Drucksache - VIII-0907  

 
 
Betreff: Trilaterale Zielvereinbarung 2019 zwischen den Trägern des Jobcenters Berlin Pankow und der Geschäftsführung des Jobcenters
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
14.08.2019 
25. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK§15BezVG BA, 25. BVV am 14.08.19

Siehe Anlage


Begründung:

Bezirksamt Pankow von Berlin

.08.2019

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: VIII-…./2019

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

Betr.: Trilaterale Zielvereinbarung 2019 zwischen den Trägern des Jobcenters Berlin Pankow und der Geschäftsführung des Jobcenters  

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

Das Bezirksamt Pankow von Berlin, vertreten durch die Bezirksstadträtin für Jugend, Wirtschaft und Soziales hat mit der Agentur für Arbeit Berlin Nord und dem Jobcenter Berlin Pankow die beigefügte trilateralen Zielvereinbarung 2019 geschlossen.

Begründung

Zur Erreichung der Ziele nach Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) schließen die Bundesagentur für Arbeit und die kommunalen Träger mit den Geschäftsführer*innen der gemeinsamen Einrichtungen (Jobcentern) gemäß § 48b Abs. 1 Nr. 2 SGB II Zielvereinbarungen ab.

Die beigefügte trilaterale Zielvereinbarung 2019 enthält die geschäftspolitischen Ziele sowie berlinweit geltende Ziele von gesamtstädtischer Bedeutung. Auf die Vereinbarung kommunaler Ziele für 2019 wurde verzichtet, um die Fokussierung auf die geschäftspolitischen und berlinweit geltenden Ziele zu richten.

Die Geschäftspolitischen Ziele SGB II des Jahres 2018 sowie das Monitoring zur Verringerung der Hilfebedürftigkeit wurden in 2019 beibehalten. Lediglich auf die in 2018 enthaltene nachrichtliche Darstellung der „Integrationsquote ohne Asyl/Flucht“ und der „Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt ohne Asyl/Flucht“ wurde 2019 verzichtet. Die Zielwerte der Jahre 2018 und 2019 unterscheiden sich wie folgt:

Ziel

Zielwert 2019

Zielwert 2018

Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit (Messgröße Integrationsquote im Jahresfortschrittswert 1)

26,6 %

26,7 %

Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug (Messgröße: Bestand an Langzeitleistungsbeziehern im Jahresdurchschnittswert)

16.986

17.423

Verringerung der Hilfebedürftigkeit (Messgröße: Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt ohne Leistungen für Unterkunft und Heizung im Jahresfortschrittswert)

93.017 T€

96.424 T€

1 Die Integrationsquote errechnet sich aus dem Verhältnis der Zahl der Integrationen zum durchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in den vergangenen zwölf Monaten. Aufgrund des abnehmenden Bestandes der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sind die Zielwerte nur bedingt vergleichbar.  

Veränderungen gibt es bei den berlinweiten Zielen von gesamtstädtischer Bedeutung, so dass hier überwiegend kein direkter Vergleich möglich ist. Lediglich das Ziel „Verbesserung der Integration geflüchteter Menschen“ wurde unverändert beibehalten. Aufgrund der guten Integrationsquote geflüchteter Menschen im Vorjahr (22,5 %) wurde für 2019 mit einer angestrebten Integrationsquote von 24,1 % ein erheblich höherer Zielwert als in 2018 (15,4 %) vereinbart.  

Die Integrationsquote Jugendlicher und junger Erwachsener unter 25 Jahren wird  2019 auf der Basis der Zahl aller unter 25-Jährigen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (U25) ermittelt. 2018 wurde als Bezugsgröße die Zahl der erwerbsfähigen U25 ohne Asyl/Flucht und Sondertatbestände nach § 10 SGB II zugrunde gelegt. Diese Bezugsgrößen unterscheiden sich wesentlich, so dass kein Vergleich der Zielwerte 2018 und 2019 möglich ist (Bestand erwerbsfähiger Leistungsberechtigter U25 im Dezember 2018 = 3.199; davon Asyl/Flucht und Sondertatbestand nach § 10 SGB II = 2.122).   

hrend in 2018 eine Integrationsquote für alle Alleinerziehenden vereinbart wurde, wird in diesem Jahr die Zielgruppe der Alleinerziehenden ohne Berufsabschluss betrachtet.

Das Ziel „Verbesserung der sozialen Teilhabe langzeitarbeitsloser Kund*innen im Rahmen der Förderung über § 16i SGB II wird aufgrund der Einführung dieses neuen Förderinstrumentes durch das Teilhabechancengesetz vereinbart. Es werden 398 Eintritte angestrebt. Unterjährige Revisionsanpassungen finden hierbei Berücksichtigung. In diesem Fall wurde jedoch ein zusätzliches Monitoring der Entwicklung im Vergleich zur Ursprungsplanung vereinbart.  

Die Zielerreichung 2018 stellt sich wie folgt dar:

Ziel

Zielwert 2018

Ist 2018

Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit (Integrationsquote im Jahresfortschrittswert)

26,7 %

26,6 %

Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug (Messgröße: Bestand an Langzeitleistungsbeziehern im Jahresdurchschnittswert)

17.423

16.986

Verringerung der Hilfebedürftigkeit (Messgröße: Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt ohne Leistungen für Unterkunft und Heizung im Jahresfortschrittswert)

96.424 T€

95.110 T€

Steigerung der Integrationsquote U25

51,5 %

51,8 %

Steigerung der Integrationsquote Alleinerziehender

32,9 %

32,6 %

Steigerung der Integrationsquote geflüchteter Menschen

15,4 %

22,5 %

Erhöhung der interkulturellen Kompetenz in den Jobcentern (Schulung der Mitarbeiter*innen im Kundenkontakt)

100 %

100 %

Über den Stand der Zielerreichung werden die Träger der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter Berlin Pankow regelmäßig im Rahmen der Sitzungen der Trägerversammlung informiert.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn
Bezirksbürgermeister

Rona Tietje
Bezirksstadträtin für Jugend Wirtschaft
und Soziales


Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

  1. Fläche

-        Versiegelungsgrad

X

 

 

 

 

 

  1. Wasser

-        Wasserverbrauch

X

 

 

 

 

 

  1. Energie

-        Energieverbrauch

-        Anteil erneuerbarer Energie

X

 

 

 

 

 

  1. Abfall

-        Hausmüllaufkommen

-        Gewerbeabfallaufkommen

X

 

 

 

 

 

  1. Verkehr

-        Verringerung des Individual-verkehrs

-        Anteil verkehrsberuhigter

-        Zonen

-        Busspuren

-        Straßenbahnvorrangschaltungen

-        Radwege

X

 

 

 

 

 

  1. Immissionen

-        Schadstoffe

-        rm

X

 

 

 

 

 

  1. Einschränkung von Fauna
    und Flora

X

 

 

 

 

 

  1. Bildungsangebot

X

 

 

 

 

 

  1. Kulturangebot

X

 

 

 

 

 

  1. Freizeitangebot

X

 

 

 

 

 

  1. Partizipation in Entschei-dungsprozessen

X

 

 

 

 

 

  1. Arbeitslosenquote

 

X

 

 

 

 

  1. Ausbildungsplätze

X

 

 

 

 

 

  1. Betriebsansiedlungen

X

 

 

 

 

 

  1. wirtschaftl. Diversifizierung nach Branchen

X

 

 

 

 

 

 

 

 
 

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