Drucksache - VIII-0809  

 
 
Betreff: Gerechte Personalausstattung der Unterhaltsvorschussstelle
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
27.03.2019 
23. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
14.08.2019 
25. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
30.10.2019 
27. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
04.12.2019 
28. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linksfraktion, 23. BVV am 27.3.19
VzK'§13BezVG BA, ZB 25. BVV am 14.08.19
VzK§13BezVG BA, ZB 27. BVV am 30.10.19
VzK§13BezVG BA, SB 28. BVV am 04.12.19

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

11.2019

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: VIII 0809 - 2019

:

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Gerechte Personalausstattung der Unterhaltsvorschussstelle

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 23. Sitzung am 27.03.2019 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII 0809

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen im Senat dafür einzusetzen, dass im Rahmen der Haushaltsberatungen mehr Stellen für die Umsetzung der Novelle des Unterhaltsvorschussgesetzes geschaffen werden.

Weiter soll sich das Bezirksamt dafür einsetzen, dass die Verteilung dieser Stellen diesmal nach Antragsvolumen und der prognostischen Entwicklung erfolgt.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Wie am 08.08.2019 der BVV gegenüber berichtet, wandte sich das Bezirksamt in o.g. Angelegenheit an die für Jugend zuständige Staatssekretärin. Demnach ist senatsseitig aktuell kein Stellenzuwachs im Unterhaltsvorschussbereich geplant. Die Möglichkeit der Beantragung einer Basiskorrektur bei der Senatsverwaltung für Finanzen stehe den Bezirken jedoch offen, soweit der Fallaufwuchs dies rechtfertige.

Die Unterhaltsvorschussstellen in Berlin haben aufgrund der Gesetzesänderung jeweils sechs Stellen für den Unterhaltsvorschussbereich erhalten. Diese wurden in 2018 eingerichtet und per Basiskorrektur finanziert. Ab 2019 sind die Ausgaben im Plafond enthalten, die Stellen also dauerhaft finanziert.

In 2019 konnten zudem im Rahmen eines sogenannten Schnellläuferprojektes weitere drei Stellen befristet und mit Basiskorrekturzusage eingerichtet werden. Da diese dazu beitragen sollten, den erwarteten vorübergehenden - Antragsstau nach der Gesetzesänderung abzubauen, gab und gibt es hierfür keine dauerhafte Finanzierung.

Im Rahmen der Haushaltsplanung 2020 /2021 hat das Jugendamt die Entfristung dieser drei befristeten Stellen sowie den Bedarf von drei weiteren Stellen angemeldet, da dauerhaft mit einem erhöhten Arbeitsaufwand zu rechnen ist.

Eine dieser befristeten Stellen konnte inzwischen entfristet werden aus den zwei Stellen, die der Geschäftsbereich i.R. der Umsetzung der letzten Rate der 360 Mio. Programms aus der AG Ressourcen bereits erhalten hat.

Eine weitere Stelle soll durch Inanspruchnahme einer Stelle aus dem Kontingent des Bezirks für die Verstärkung der Ausbildungskapazitäten verstetigt werden. Das Antragsverfahren ist noch nicht beendet.

Die dritte dieser befristeten Stellen die z.Z. nicht besetzt ist - könnte durch Inanspruchnahme einer weiteren Stelle aus dem 360 Mio. € Kontingent dauerhaft besetzt werden, da hier noch zehn Stellen für den Bezirk insgesamt zur Verfügung stehen, die aber bisher noch nicht aufgeteilt wurden.

Seit Juli 2019 beschäftigt(e) die Unterhaltsvorschussstelle zusätzlich zwei Dienstkräfte auf der Basis von Zeitarbeit. Eine Zeitarbeitskraft war bis September 2019 beschäftigt. Sie hat zwischenzeitlich ein unbefristetes Angebot außerhalb des Bezirkes Pankow angenommen. Die zweite Zeitarbeitskraft wird bis Ende November 2019 im Jugendamt beschäftigt sein. Die Umsetzung dieses Entlastungsmodells erfolgte auf Empfehlung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ebenfalls vor dem Hintergrund, vorübergehende Belastungsspitzen abzufedern. Hierfür wurde eine Basiskorrektur zugesagt, jedoch keine dauerhafte Finanzierung entsprechender Stellen im Anschluss.

Darüber hinaus ist kein weiteres zusätzliches Personal zugesagt. Das Bezirksamt wird auch künftig gegenüber den Senatsverwaltungen für Bildung, Jugend und Familie sowie Finanzen darauf hinweisen, dass die personelle Ausstattung der Unterhaltsvorschussstellen nach wie vor nicht auskömmlich ist.

Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

Mit einer angemessenen Personalausstattung im Unterhaltsvorschussbereich können materielle Benachteiligungen von Kindern mit ungedecktem Unterhaltsbedarf deutlich abgemildert werden, weil den betroffenen Familien zeitnah die angemessene Ausgleichszahlung zur Verfügung steht.

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

Vom Unterhaltsausfall seitens des barunterhaltspflichtigen Elternteils betroffene Kinder und die sie betreuenden Elternteile erhalten bei der angezeigten Personalaufstockung deutlich zeitnaher die ihnen zustehende Sozialleistung Unterhaltsvorschuss.

ren Benn
Bezirksbürgermeister

Rona Tietje
Bezirksstadträtin für Jugend, Wirtschaft und Soziales


 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen