Drucksache - VIII-0989  

 
 
Betreff: Legales Graffiti auf dem Fröbelplatz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /ZB
   Beteiligt:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
   Fraktion der SPD
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
30.10.2019 
27. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
30.09.2020 
35. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linksfraktion, 27. BVV am 30.10.19
Ausfertigung nach Beschlussfassung Antrag Linke, B´90/Grüne und SPD 27. BVV am 30.10.19
VzK§13BezVG BA, ZB 35. BVV am 30.09.2020

siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

15.09.2020

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:VIII-0989

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

1. Zwischenbericht

 

Legales Graffiti auf dem Fröbelplatz

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 27. Sitzung am 30.10.2019 angenommenen Ersuchens der
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. VIII-0989:

Das Bezirksamt Pankow wird aufgefordert, die neu gebaute Betonwand auf dem Fröbelplatz als legale Möglichkeit für Graffiti-Kunst auszuschreiben. Zusätzlich sind Müllbehälter für die Entsorgung der Dosen aufzustellen.
 

 wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Das Stren- und Grünflächenamt hat die Graffiti Lobby Berlin als Partner für legale Graffiti-Kunst im öffentlichen Raum gewonnen. Der Entwurf eines Gestattungsvertrages liegt vor. Die Graffiti-Lobby bemüht sich um die Gewinnung eines lokalen Paten vor Ort. Sobald ein geeigneter Pate gefunden ist, kann der Gestattungsvertrag beidseitig unterschrieben werden.

r die Nutzung legaler Graffiti-Wände liegt ein Regelwerk vor, welches in gemeinsamer
Arbeit der Graffiti-Lobby, dem Arbeitskreis Urban Art und der Senatsverwaltung für Kultur und Europa entstanden ist. Dieses Regelwerk ist Bestandteil der Vereinbarung und
beinhaltet u.a. auch, dass die sachgemäße Entsorgung des durch die legale Bemalung entstandenen Abfalls selbstständig durch die Nutzer erfolgt.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn
Bezirksbürgermeisters
 

Vollrad Kuhn
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung
und Bürgerdienste

 

 
 

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