

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 27. Sitzung am 30.10.2019 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-0995

Das Bezirksamt wird ersucht, bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz darauf hinzuwirken, dass die Konkretisierung der Planungen zur grundhaften Erneuerung der Berliner Allee im Abschnitt von Pistoriusstraße bis Rennbahnstraße einschließlich einer grundhaften Sanierung der Straßenbahngleisanlagen (Investitionsplanung 2018 2022) zwingend unter Berücksichtigung folgender Ziele verfolgt wird.

Die grundhafte Sanierung hat zum Ziel:

1. In der nördlichen Berliner Allee von Antonplatz bis Bernkasteler Straße durchgehende, sichere Radverkehrsanlagen herzustellen.

2. Barrierefreie Gehwege und sichere Querungsmöglichkeiten für die Fußngerinnen und Fußnger über die Fahrbahn zu schaffen (v. a. südwestlich der Kreuzung Berliner Allee/Indira-Gandhi-Str. sowie am südlichen Knoten Berliner Allee/Rennbahnstr./Bernkasteler Str.).

3. Eine gemeinsame ÖPNV-Spur (Bus und Straßenbahn) in den Straßenquerschnitt einzuordnen.

4. Die Fahrbahn grundhaft zu erneuern und damit die Lärmemissionen zu verringern sowie zur Luftreinhaltung beizutragen.

Zukünftig soll auf dem Abschnitt Antonplatz bis Bernkasteler Straße zudem eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h angeordnet werden.

Die BVV fordert das Bezirksamt auf, darauf hinzuwirken, dass diese Ziele explizit in die Verkehrs- und Machbarkeitsuntersuchung, die voraussichtlich im vierten Quartal 2019 in Auftrag gegeben wird, einfließen.

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Das Bezirksamt Pankow von Berlin hatte die Drucksache Ende des Jahres 2019 aufgrund der fachlichen Zuständigkeit an die damalige Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz gesandt. Mittlerweile ist eine Antwort vom 11.01.2022 der Senatsverwaltung eingegangen, aus der im Folgenden zitiert wird:

 

[…] Aktuelle Zielstellung des Landes Berlin ist weiterhin die grundhafte Erneuerung der Berliner Allee im benannten Abschnitt.

Im Ergebnis aktueller Abstimmungen und Ortsbegehungen wurde die Entscheidung getroffen, auf die ursprünglich vorgesehene Machbarkeitsuntersuchung zu verzichten, da die Spielräume für grundlegende Veränderungen der Bordführung in diesem Abschnitt sehr gering sind und unter den aktuell gesetzten Planungsprämissen keine wesentlich unterschiedlichen Varianten für eine Umgestaltung zulassen.

Die Entscheidung für eine Abkehr von der ursprünglich geplanten und sehr zeitaufwändigen Machbarkeitsuntersuchung hin zu einer „Erneuerung im Bestand“, einschließlich der damit verbundenen Planungsabläufe und damit der Einstieg direkt in ein konkretes Planverfahren, soll der grundsätzlichen Beschleunigung der Planungen und einer ressourcenschonenden Bearbeitung dienen. Das nun angestrebte konkrete Planverfahren zur grundhaften Erneuerung der Berliner Allee mit gleichzeitiger Umgestaltung des Straßenraumes hat mit einer Abstimmung der Planungsvorgaben und eines Abwägungsprozesses zur Berücksichtigung der Interessen der unterschiedlichen Betroffenen als Nutzende oder Anliegende in der Berliner Allee begonnen. Die in der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) zuständige Tiefbauabteilung nimmt nach Vorliegen der Planungsvorgaben und der Verfügbarkeit der erforderlichen personellen Ressourcen das konkrete Planverfahren auf und führt alle damit verbundenen, notwendigen Prozesse zur Erarbeitung von konkreten mobilitätsgesetzkonformen Beteiligungskonzepten, Planungsunterlagen und Zeitplänen durch.

 

Die aufgeführten Ziele der DS VIII-0995 fließen in die Planungsvorgaben für die grundhafte Erneuerung ein.

 

Entsprechend Ihrer Funktion und Zweckbestimmung hat die Berliner Allee neben dem Anliegerverkehr auch den überörtlichen Verkehr, einschließlich des ÖPNV und des Wirtschaftsverkehrs, aufzunehmen und fungiert gleichzeitig als Sammelstraße für die angrenzenden Wohngebiete. Diese Funktionsüberlagerung in Verbindung mit den bestehenden Nutzungsansprüchen und mit dem begrenzt zur Verfügung stehenden Verkehrsraum sind ein Grund für die bisher ausstehenden Maßnahmen zur Umgestaltung der Berliner Allee.

Es ist unstrittig, dass der Straßenraum im Rahmen bestehender Möglichkeiten und unter Beachtung der verkehrlichen Funktion anders verteilt werden muss, um die Situation für den Umweltverbund (v.a. Radverkehr) zu verbessern. In der Abwägungsentscheidung in solch einem Fall (hohe Nutzungsansprüche und konflikte aller Verkehrsträger; begrenzter Platz) muss klar sein, dass nicht allen Anforderungen aller Verkehrsträger vollumfänglich entsprochen werden kann.

