Drucksache - VIII-0792  

 
 
Betreff: Vorfahrt für Schüler*innen - Gehwegvorstreckungen einrichten und sichern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
27.03.2019 
23. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und Öffentliche Ordnung federführender Ausschuss
11.04.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Öffentliche Ordnung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
15.05.2019 
24. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
11.09.2019 
26. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion der SPD, 23. BVV am 27.3.19
Beschlussempfehlung VerkOrd 24. BVV am 15.05.19
VzK§13BezVG BA, SB 26. BVV am 11.09.19

siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

 

.2019

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: VII-0792

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Vorfahrt für Schüler*innen Gehwegvorstreckungen einrichten und sichern

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 24. Sitzung am 15.05.2019 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VII-0792

Zur Gewährleistung der Schulwegsicherheit im Umfeld der Picasso-Grundschule wird das Bezirksamt ersucht,

  • die an der Kreuzung Lindenallee/Meyerbeerstraße auf der Seite des

Solonplatzes befindliche Gehwegvorstreckung durch Poller oder Fahrradbügel abzusichern.

  • auf der gegenüberliegenden Seite des Solonplatzes auf der bereits abmarkierten Fläche der Kreuzung Lindenallee/Meyerbeerstraße ebenfalls eine Gehwegvorstreckung zu errichten und abzusichern.
  • auf Höhe der Meyerbeerstraße 95 eine Gehwegvorstreckung anzulegen und abzusichern.

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Die vorhandene Gehwegvorstreckung am Solonplatz wurde mittels Poller gesichert.

Auf der im Bestand markierten Gehwegvorstreckung am Knotenpunkt Meyerbeerstraße/Lindenallee, kann aufgrund der Höhenverhältnisse keine bauliche Gehwegvorstreckung hergestellt werden. Es ist jedoch geplant, die Markierungen im gesamten Knotenpunktbereich zu erweitern und zusätzliche Fahrradbügel sowie Leitbaken (Z 605) aufzustellen.

 

Dem Ersuchen der BVV, zum Bau von Gehwegvorstreckungen in der Meyerbeerstraße auf Höhe Nr. 95, kann nicht entsprochen werden. Im Übrigen ist das Überqueren der Meyerbeerstraße über den etwas längeren aber dafür sicheren Weg über die vorhandenen Gehwegvorstreckungen am Solonplatz möglich. Diese sind nur etwa 50 m von der Kita entfernt.

Des Weiteren ist an der Kreuzung Meyerbeerstraße/Smetanastraße die Errichtung eines Fußngerüberweges geplant.

Wir bitten, die Drucksache damit als erledigt zu betrachten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

keine

ren Benn
Bezirksbürgermeister
 

Vollrad Kuhn
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bürgerdienste

 

 

 
 

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