Drucksache - VIII-0811  

 
 
Betreff: Lärmschutz auf der westlichen Seite der Autobahn A 114
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
27.03.2019 
23. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
10.04.2019 
Fortführung der 23. Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Umwelt und Natur federführender Ausschuss
06.06.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Natur mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
14.08.2019 
25. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
04.12.2019 
28. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
22.01.2020 
29. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU 23. BVV
Antrag CDU Fortsetzung 23. BVV am 10.04.19
Beschlussempfehlung UmNat 25. BVV am 14.08.19
VzK §13 BezVG BA, ZB 28.BVV am 04.12.2019
VzK§13BezVG BA, SB 28. BVV am 04.12.19
VzK §13 BezVG BA, ZB 29. BVV am 22.01.20
VzK §13 BezVG BA, SB 29. BVV am 22.01.20

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.2019

 

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: VIII-0811

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

rmschutz auf der westlichen Seite der Autobahn A 114

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung der in der 25. Sitzung am 14.08.2019 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-0811

„Dem Bezirksamt Pankow von Berlin wird erneut empfohlen, sich im Zuge der grundhaften Sanierung der BAB A 114 bei den zuständigen Stellen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sowie dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur dafür einzusetzen, dass auch auf der westlichen Seite der Autobahn Lärmschutzwände installiert werden.“
 

 

Das Bezirksamt hat die erneute Anfrage und o. g. Drucksache der BVV an die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz mit der Bitte um Prüfung und Stellungnahme gemäß BezVG § 13 (3) gesandt.

Die Stellungnahme des Staatssekretärs der SenUVK vom 28.10.2019 liegt dem Bezirksamt vor und wird wörtlich wiedergegeben.

 

Die Lärmsanierung an bestehenden Bundesfernstraßen wird als freiwillige Leistung des Bundes auf Grundlage schalltechnischer Gutachten unter Einbeziehung wirtschaft­licher Betrachtungen in Einzelprüfung nach haushalterischen Gegebenheiten gewährt und erfolgt nach Dringlichkeit.

Ein entsprechendes Gutachten zur Lärmsanierung wurde im Jahr 2016 erstellt. Hier wurde geprüft, ob die Auslösewerte für die Lärmsanierung überschritten werden, was in einzelnen Abschnitten der Fall ist.

Es wurden daraufhin aktive Lärmschutzmaßnahmen bzw. deren Kosten unter Beach­tung der Angemessenheit des Verhältnisses zu den beabsichtigen Schutzwirkungen beurteilt.

Das Gutachten aus 2016 kam zu dem Ergebnis, dass ein Maßnahmepaket aus:

Geschwindigkeitsreduzierung auf 80 km/h

Verwendung eines lärmoptimierten Fahrbahnbelags

Gewährung von Zuschüssen für Schallschutzfenster (passiver Lärmschutz) an ausge­hlten Gebäuden (Grenzüberschreitungen) das geeignete Mittel der Wahl sei.

 

Unter Beachtung aktueller Gegebenheiten ist dieses Maßnahmepaket jedoch noch ein­mal auf den Prüfstand zu stellen. Eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 80 km/h aus Lärmsanierungsgründen kann gemäß geltender Rechtsprechung leider nicht bestands­sicher angeordnet werden. Aus diesem Grund wird das Gutachten zur Lärmsanierung

derzeit auf Grundlage aktueller Randbedingungen überarbeitet. Im Anschluss werden die notwendigen Abstimmungen mit dem Bund geführt.

 

Daraus resultierende mögliche weitergehende Lärmsanierungsmaßnahmen (z.Bsp. Lärmschutzwände) könnten losgelöst von dem Erneuerungsvorhaben A 114 gesondert umgesetzt werden, falls die beabsichtigte Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km/h zum Zeitpunkt der Fertigstellung der A 114 nicht rechtssicher angeordnet werden kann.“

 

Das Bezirksamt kann auf die rechtssichere Anordnung der Geschwindigkeitsbegrenzung und das Gutachten zur Lärmsanierung keinen Einfluss nehmen.

Wir bitten daher, die Drucksache damit als erledigt zu betrachten.

 

 


 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn
Bezirksbürgermeister
 

Vollrad Kuhn
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bürgerdienste

 

 

 
 

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