Drucksache - VIII-0783  

 
 
Betreff: Borkumstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /ZB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
27.03.2019 
23. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und Öffentliche Ordnung federführender Ausschuss
11.04.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Öffentliche Ordnung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
15.05.2019 
24. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
14.08.2019 
25. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linksfration 23. BVV am 27.03.19
Beschlussempfehlung VerkOrd 24. BVV am 15.05.19
VzK§13BezVG BA, ZB 25. BVV am 14.08.19

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.08.2019


An die
Bezirksverordnetenversammlung


Drucksache-Nr.: VIII-0783

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

1. Zwischenbericht

Borkumstraße

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung der in der 24. Sitzung am 15.05.2019 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-783

Das Bezirksamt wird aufgefordert, auf der Borkumstraße unverzüglich folgende Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit zu ergreifen:

  • zwischen Neumannstraßen und Lauterbachstr. bzw. Borkumstraße wird in der Borkumstraße ein absolutes Halteverbot (Zeichen 283) angeordnet.
  •         im dadurch frei werdenden Straßenraum sollen Fahrradbügel aufgestellt werden.

 

Des Weiteren soll das Bezirksamt bei den zuständigen Stellen darauf dringen, an geeigneter Stelle einen Fußngerüberweg anzuordnen.

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Im Rahmen der Zuständigkeit für das untergeordnete Straßennetz, gemäß § 4 (2) S.1 AZG i. V. m. Nr. 22 b (3) ZustKatOrd, hat die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde (SVB) den Bereich der Borkumstraße geprüft.


Grundsätzlich handelt es sich bei der Borkumstraße um eine für den öffentlichen Verkehr uneingeschränkt gewidmete Straße i.S.d. Berliner Straßengesetzes. Die Nutzung und der Gebrauch dieser Straße sind jedem Verkehrsteilnehmer uneingeschränkt gestattet, unabhängig vom Fahrziel oder Fahrzweck.
Weiter ist die Borkumstre Bestandteil einer geschwindigkeitsreduzierten Tempo 30- Zone, ausgewiesen durch die Zeichen 274.1/ 274.2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).

 

In der Borkumstraße soll im Bereich Neumannstraße und Lauterbachstraße, auf circa 100 Metern Länge, ein Haltverbot eingerichtet werden, um den freiwerdenden Fahrbahnrand für die Aufstellung von Fahrradabstellmöglichkeiten zu schaffen.
Einerseits muss hinterfragt werden, wie eine Erhöhung der Verkehrssicherheit für Kinder und Heranwachsende generiert werden soll, wenn die genannten Schutzbedürftigen zum Zwecke des Fahrradabstellens auf die Fahrbahn geführt werden.


r die Aufstellung der Fahrradabstellmöglichkeiten in Schulnähe, sollten eigentlich andere Lösungen gefunden werden bzw. ist es aktenkundig, dass auf dem Schulgelände in ausreichendem Maße Fahrradabstellmöglichkeiten vorhanden sind.
Die aus der Aufforderung zu entnehmenden Maßnahmen -Haltverbot i.V.m. Fahrradabstellmöglichkeiten-nnen von der SVB nicht angeordnet, denn gemäß § 45 Absatz 9 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), dürfen Beschränkungen und Verbote des Verkehrs nur angeordnet werden, wenn eine konkrete, über das ortsübliche Maß erheblich hinausgehende, Gefährdung im Straßenverkehr vorliegt.
Diese, für eine verkehrsbehördliche Maßnahme essenzielle rechtliche Grundlage, ist der Aufforderung nicht zu entnehmen.

Es liegen dem Bezirksamt auch keine ausreichenden Erkenntnisse, insbesondere über Verkehrsgefährdungen, vor. Eine Abfrage der SVB beim zuständigen Polizeiabschnitt bezüglich einer Verkehrsgefährdung blieb ergebnislos.
Weitere verkehrsbehördliche Maßnahmen sind aus den dargelegten Gründen gegenwärtig nicht notwendig, könnten aber im Zusammenhang mit den weiter zu verfolgenden Planungen der Radverkehrsanlage in der Neumannstr., zukünftig angeordnet werden.

Das Bezirksamt hat das Ersuchen zur Prüfung der Errichtung eines Fußngerüberweges, bereits an die AG Förderung des Fußverkehrs/Querungshilfen weitergeleitet.

In der nächsten Abstimmungsrunde wird die Prüfung des Standortes Borkumstraße thematisiert werden.

Sobald ein Ergebnis der Prüfung vorliegt, werden wir berichten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

Keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Sören Benn
Bezirksbürgermeister
 

Vollrad Kuhn
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bürgerdienste

 

 

 
 

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