Drucksache - VIII-0889  

 
 
Betreff: Bezirkliche Biotopverbundplanung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
14.08.2019 
25. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK § 15 BezVG Bezirksamt, 25. BVV am 14.8.19

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

08.07.2019

 

 

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: VIII-0889

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

Betr.: Bezirkliche Biotopverbundplanung

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

  1. Den inhaltlichen Aussagen des bezirklichen Biotopverbundkonzeptes wird zugestimmt.
  2. Das bezirkliche Biotopverbundkonzept stellt eine wichtige Planungsgrundlage für die weitere Entwicklung des Bezirks Pankow dar und ist von den Fachämtern in allen anstehenden Planungsprozessen sowie im Clusterungsprozess der landeseigenen Grundstücke zu berücksichtigen. Der Bezirk Pankow setzt sich für die gesetzlich geforderte Umsetzung des Biotopverbundkonzeptes ein und strebt die Einhaltung der in § 20 NatSchG Bln (Berliner Naturschutzgesetz) festgehaltenen Flächengröße von 15 % der Landesfläche an.
  3. Das Bezirksamt Pankow setzt sich für die Umsetzung des in § 20 Abs.1 Berliner Naturschutzgesetz (NatSchG Bln) gesetzlich geforderten Biotopverbundes ein und strebt dementsprechend an, eine Flächengröße für den Biotopverbund im Bezirk Pankow von mindestens 15 % der Bezirksfläche einzuhalten.

Begründung

Das bezirkliche Biotopverbundkonzept ist ein Fachgutachten, dass nach den neuesten wissenschaftlich fachlichen Methoden erarbeitet wurde.

Das Bundesnaturschutzgesetz (§ 21) und das Berliner Naturschutzgesetz (§ 20) fordern die Schaffung eines Biotopverbunds durch das Land Berlin und die Bezirke. Dabei soll der Biotopverbund innerhalb Berlins mindestens 15% der Landesfläche umfassen. Die oberste Behörde für Naturschutz und Landschaftspflege ermittelt die zur Funktionssicherung und Erreichung der Gesamtgröße geeigneten und erforderlichen Bestandteile des Biotopverbunds und stellt diesen im Landschaftsprogramm dar (§ 20 Abs. 4 NatSchG Bln). Aufgrund der Maßstabsebene (M 1:50.000) des Landschaftsprogramms enthalten die Darstellungen lediglich übergeordnete und gesamtstädtische Ziele, die gemäß § 9 Abs. 1 NatSchG Bln auf Bezirksebene zu konkretisieren sind. Hierzu zählen insbesondere Maßnahmen zur Sicherung und Entwicklung des Biotopverbunds (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 NatSchG Bln). Das Biotopverbundkonzept bewegt sich dabei innerhalb der Kulisse des Landschaftsprogramms.

Das Konzept zeigt u.a. auf, wo Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung und insbesondere auch im Sinne des
§ 135a BauGB lokalisiert werden können. Dies ist für die Umsetzung und Durchführbarkeit von allen Bebauungsplänen, insbesondere für deren Umweltprüfung, von wesentlicher Bedeutung. Für die im bezirklichen Wohnungsbaukonzept priorisierten Wohnbauprojekte, die Umweltprüfungen auslösen werden, sind weder auf Landes- noch auf Bezirksebene Maßnahmen aufbereitet, die den Ausgleich sicherstellen. Dieses Vollzugsdefizit, das zum jetzigen Stand eine Festsetzung von Bebauungsplänen im Außenbereich behindert, würde durch das Biotopverbundkonzept gemindert werden. Das Biotopverbundkonzept bildet zudem eine Grundlage für die auf Senatsebene geplante Gesamtstädtische Ausgleichskonzeption.

Gemäß der textlichen Begründung zum Landschaftsprogramm liegen die meisten Flächen des Berliner Biotopverbunds in den Außenbezirken. Die dicht bebaute Innenstadt wird für viele Arten zur Barriere. Deshalb ist es besonders wichtig, den Biotopverbund in der Innenstadt zu entwickeln. Dort sollten Freiflächen (zumindest teilweise) erhalten bleiben, ihre biotische Qualität erhöht und ihre Anbindung an Freiume am Stadtrand verbessert werden. Das geschieht am besten über lineare, durchgängige Biotope wie bewachsene Bahn- und Grabenböschungen.

Die Verbindungsflächen selbst müssen nicht unbedingt hochwertig sein. Vor allem ihre Lage entscheidet, ob sie für faunistische Wechselbeziehungen und Wanderungsprozesse bedeutsam sind. Klassische Beispiele dafür sind das Begleitgrün von Straßen oder Bahnanlagen und Grün- und Freiflächen im Siedlungsgebiet. Auch kleinräumige Maßnahmen wie Straßenränder und Höfe zu entsiegeln, Dächer zu begrünen oder gezielt eine gebietstypische Vegetation zu entwickeln, sollten den Kontakt und Austausch zwischen Biotopen verbessern. Wichtig ist es, Maßnahmen, die die heimische Tier- und Pflanzenwelt erhalten oder entwickeln, in bestehende oder geplante Nutzungen zu integrieren.

