Drucksache - VIII-0988  

 
 
Betreff: Entlassungsmanagement der Krankenhäuser optimieren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
30.10.2019 
27. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Soziales, Senior*innen, Arbeit und Wirtschaft mitberatender Ausschuss
12.11.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Senior*innen, Arbeit und Wirtschaft ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Schule, Sport und Gesundheit federführender Ausschuss
27.11.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Gesundheit ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen     
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
22.01.2020 
29. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
04.03.2020 
30. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
02.09.2020 
34. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
30.09.2020 
35. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
11.11.2020 
36. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
09.12.2020 
37. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
20.01.2021 
38. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin (per Livstream zu verfolgen unter: https://www.youtube.com/channel/UCt4uaISaAWcRCzrsocY2LrQ) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linksfraktion, 27. BVV am 30.10.19
Stellungnahme SoSeArW
Beschlussempfehlung SchuSpG 29. BV am 22.01.20
VzK§13BezVG BA, ZB 30. BVV am 04.03.20
Berichtspflicht BA April 2020
VzK§13 BezVG BA, SB 34. BVV am 02.09.2020
VzK§13 BezVG BA, SB 35. BVV am 30.09.2020
VzK§13BezVG BA, SB 36. BVV am 11.11.2020
VzK§13BezVG BA, SB 37. BVV am 09.12.2020
VzK§13BezVG BA, SB 38. BVV am 20.01.2021

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.07.2020

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: VIII-0988/2019

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Entlassungsmanagement der Krankenhäuser optimieren

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 29. Sitzung am 22.01.2020 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-0988/2019

Das Bezirksamt wird ersucht, in der Umsetzung der »Leitlinien der Wohnungsnotfallhilfe und Wohnungslosenpolitik« (Stand 03.09.2019) das Entlassungsmanagement der Krankenhäuser zu optimieren. Für ein überarbeitetes Entlassungsmanagement sollen u.a. folgende Punkte Berücksichtigung finden und geprüft werden:

Der Bezirk Pankow stellt eine direkte Kontaktmöglichkeit der Kliniken zum Sozialamt sicher, um eine Folgeversorgung zu planen und umzusetzen.

In den Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe in Pankow sind Clearingmöglichkeiten zu schaffen, um eine konkretere Bedarfseinschätzung sowie eine rechtzeitige pflegerische und hospizliche Versorgung in einer geeigneten Einrichtung zu ermöglichen.

Um Krankenhaussozialarbeit zu gewährleisten, muss eine Bedarfsanalyse gemacht werden und ggf. der Einsatz von mobilen Krankenhaussozialarbeitern und -sozialarbeiterinnen geprüft werden.

Es soll geprüft werden, wie eine mobile ärztliche Versorgung in den Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe umgesetzt werden kann.

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Der Übergang von der stationären Krankenhausversorgung in eine weitergehende medizinische, rehabilitative oder pflegerische Versorgung stellt eine besonders kritische Phase der Behandlungs- und Versorgungskette für die betroffenen Patientinnen und Patienten dar. Um hier Versorgungslücken durch mangelnde oder unkoordinierte Anschlussbehandlungen zu vermeiden, sind Krankenhäuser nach § 39 Absatz 1a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) verpflichtet, ein effektives Entlassungsmanagement zur Unterstützung des Übergangs in die Anschlussversorgung zu gewährleisten.

Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG 2015) wurde das Entlassungsmanagement umfassend reformiert. So wurden die bisher begrenzten Möglichkeiten der Krankenhäuser ausgedehnt, Nachbehandlungen zu veranlassen und Leistungen zu verordnen. Der GKV-Spitzenverband als Spitzenverband Bund der Krankenkassen und als Spitzenverband Bund der Pflegekassen, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V. wurden gesetzlich beauftragt, einen verbindlichen Rahmenvertrag über das Entlassungsmanagement zu schließen und die Anforderungen im Einzelnen zu konkretisieren.

