Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
Energie sparen: Informationen des Senates, Informationen in Leichter Sprache und Energieportal in Deutscher Gebärdensprache
Drucksache - VIII-0907
Siehe Anlage Begründung:
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Ziel | Zielwert 2019 | Zielwert 2018 |
Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit (Messgröße Integrationsquote im Jahresfortschrittswert 1) | 26,6 % | 26,7 % |
Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug (Messgröße: Bestand an Langzeitleistungsbeziehern im Jahresdurchschnittswert) | 16.986 | 17.423 |
Verringerung der Hilfebedürftigkeit (Messgröße: Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt ohne Leistungen für Unterkunft und Heizung im Jahresfortschrittswert) | 93.017 T€ | 96.424 T€ |
1 Die Integrationsquote errechnet sich aus dem Verhältnis der Zahl der Integrationen zum durchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in den vergangenen zwölf Monaten. Aufgrund des abnehmenden Bestandes der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sind die Zielwerte nur bedingt vergleichbar.
Veränderungen gibt es bei den berlinweiten Zielen von gesamtstädtischer Bedeutung, so dass hier überwiegend kein direkter Vergleich möglich ist. Lediglich das Ziel „Verbesserung der Integration geflüchteter Menschen“ wurde unverändert beibehalten. Aufgrund der guten Integrationsquote geflüchteter Menschen im Vorjahr (22,5 %) wurde für 2019 mit einer angestrebten Integrationsquote von 24,1 % ein erheblich höherer Zielwert als in 2018 (15,4 %) vereinbart.
Die Integrationsquote Jugendlicher und junger Erwachsener unter 25 Jahren wird 2019 auf der Basis der Zahl aller unter 25-Jährigen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (U25) ermittelt. 2018 wurde als Bezugsgröße die Zahl der erwerbsfähigen U25 ohne Asyl/Flucht und Sondertatbestände nach § 10 SGB II zugrunde gelegt. Diese Bezugsgrößen unterscheiden sich wesentlich, so dass kein Vergleich der Zielwerte 2018 und 2019 möglich ist (Bestand erwerbsfähiger Leistungsberechtigter U25 im Dezember 2018 = 3.199; davon Asyl/Flucht und Sondertatbestand nach § 10 SGB II = 2.122).
Während in 2018 eine Integrationsquote für alle Alleinerziehenden vereinbart wurde, wird in diesem Jahr die Zielgruppe der Alleinerziehenden ohne Berufsabschluss betrachtet.
Das Ziel „Verbesserung der sozialen Teilhabe langzeitarbeitsloser Kund*innen im Rahmen der Förderung über § 16i SGB II wird aufgrund der Einführung dieses neuen Förderinstrumentes durch das Teilhabechancengesetz vereinbart. Es werden 398 Eintritte angestrebt. Unterjährige Revisionsanpassungen finden hierbei Berücksichtigung. In diesem Fall wurde jedoch ein zusätzliches Monitoring der Entwicklung im Vergleich zur Ursprungsplanung vereinbart.
Die Zielerreichung 2018 stellt sich wie folgt dar:
Ziel | Zielwert 2018 | Ist 2018 |
Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit (Integrationsquote im Jahresfortschrittswert) | 26,7 % | 26,6 % |
Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug (Messgröße: Bestand an Langzeitleistungsbeziehern im Jahresdurchschnittswert) | 17.423 | 16.986 |
Verringerung der Hilfebedürftigkeit (Messgröße: Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt ohne Leistungen für Unterkunft und Heizung im Jahresfortschrittswert) | 96.424 T€ | 95.110 T€ |
Steigerung der Integrationsquote U25 | 51,5 % | 51,8 % |
Steigerung der Integrationsquote Alleinerziehender | 32,9 % | 32,6 % |
Steigerung der Integrationsquote geflüchteter Menschen | 15,4 % | 22,5 % |
Erhöhung der interkulturellen Kompetenz in den Jobcentern (Schulung der Mitarbeiter*innen im Kundenkontakt) | 100 % | 100 % |
Über den Stand der Zielerreichung werden die Träger der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter Berlin Pankow regelmäßig im Rahmen der Sitzungen der Trägerversammlung informiert.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn | Rona Tietje |
Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21
Nachhaltigkeitskriterium | keine Auswirkungen | positive Auswirkungen | negative Auswirkungen | Bemerkungen | ||
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| quantitativ | qualitativ | quantitativ | qualitativ |
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- Versiegelungsgrad | X |
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- Wasserverbrauch | X |
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- Energieverbrauch - Anteil erneuerbarer Energie | X |
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- Hausmüllaufkommen - Gewerbeabfallaufkommen | X |
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- Verringerung des Individual-verkehrs - Anteil verkehrsberuhigter - Zonen - Busspuren - Straßenbahnvorrangschaltungen - Radwege | X |
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- Schadstoffe - Lärm | X |
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| X |
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| X |
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