Drucksache - VIII-0917  

 
 
Betreff: Aufhebung des Bezirksamtsbeschlusses zur Drucksache VII-1095 „Grundstück an der Busonistraße 133 als Grünfläche sichern“
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUAusschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen
   
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
14.08.2019 
25. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen federführender Ausschuss
27.08.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen vertagt   
10.09.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen vertagt   
24.09.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
30.10.2019 
27. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion der CDU, 25. BVV am 14.8.19
Beschlussempfehlung StadtGrün 27.BVV am 30.10.19

Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin hebt den Bezirksamtsbeschluss zur Drucksache VII-1095 gemäß §12 Abs. 3 BezVG auf.

Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird erneut ersucht, im Rahmen der Überarbeitung des Bebauungsplanes XVIII-20a-3 das Grundstück Busonistraße 133 als Grünfläche zu sichern.


Begründung der Beschlussempfehlung:

In der Antragdebatte stellte der Einreicher nochmals die Berechnungsgrundlagen für wohnungsnahe Grünanlagen hinsichtlich deren Nutzbarkeit in Frage. Die Mehrheit des Ausschusses folgte jedoch der Argumentation, dass eine Wohnbebauung auch außerhalb des verdichteten innerstädtischen Bereichs erforderlich sei und sich auf dem benannten Grundstück auch anbiete. Dieser Lückenschluss wäre ohnehin bereits mit der zuvor beabsichtigten Errichtung einer Kita vorgesehen gewesen.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen empfiehlt mit 3 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimme bei 1 Enthaltung die Ablehnung der Drucksache.

Begründung Fraktion der CDU:

Mit Beschluss auf Drucksache VII-1095 am13. April 2016 hat die Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin das Bezirksamt aufgefordert, das Grundstück Busonistraße 133 im Zuge der Überarbeitung des Bebauungsplanes XVIII-20a dauerhaft als Grünfläche zu sichern. Mit Schlussbericht zur Drucksache am 14. September 2016 teilt das Bezirksamt mit, diesem Beschluss nicht zu folgen und stattdessen planungsrechtlich eine Wohnbebauung vorzusehen.

Begründet wird dies unter anderem mit dem Vorhandensein ausreichender Grün- und Freiflächen im Gebiet der Busonistraße 133. So stehen nach Aussage des Bezirksamtes im Planungsraum 242.321m² öffentliche Grünanlagen für 10.654 Einwohner zur Verfügung (22,75m²/EW). Die mit Abstand größte dieser acht Grünanlagen ist das Gebiet westliche Bucher Chaussee, Pfannschmidtstraße/Wasserschutzgebiet mit einer Größe von 119.580m². Diese Grünanlage ist für die Einwohner nicht nutzbar. Lediglich ein Weg direkt an der BAB A10 ist zugänglich.

Weitere fünf dieser acht Grünanlagen (Am Siedlungsring/Kappgrabengrünzug, Haduweg Arboretum/Zum Kappgraben, Bedeweg/Achillesstraße/Ingwäonenweg, Schmiedebankplatz, Hofzeichendamm südlich, Großes Grünband, Alt-Karow 30) mit einer Gesamtfläche von 96.405m² befinden sich jeweils jenseits der Trasse Bucher Chaussee/Alt-Karow und damit nicht in dem am stärksten verdichteten Teil der Wohnsiedlung Karow-Nord. Lediglich die Grünanlage Aue-Park/ Rönder Straße/Busonistraße mit einer Fläche von 21.210m² (hiervon ca. 30% nicht zugänglich, da Gewässer) weist eine direkte Nähe zu dem Gebiet um die Busonistraße 133, in dem sich eine Grundschule und mehrere Kitas, befinden auf.

Somit stehen hier de facto lediglich 3,26m²/EW an wohnortnahen Grünanlagen zur Verfügung. Das Gebiet gilt damit nach den Richtlinien der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen als unterversorgt.

 
 

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