Der Rahmenvertrag Entlassungsmanagement ist zum 1. Oktober 2017 für die Krankenhäuser verbindlich geworden. Danach haben Krankenhäuser zur Gewährleistung eines nahtlosen Übergangs der Patientinnen und Patienten in die nachfolgenden Versorgungsbereiche durch die Anwendung eines geeigneten Assessments den patientenindividuellen Bedarf für die Anschlussversorgung möglichst frühzeitig zu erfassen und einen Entlassungsplan aufzustellen. Für Personengruppen mit komplexen Versorgungsbedarfen sind differenzierte Assessments und spezifische Standards vorzusehen (bspw. bei Patienten mit Einschränkungen von Mobilität und Selbstversorgung). Bei der Aufstellung des Entlassungsplans erfolgt zugleich die Prüfung der Erforderlichkeit von Anschlussmedikation, fortdauernder Arbeitsunfähigkeit und anderer verordnungs- bzw. veranlassungsfähiger Leistungen (z. B. Kurzzeitpflege, Haushaltshilfe). Sobald Bedarf für eine Unterstützung durch die Kranken- bzw. Pflegekasse festgestellt wird, nimmt das Krankenhaus rechtzeitig Kontakt auf, insbesondere bei Versorgungsbedarfen in den Bereichen Pflege (z. B. bei Antrag auf Feststellung der Pflegebedürftigkeit sowie zur Einbeziehung der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI), Häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfe, Rehabilitation, Hilfsmittelversorgung, häusliche Versorgung sowie bei genehmigungspflichtigen Leistungen und im Rahmen der Übergangsversorgung (Kurzzeitpflege). Das Krankenhaus hat gemeinsam mit der Kranken- und Pflegekasse rechtzeitig vor der Entlassung die für die Umsetzung des Entlassungsplans erforderliche Versorgung zu organisieren, etwa die notwendigen Leistungserbringer zu kontaktieren (z. B. Vertragsärzte, Reha-Einrichtungen, ambulante Pflegedienste, stationäre Pflegeeinrichtungen) und für deren zeitgerechten Einsatz zu sorgen.

Mit praktischen Hinweisen zum Umgang mit wohnungslosen Patientinnen und Patienten wandten sich die jeweils für Soziales sowie Gesundheit und Pflege zuständigen Senatsverwaltungen an die Berliner Krankenhausgesellschaft e. V. Darin wurde auf die Notwendigkeit einer nachhaltigen Kontinuität in der Versorgung wohnungsloser Menschen nach einem Krankenhausaufenthalt hingewiesen und eine „Kontaktliste zur Erreichbarkeit der bezirklichen sozialen Wohnhilfen für das klinische Entlassungsmanagement“ beigefügt. Die dort benannten Pankower Kontaktpersonen des Amtes für Soziales stehen den Krankenhäusern als direkte Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung.

In Pankow gibt es vertragsgebundene und vertragsfreie Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe. Die vertragsgebundenen Einrichtungen unterliegen der Zuständigkeit des LAF.

Die Soziale Wohnhilfe Pankow vermittelt wohnungslose Menschen ausschließlich in vertragsfreie Einrichtungen. Eine Vermittlung erfolgt an Einrichtungen, die die „Mindestanforderungen für nicht vertragsgebundene Obdachlosenunterkünfte“ erfüllen. Die Mindestanforderungen beinhalten einheitliche Mindeststandards zu folgenden Merkmalen:

  • Art der Räumlichkeiten
  • Belegungsdichte je Zimmer
  • Mindestfläche
  • Ausstattung der Zimmer
  • Küchenausstattung/Waschmöglichkeiten
  • Sanitärräume.

Gleichfalls müssen die baulichen und brandschutzrechtlichen Genehmigungen vorliegen.

Die Voraussetzungen für pflegerische Versorgungen sind nicht Bestandteil der Mindestanforderungen und zudem nicht in allen Einrichtungen gegeben. In vielen Einrichtungen besteht jedoch die Möglichkeit, einen Pflegedienst / eine Sozialstation zur ambulanten pflegerischen Versorgung vor Ort einzusetzen.

Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe sind keine Pflegeeinrichtungen oder Hospize. Dennoch haben sich einige Betreiberinnen und Betreiber in anderen Berliner Bezirken (z.B. Haus Hebron, Haus Teresa usw.) ausschließlich auf den Personenkreis pflegebedürftiger Wohnungsloser spezialisiert. Im Bezirk Pankow gibt es keine diesbezüglichen Anbieter. Sollte im Einzelfall ein pflegerischer Bedarf bestehen, wird eine Verlegung in eine geeignete Einrichtung in Erwägung gezogen.

In die vertragsfreien Pankower Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe werden Klientinnen und Klienten aus allen 12 Berliner Sozialen Wohnhilfen vermittelt. Eine Bedarfseinschätzung kann nur für Bürgerinnen und Bürger gegeben werden, für die der Bezirk Pankow leistungsrechtlich zuständig ist. Hier ist der Sozialdienst, der u. a. die Aufgaben der Sozialen Wohnhilfe (z. B. Vermittlung von Unterkunftsplätzen) wahrnimmt, Ansprechpartner.

Der Krankenhaussozialdienst nimmt i. d. R. immer Kontakt zum Sozialdienst der Sozialen Wohnhilfe, teilweise auch zum Sozialpsychiatrischen Dienst oder der Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung, chronischen und Krebserkrankungen des Gesundheitsamtes auf, wenn die Entlassung eines wohnungslosen Patienten bevorsteht. Gemeinsam werden der künftige Verbleib und der Entlassungsort des Patienten besprochen und die Weiterbetreuung organisiert.

