Drucksache - VIII-0866  

 
 
Betreff: Schüler*innenhaushalte an Pankower Schulen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
15.05.2019 
24. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Schule, Sport und Gesundheit mitberatender Ausschuss
26.02.2020 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Gesundheit mit Änderungen im Ausschuss beschlossen     
Ausschuss für Finanzen, Personal, Immobilien und Verwaltungsmodernisierung federführender Ausschuss
27.02.2020 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Immobilien und Verwaltungsmodernisierung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
13.05.2020 
32. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
02.09.2020 
34. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
09.12.2020 
37. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag B´90/Grüne 24. BVV am 15.05.19
Stellungnahme SchuSpG
Beschlussempfehlung FinPersIm 32. BVV am 13.05.2020
VzK§13BezVG BA, ZB 34. BVV am 02.09.2020
VzK§13BezVG BA, ZB Anlage 34. BVV am 02.09.2020
VzK§13 BezVG SB 37. BVV 9.12.2020

siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

01.12.2020

An die
Bezirksverordnetenversammlung

In Erledigung der Drucksache-Nr.:
VIII-0866/2019

Vorlage zur Kenntnisnahme r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Schüler*innenhaushalte an Pankower Schulen

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 32. Sitzung am 13.05.2020 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-0866/2019

Das Bezirksamt wird ersucht, in Zusammenarbeit mit der Servicestelle Jugendbeteiligung e. V. und der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie „Schüler*innenhaushalte“ an Pankower Schulen zu realisieren.

Das Bezirksamt wird gebeten, Erfahrungen mit Schüler*innenhaushalten aus anderen Berliner Bezirken zu berücksichtigen.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Wie bereits im 1. Zwischenbericht erwähnt, kann das Projekt über den Bezirkshaushalt derzeit im aktuellen Haushalt 2020/21 nicht finanziert werden. Im Rahmen des kommenden Doppelhaushaltes 2022/23 müssen die finanziellen Ressourcen auf Landeebene bzw. ggf. auf Bezirksebene geschaffen werden. Hierbei ist von einer Größenordnung von 1.500 bis 3.000 Euro pro Schule auszugehen. Die haushaltstechnische Umsetzung könnte dann im Rahmen der Zielvereinbarungen über die Schulbudgets durch das Bezirksamt, hier Schul- und Sportamt, federführend erfolgend und abgesichert werden. Grundsätzlich ist hierbei darauf hinzuweisen, dass die Bewirtschaftung zusätzlicher Mittel auch einen personellen Mehraufwand in der zuständigen Wirtschaftsstelle im Bezirksamt, hier Schul- und Sportamt, bedeutet.

Grundsätzlich kann jede Schule eigenständig entscheiden, ob die schuleigenen Mittel für das Projekt Schüler*innenhaushalt“ mit pädagogischer Begleitung durch die Servicestelle Jugendbeteiligung e.V. in der Schule umgesetzt werden kann. Über die zuständige Schulaufsicht hat das Bezirksamt auch auf das Projekt informiert und die Umsetzung empfohlen.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

Derzeit nicht bezifferbar

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

siehe Anlage

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Sören Benn
Bezirksbürgermeister
 

Dr. Torsten Kühne
Bezirksstadtrat für Schule, Sport, Facility Management und Gesundheit

 

 


Auswirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

  1. Fläche
    • Versiegelungsgrad

 

 

 

 

 

 

  1. Wasser
    • Wasserverbrauch

 

 

 

 

 

 

  1. Energie
    • Energieverbrauch
    • Anteil erneuerbarer Energie

 

 

 

 

 

 

  1. Abfall
    • Hausmüllaufkommen
    • Gewerbeabfallaufkommen

 

 

 

 

 

 

  1. Verkehr
    • Verringerung des Individualverkehrs
    • Anteil verkehrsberuhigter
    • Zonen
    • Busspuren
    • Straßenbahnvorrangschaltungen
    • Radwege

 

 

 

 

 

 

  1. Immissionen
    • Schadstoffe
    • Lärm

 

 

 

 

 

 

  1. Einschränkung von Fauna
    und Flora

 

 

 

 

 

 

  1. Bildungsangebot

 

X

X

 

 

 

  1. Kulturangebot

 

 

 

 

 

 

  1.            Freizeitangebot

 

 

 

 

 

 

  1.            Partizipation in Entscheidungsprozessen

 

X

X

 

 

 

  1.            Arbeitslosenquote

 

 

 

 

 

 

  1.            Ausbildungsplätze

 

 

 

 

 

 

  1.            Betriebsansiedlungen

 

 

 

 

 

 

  1.            Wirtschaftliche Diversifizierung nach Branchen

 

 

 

 

 

 

Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.

 

 
 

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