Zu den Kernflächen des bezirklichen Biotopverbunds mit länderübergreifender Bedeutung zählen in Pankow die Natura 2000-Gebiete und Naturschutzgebiete mit einem Anteil von 5,3 % der Gesamtfläche des Bezirks. Naturschutzgebiete allein können jedoch nur einer begrenzten Zahl von Arten das Überleben sichern. Der Arten- und Biotopschutz greift daher überall, wo Pflanzen und Tiere leben. Seine Anforderungen sind im gesamten Stadtgebiet und auf allen Ebenen der räumlichen Planung zu berücksichtigen. Dabei gilt bei Eingriffen in Natur und Landschaft die Prüfkaskade: Schaden verhüten hat Vorrang vor Ausgleich und Ersatz. Gut ausgebildete Ökosysteme sollen erhalten, weniger gut ausgebildete verbessert werden. Erst in zweiter Linie sollten Ökosysteme neu geschaffen werden. In der Innenstadt müssen urbane Lebensräume, in den Außenbereichen naturnahe Lebensgemeinschaften und Landschaften sowie Kulturlandschaften in ihrer ganzen Vielfalt geschützt und entwickelt werden.

Bei allen Planungen (Bebauungspläne, Planfeststellungsverfahren, BImSchG-Verfahren) gilt es, die Unterschiede am Standort zu bewahren. Insbesondere
Extremstandorte (sehr trocken, sehr nährstoffarm, sehr nass) sind vor Veränderungen und Überbauung zu schützen, da sie stets spezialisierte Artenbestände aufweisen. Nutzungen sollten auf belastbaren Flächen konzentriert werden, um empfindliche zu entlasten. Durch eine solche Differenzierung können ungestörte Bereiche entstehen.

Mit den Maßnahmen zum Biotopverbund kann somit die heimische Tier- und Pflanzenwelt nachhaltig gefördert und geschützt werden.

Zur konkreten Umsetzung der biotopverbessernden Maßnahmen sind Studien zur Machbarkeit erforderlich. Hierzu zählen hydrogeologische Gutachten zu Wiedervernässung und zur dauerhaften Etablierung von Feuchtwiesen. Für das Jahr 2019 ist im Bereich des Landschaftsschutzgebietes Blankenfelde eine Machbarkeitsstudie zur Renaturierung vorhandener Moore vorgesehen. Weitere Planungen und Studien werden in Abhängigkeit von den bezirklichen Erfordernissen beauftragt.

Weiterhin ist eine Studie zur Entwicklung von Altbaumbeständen benachbarter Wälder des FFH-Gebietes „Schlosspark Buch“ zur Förderung des Eremiten erforderlich. Diesbezüglich sind Planungen von Seiten der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK, oberste Naturschutzbehörde) vorgesehen.

Zur Abschätzung des Aufwertungspotenzials und entsprechender Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen sind Parkpflegewerke und Bestandskartierungen für die vorhandenen Gnanlagen, Kleingärten und Friedhöfe zur flächenkonkreten Grünflächenplanung zu erstellen. Die dafür notwendigen Konzepte werden voraussichtlich erst ab dem Jahr 2020 begonnen, aufgrund der begrenzten Personal- und Sachmittel im Umwelt- und Naturschutzamt.

r die Erweiterung der Schutzgebietskulisse (Moorlinse, Malchower Luchs) sind zudem Schutzwürdigkeitsgutachten in Auftrag zu geben. Für die Moorlinse in Buch wurde bereits in 2018 ein erstes Konzept erarbeitet. Für den Bereich des Malchower Luchs/Malchower Auenlandschaft sind umfangreiche Planungen im Rahmen des Gesamtstädtischen Ausgleichskonzeptes durch SenUVK beauftragt worden.

Zur Finanzierung und tatsächlichen Umsetzung der Maßnahmen kann die Eingriffsregelung einen aktiven Beitrag leisten. Die in Karte 7 (Anlage) der Biotopverbundplanung dargestellten Entwicklungsflächen sind als Suchräume für die im Rahmen der wachsenden Stadt erforderlich werdenden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen anzusehen. Hier sind zudem Flächen dargestellt, die sich im Fachvermögen des Straßen- und Grünflächenamtes befinden. Auf landeseigenen Flächen ist von einem erleichterten Zugriff auszugehen. Flächenankäufe können vermieden werden. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit die derzeitig auf EU-Ebene verfolgten Strategien zur Erhöhung und zum Erhalt der biologischen Vielfalt („Biodiversitätsstrategie“ und „Strategie zur Grünen Infrastruktur“) als Fördermittelgeber in Frage kommen können.