Der Entlassungstermin ist häufig von der Verfügbarkeit eines geeigneten Unterkunftsplatzes abhängig. Aufgrund von Kapazitätsproblemen (in Wohnheimen mit Pflegemöglichkeiten) treten relativ häufig Verzögerungen auf.

Im Rahmen der sich noch in der Planung befindlichen Gesamtstädtischen Steuerung der Unterbringung ist die Einführung von Qualitätsstandards, um eine qualitätsgesicherte und bedarfsgerechte Unterbringung aller von Wohnungslosigkeit bedrohten oder betroffenen Personen zu erreichen, beabsichtigt.

In diesem Zusammenhang wird es praktisch möglich sein, eine konkrete sozialraumorientierte Bedarfsanalyse für diesen Personenkreis zu erstellen. Gegenwärtig erfolgt keine diesbezügliche statistische Erfassung im Bezirk Pankow.

Eine ausreichende Versorgung mit Krankenhaussozialarbeiterinnen und Krankenhaussozialarbeitern ist durch den jeweiligen Krankenhausträger zu gewährleisten. Dies ist nicht Aufgabe des Bezirksamtes.

r das Entlassungsmanagement von seelischen behinderten obdachlosen Menschen aus dem Alexianer St. Joseph-Krankenhaus Berlin-Weißensee gibt es besondere Regelungen. Die betreffenden Personen sollen nach Möglichkeit in das System der Eingliederungshilfe integriert werden. Dazu werden die Teilhabeplaner informiert (per Erstkontaktbogen oder Antrag). Wenn es einen persönlichen Kontakt gegeben hat, meldet der Teilhabeplaner oder der Sozialdienst des Krankenhauses den Klienten im Steuerungsgremium Psychiatrie oder Sucht an, um eine geeignete Maßnahme bei einem geeigneten Leistungsträger zu finden. Da es bereits seit einigen Monaten kaum freie Plätze im Versorgungssystem gibt bzw. Wartelisten existieren, kann sich dieser Prozess über einen längeren Zeitraum hinziehen. Zudem gibt es eine Reihe von Klienten, für die keine geeigneten Angebote vorhanden sind (z. B. auf Grund aggressiven Verhaltens oder mangelnder Mitwirkung), wo aus fachlichen Erwägungen Alternativen geprüft werden (z. B. Obdach und begleitendes betreutes Einzelwohnen, ambulante psychiatrische Pflege und Ähnliches). Das stellt sich als systemisches Problem heraus, das nicht alleine bezirklich zu lösen ist. Die Mitarbeiterinnen vom Sozialdienst des St. Joseph-Krankenhauses Berlin-Weißensee sind sehr in den Steuerungsprozess einbezogen und entlassen niemanden in die Obdachlosigkeit, ohne zuvor Alternativen zu prüfen.

Die Prüfung weiterer Clearingmöglichkeiten sowie einer mobilen ärztlichen Versorgung in den Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe fällt in die Zuständigkeit der jeweiligen Träger.
Die davon betroffenen Krankenhäuser im Bezirk wurden seitens des Bezirksamtes Pankow über das Ersuchen der BVV in Kenntnis gesetzt und um Rückmeldungen gebeten.

Das St. Joseph-Krankenhaus Berlin-Weißensee stellte die Frage, wo die Bedarfsanalyse stattfinden soll und aus welchem Pool von Sozialarbeitern die mobile Sozialarbeit vorgesehen ist.

Die Caritas-Klinik Maria Heimsuchung teilte mit, dass im Jahr 2019 in der Rettungsstelle 106 Patienten behandelt wurden, welche ohne festen Wohnsitz waren. 2019 wurden stationär 11 Patienten ohne festen Wohnsitz aufgenommen, wovon 6 gesetzlich versichert waren, ein Fall über das Sozialamt abgerechnet werden konnte und vier Fälle ausgebucht werden.

Das Helios Klinikum Berlin-Buch teilte mit, dass sich das Sozialdienstteam aus Mitarbeitern der Sozialarbeit, der Pflegeüberleitung und des Wundmanagement zusammensetzt. Das Team bereitet die Krankenhausentlassung der Patienten entsprechend des Rahmenvertrages des Entlassungsmanagements vom 01.10.2017 vor. Dazu werden sukzessiv die Planstellen dem Rahmenvertrag angepasst. Währens des stationären Aufenthaltes werden die ambulante und stationäre Weiterversorgung, wie z.B. häusliche Krankenpflege, ambulante Beratungsstellen oder Unterbringung in einer stationären Einrichtung organisiert. Die Mitarbeiter des Teams sind verantwortlich für die Erstellung eines Hilfeplanes mit dem Patienten und / oder ihrer Angehörigen sowie die Organisation der Weiterversorgung nach dem stationären Aufenthalt. Auch wenn der Grundgedanke der mobilen Sozialarbeit sehr gut nachvollzogen werden kann, sieht das Helios Klinikum Berlin-Buch für ihre Klientel einen Bedarf. Bei einer Entlassung obdachloser Menschen wünscht sich das Helios Klinikum Berlin-Buch jedoch einen direkten Ansprechpartner im Sozialamt, um den Prozess der Entlassungsplanung bestmöglich und abgestimmt gestalten zu können.

