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Drucksache - VIII-0757
siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Kein Gewerbegebiet an der Hobrechtsfelder Chaussee |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 25. Sitzung am 14.08.2019 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0757 –
„Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin lehnt die Ausweisung eines Gewerbegebietes an der Hobrechtsfelder Chaussee im Pankower Ortsteil Buch ab.
Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird deshalb ersucht, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Wohnen diese Position der BVV mitzuteilen sich aktiv gegenüber der Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass eine Ausweisung eines solchen kaum erschlossenen und sich in Insellage inmitten eines Waldes befindlichen Gewerbegebietes nicht erfolgt.“ -
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Mit Beschluss VIII-0525/2018 hat das Bezirksamt die kritischen Aspekte der Darstellung einer gewerblichen Baufläche auf den überbauten Flächen des ehemaligen Regierungskrankenhauses aufgezeigt (Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gem. § 15 BezVG, VIII-0558). Die von der Bezirksverordnetenversammlung am 12.09.2018 bestätigte bezirkliche Stellungnahme an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen verweist auf die verkehrsintensive isolierte Lage der gewerblichen Fläche im sensiblen Naturraum, auf nicht vorhandene gewerbliche Erweiterungsmöglichkeiten, eine waldzerschneidende Auswirkung sowie ungünstige Auswirkungen der gewerblichen Baufläche auf den Biotopverbund. Stattdessen wird vom Bezirksamt Pankow eine Entsiegelung und Aufforstung empfohlen. Diese Stellungnahme wurde im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 a BauGB mit Datum vom 12. Juli 2018 an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (Abt. I B 12) übersandt. Die Senatsverwaltung hat mit der vom Abgeordnetenhaus von Berlin am 29.08.2019 beschlossenen Flächennutzungsplanänderung 05/98 an der gewerblichen Fläche festgehalten. Hier solle eine Option einer Gewerbenutzung ggf. als Dependance des biomedizinischen Campus bewahrt bleiben. Trotz dieses Beschlusses, hat das Bezirksamt im Nachgang der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen noch den aktuellen BVV-Beschluss Drucksache VIII-0757 übergeben, mit der Bitte, dass dieser bei den weiteren Planungen berücksichtigt werden sollte.
Wir bitten, die Drucksache hiermit als erledigt zu betrachten. |
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn
| Vollrad Kuhn |
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