Das Biotopverbundkonzept ist mit allen relevanten Fachämtern und Behörden abgestimmt worden (siehe Internetseite des Bezirks) unter

https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/aemter/umwelt-und-naturschutzamt/naturschutz/artikel.231385.php.

Zur Durchsetzbarkeit der Ziele des Biotopverbundplanes sind die Maßnahmen in ein noch zu erstellendes landschaftsplanerisches Rahmenkonzept zu integrieren und politisch zu verankern. Die Kosten für das landschaftsplanerische Rahmenkonzept Pankow West belaufen sich auf 150.000 Euro und wurden von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen finanziert. Für ein flächendeckendes landschaftsplanerisches Rahmenkonzept sind weitere Mittel (ca. 250.000 Euro) notwendig und Personal zur Begleitung der Gutachten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

r die vorab notwendige Konzepterstellung auf verschiedenen Planungsebenen bis zur Umsetzung der Maßnahmen sind in jedem Fall zusätzliche Sach- und Personalressourcen im Umwelt- und Naturschutzamt und im Straßen- und Grünflächenamt vorzusehen. So hält das Umwelt- und Naturschutzamt eine weitere Landschaftsplanerstelle (E 13) und weitere Sachmittel für die Vergabe von Gutachten für erforderlich. Das Straßen- und Grünflächenamt erkennt einen Bedarf im Zusammenhang mit der Biotopverbundplanung für Grundstücksverwaltung, Planung und Unterhaltung von mindestens einer Vollzeitstelle (E11).

Im Zuge fortführender konkreter Planungen ist in zukünftigen Haushalten hierfür eine entsprechende Vorsorge in den Kapiteln 3810 und 4300 zu treffen.

Das Umwelt- und Naturschutzamt ist, wie bisher, bemüht externe Gutachtenmittel zu akquirieren. Es wird derzeitig geprüft, ob EU-Fördermittel zur Erhöhung/ zum Erhalt der biologischen Vielfalt („Biodiversitätsstrategie“ und „Strategie zur Grünen Infrastruktur“) bereitgestellt werden können.

Notwendige Maßnahmen in den ausgewiesenen Entwicklungsgebieten (siehe Karte zum Konzept im Anhang) können u.a. mit Hilfe von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen umgesetzt werden, die bei Bauvorhaben im Rahmen der wachsenden Stadt fällig werden.

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

Die Biotopverbundplanung wird positive Auswirkungen auf viele Belange einer nachhaltigen Entwicklung im Bezirk Pankow haben. So können wann immer sich Nutzungen ändern (auf bereits bebauten oder für eine Bebauung vorgesehenen Flächen), gezielt Maßnahmen ergriffen werden, die die heimische Tier- und Pflanzenwelt fördern. Dazu gehört u.a. die Gestaltung naturnaher Ufer, die Schaffung von Durchlässen, oder die Verwendung heimischer Arten bei Begrünungen oder die Optimierung vorhandener Standortbedingungen für die Landschaftsentwicklung („Wasser in der Landschaft“ als Leitprojekt der Gesamtstädtischen Ausgleichskonzeption).

Kinder- und Familienverträglichkeit

Entfällt

Vollrad Kuhn
Stellv. Bezirksbürgermeister
 

Daniel Krüger
Bezirksstadtrat für Umwelt und
öffentliche Ordnung


Anlage


Musterblatt Auswirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

  1. Fläche

-        Versiegelungsgrad

 

X

X

 

 

 

  1. Wasser

-        Wasserverbrauch

 

X

X

 

 

 

  1. Energie

-        Energieverbrauch

-        Anteil erneuerbarer Energie

X

 

 

 

 

 

  1. Abfall

-        Hausmüllaufkommen

-        Gewerbeabfallaufkommen

X

 

 

 

 

 

  1. Verkehr

-        Verringerung des Individual-verkehrs

-        Anteil verkehrsberuhigter

-        Zonen

-        Busspuren

-        Straßenbahnvorrangschaltungen

-        Radwege

X

 

 

 

 

 

  1. Immissionen

-        Schadstoffe

-        rm

X

 

 

 

 

 

  1. Einschränkung von Fauna
    und Flora

 

X

X

 

 

 

  1. Bildungsangebot

X

 

 

 

 

 

  1. Kulturangebot

X

 

 

 

 

 

  1. Freizeitangebot

X

 

 

 

 

 

  1. Partizipation in Entschei-dungsprozessen

X

 

 

 

 

 

  1. Arbeitslosenquote

X

 

 

 

 

 

  1. Ausbildungsplätze

X

 

 

 

 

 

  1. Betriebsansiedlungen

X

 

 

 

 

 

  1. wirtschaftl. Diversifizierung nach Branchen

X

 

 

 

 

 

Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.

 

 
 

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