Die Patienten des Krankenhauses des Maßregelvollzuges werden allein durch richterlichen Beschluss entlassen. Es ist Aufgabe aller Mitarbeitenden, die Resozialisierung der Patienten bis zu deren möglichen Entlassung zu unterstützen, welche nach Fertigung ärztlicher Stellungnahmen vom Gericht zu entscheiden ist. Im örtlichen Bereich Pankow des Krankenhauses des Maßregelvollzuges werden mehrere Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern beschäftigt. Ein Einsatz von weiteren mobilen Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern erscheint im Krankenhaus des Maßregelvollzuges auf Grund der komplexen Aufgabe eines Sozialdienstes und der damit verbundenen intensiven Begleitung der Patienten nicht vorstellbar. Alle Mitarbeitenden des Krankenhauses des Maßregelvollzuges sind zudem mit hoheitlichen Befugnissen ausgestattet und zur Anwendung des unmittelbaren Zwangs berechtigt. Auch das erscheint mit der Tätigkeit eines mobilen Dienstes schwer vereinbar.

Die Evangelische Lungenklinik Johannesstift Diakonie hat nur wenige Fälle, in denen Wohnungsnotfallhilfe erforderlich ist. Bei mobilen Obdachlosen setzt sich die Klinik mit der sozialen Wohnhilfe in Verbindung. Die Unterbringung der Wohnungslosen erfolgt dann von dort aus. Aufwändigere Fälle, insbesondere Obdachlose mit Migrationshintergrund oder EU-Bürger gestalten sich in der weiterlaufenden Folgeversorgung schwieriger, insbesondere bezüglich der Kostenübernahme und der Einrichtung einer Betreuung. Derartige Fälle treten in der Evangelischen Lungenklinik aber nur vereinzelt auf. Die Klinik würde einen konkreten Ansprechpartner oder eine Clearingstelle begrüßen.

Grundsätzlich stehen im Sozialamt sowie im Gesundheitsamt entsprechende Ansprechpartner*innen für den Krankenhaussozialdienst zur Verfügung, um eine Folgeversorgung zu planen und umzusetzen. Insbesondere der Sozialpsychiatrische Dienst und die Beratungsstelle für behinderte Menschen im Gesundheitsamt organisieren in Zusammenarbeit mit dem Krankenhaussozialdienst die Weiterbetreuung nach Entlassung aus dem Krankenhaus. Trotzdem hat das Bezirksamt die BVV-Drucksache und die Rückmeldungen der Krankenhäuser zum Anlass genommen, um im Rahmen der personellen Möglichkeiten hier Optimierungen zu prüfen.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

Keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

Siehe Anlage

Kinder- und Familienverträglichkeit

Sören Benn
Bezirksbürgermeister
 

 

Dr. Torsten Kühne
Bezirksstadtrat für Schule, Sport,
Facility Management und Gesundheit

Keine


Auswirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

  1. Fläche
  • Versiegelungsgrad

X

 

 

 

 

 

  1. Wasser
  • Wasserverbrauch

X

 

 

 

 

 

  1. Energie
  • Energieverbrauch
  • Anteil erneuerbarer Energie

X

 

 

 

 

 

  1. Abfall
  • Hausmüllaufkommen
  • Gewerbeabfallaufkommen

X

 

 

 

 

 

  1. Verkehr
  • Verringerung des Individual-verkehrs
  • Anteil verkehrsberuhigter
  • Zonen
  • Busspuren
  • Straßenbahnvorrangschaltungen
  • Radwege

X

 

 

 

 

 

  1. Immissionen
  • Schadstoffe
  • Lärm

X

 

 

 

 

 

  1. Einschränkung von Fauna
    und Flora

X

 

 

 

 

 

  1. Bildungsangebot

X

 

 

 

 

 

  1. Kulturangebot

X

 

 

 

 

 

  1.            Freizeitangebot

X

 

 

 

 

 

  1.            Partizipation in Entschei-dungsprozessen

 

X

X

 

 

 

  1.            Arbeitslosenquote

X

 

 

 

 

 

  1.            Ausbildungsplätze

X

 

 

 

 

 

  1.            Betriebsansiedlungen

X

 

 

 

 

 

  1.            wirtschaftl. Diversifizierung nach Branchen

X

 

 

 

 

 

Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen