Drucksache - VIII-0814  

 
 
Betreff: Erhöhung der Verkehrssicherheit für spielende Kinder im "Göhrener Ei“
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV Mathias Kraatz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) für Bürger_innenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
27.03.2019 
23. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und Öffentliche Ordnung federführender Ausschuss
11.04.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Öffentliche Ordnung vertagt   
16.05.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Öffentliche Ordnung vertagt   
06.06.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Öffentliche Ordnung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
14.08.2019 
25. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
30.10.2019 
27. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag BV Kraatz für Bürger_innen, 23. BVV am 27.3.19
Beschlussempfehlung VerkOrd 25. BVV am 14.08.19
VzK§13BezVG BA, SB 27 BVV am 30.10.19

siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.2019


An die
Bezirksverordnetenversammlung


Drucksache-Nr.: VIII-0814

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Erhöhung der Verkehrssicherheit für spielende Kinder im „hrener Ei“

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung der in der 25. Sitzung am 14.08.2019 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-0814

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie die Verkehrssicherheit der auf der Straße spielenden Kinder im sog. „hrener Ei“ (verkehrsberuhigter Bereich) verbessert werden kann.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
 

Im Rahmen der Zuständigkeit für das untergeordnete Straßennetz, gemäß dem Zustän­digkeitskatalog Ordnungsaufgaben (Nr. 22b), hat die bezirkliche Straßenverkehrsbe­rde den verkehrsberuhigten Bereich der Göhrener Straße im Rahmen einer Ortsbegehung verkehrlich begutachtet. Der verkehrsberuhigte Bereich, ausgewiesen durch die Zeichen 325.1/2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), befindet sich innerhalb einer geschwindigkeitsreduzierten 30 km/h-Zone, ausgewiesen durch die Zeichen 274.1/2 StVO, Einmündung Raumer Straße/Senefelder Straße. Dieser Bereich ist für Verkehrsteilnehmer gut einsehbar. Kinder, welche den Spielplatz bespielen, befinden sich in einer eingezäunten Fläche und sind i.d.R. in Begleitung von Erwachsenen.
Gemäß § 45 StVO können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen jedoch nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko erheblich übersteigt. Das Verhalten der Kraftfahrzeugführer war im Zeitraum der Ortsbegehung, von geringfügigen Einzelverstößen abgesehen, als gesittet und ruhig zu bewerten. Des Weiteren sind bereits bauliche Maßnahmen, wie Gehwegvorstreckungen, Poller und Aufschwellungen der Fahrbahn zur Verkehrsberuhigung und Verbesserung der Sichtbeziehung vorhanden.
gliche Verkehrsverstöße durch den fließenden Verkehr und deren Überwachung, obliegen gemäß § 2 Abs. 4 Satz 1 ASOG (Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz) iVm Nr. 23 Abs. 6 a) Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben (ZustKatOrd) der Sonderbehörde, Polizeipräsident in Berlin. Eine Abschrift dieses Schlussberichtes, nebst Antrag, wird an den Polizeipräsident in Berlin übermittelt.

 

Dessen ungeachtet hält das Bezirksamt im Göhrener Ei die Einrichtung einer temporären Spielstraße für möglich, um den Kindern damit zusätzlich zum Spielplatz für einen konkret definierten Zeitraum einen erweiterten geschützten Spielraum zu bieten, der auch die im Antrag genannten Bewegungs- und Ballspiele ermöglicht. Hierfür wäre es erforderlich, dass sich vor Ort eine Anwohnerinitiative findet, die dies beantragt (weitere Informationen zu den Voraussetzungen zur Einrichtung einer temporären Spielstraße sind unter folgendem Link auf der Webseite des Straßen- und Grünflächenamtes zu finden https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/aemter/strassen-und-gruenflaechenamt/aktuelles/artikel.851085.php )

Wir bitten, damit die Drucksache als erledigt zu betrachten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Vollrad Kuhn
stellv. Bezirksbürgermeister
 


 

 

 
 

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