Die Zielstellung der vorgesehenen Planung („Erneuerung im Bestand“) besteht darin, die zukünftige Querschnittsaufteilung auf Grundlage des Berliner Mobilitätsgesetzes sowie der geltenden Richtlinien und Vorschriften vorzunehmen, so dass eine deutliche Verbesserung für den Umweltverbund erreicht werden kann.

Dieser Zielstellung folgend, gelten die nachfolgenden grundlegenden Rahmenbedingungen für die o.g. Planungsvorgaben, deren Umsetzungsmöglichkeiten im Planungsverlauf untersucht werden:

  • In der Berliner Allee wird kein generelles Parken oder Halten mehr vorgesehen.
  • Es sind in beiden Richtungen geschützte Radverkehrsanlagen vorzusehen.
  • r den motorisierten Individualverkehr verbleibt ein Fahrstreifen, welcher abschnittsweise auch gemeinsam mit dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) genutzt werden muss.
  • An der Kreuzung Berliner Allee/Pistoriusstraße soll der Straßenbahnverkehr möglichst in Pulkführung, aber in jedem Fall ungehindert vom motorisierten Individualverkehr in den Abschnitt zwischen Pistoriusstraße und Indira-Gandhi-Straße geführt werden.
  • Aufgrund dieser Einstreifigkeit ist zu beachten, dass die Radverkehrsanlagen im Havariefall auch für Einsatzkräfte genutzt werden müssen.
  • Zur Sicherung der Belieferung der Gewerbetreibenden sind mit dem Bezirk und den Betroffenen neue Belieferungskonzepte abzustimmen.

 

Die zu erwartenden Lösungen werden voraussichtlich abschnittsweise unterschiedlich sein (müssen). Neben baulichen Lösungen können manche Probleme ggf. auch betrieblich (z. B. veränderte LSA-Steuerungen) oder auch im Nebennetz (Anlieferung) gelöst werden.

Ziel ist es auch, dass die bisherige Straßenbahntrasse zukünftig von der dort verkehrenden Buslinie mitgenutzt und gegen eine Nutzung durch den motorisierten Individualverkehr geschützt wird.

Diesbezügliche verkehrliche Untersuchungen werden Bestandteil der Planung sein. Bezüglich der Anordnung einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h sind hier zunächst die nachstehenden Rahmenbedingungen zu beachten:

  • Entsprechend ihrer Zweckbestimmung ist die Berliner Allee als Vorfahrtsstraße ausgewiesen und für die Aufnahme des überörtlichen Verkehrs, einschließlich des Öffentlichen Personennahverkehrs und Wirtschaftsverkehrs sowie als Sammelstraße für die angrenzenden Wohngebiete, vorzusehen.
  • Sie ist zur Gewährleistung der Leistungsfähigkeit mit einer Regelgeschwindigkeit
    50 km/h ausgewiesen.
  • Geschwindigkeitsreduzierungen bedürfen neben der Darlegung der zwingenden
    Notwendigkeit und einer qualifizierten Gefahrenlage (z. B. Schulen, Lärmschutz usw.) auch einer Überprüfung der örtlichen und verkehrlichen Gegebenheiten auf alternativen Strecken, um die Leistungsfähigkeit im Hauptstraßennetz zu gewährleisten.
  • Darüber hinaus hat der Berliner Senat mit dem Lärmaktionsplan 20192023 die
    Erarbeitung eines Tempo-30-Konzepts für die Nacht und für den ganzen Tag
    beschlossen. Die Berliner Allee ist Bestandteil dieser Untersuchung. Aktuell kann noch nicht gesagt werden, ob auf der Grundlage dieses Konzeptes in der Berliner Allee Tempo 30 in dem geforderten Umfang eingerichtet werden kann.

 

Unabhängig von den aufgezeigten Problemen in Bezug auf die Umgestaltung und den Umbau der Berliner Allee besteht die technische Notwendigkeit zur Sanierung der Gleisanlagen der BVG. Die Anlagen werden bereits seit Ende August [2021] lagegerecht erneuert. Mit der BVG sind daher Abstimmungen durchzuführen, wie die unterschiedlichen Planungsverlangen und Baumaßnahmen koordiniert werden können bzw. welche Prämissen auf die Tätigkeiten des jeweils anderen Vorhabenträgers übertragen können.

 

Die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz bestätigt mit dem Schreiben vom 11. Januar 2022, dass die von der BVV vorgeschlagenen Aspekte in der zukünftigen Planung zur Umgestaltung der Berliner Allee Berücksichtigung finden werden. Das Bezirksamt sieht die o. g. Drucksache damit als erledigt an.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Sören Benn
Bezirksbürgermeister
 

Manuela Anders-Granitzki
Bezirksstadträtin für Ordnung und              Öffentlicher Raum

 

 

 
 

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