Drucksache - VIII-0724  

 
 
Betreff: Wahl der Mitglieder des Ehrenamtlichen Dienstes im sozialen Bereich – Sozialkommissionen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
20.02.2019 
22. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin gewählt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzB§16BezVG BA, 22. BVV am 20.02.19
VzB§16BezVG BA Anlage, 22. BVV am 20.02.19

Siehe Anlage


Begründung:

Bezirksamt Pankow von Berlin

01.2019

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:

Vorlage zur Beschlussfassung
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 16 BezVG

Gegenstand der Vorlage

Wahl der Mitglieder des Ehrenamtlichen Dienstes im sozialen Bereich Sozialkommissionen

Beschlussentwurf

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die in der Anlage aufgeführten Bürgerinnen und Bürger werden für die Dauer von 4 Jahren als Mitglieder des Ehrenamtlichen Dienstes im sozialen Bereich – Sozialkommissionen – gewählt.

Begründung

Gemäß Ziffer 11 (1) der VV EaD werden die Mitglieder des Ehrenamtlichen Dienstes auf Vorschlag des Bezirksamtes für die Dauer von vier Jahren von der Bezirksverordnetenversammlung gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich. Die letzte Wahl erfolgte am 25.03.2015 (VII-0908 Wahl der Mitglieder des Ehrenamtlichen Dienstes im sozialen Bereich Sozialkommissionen). Die Bestellung endet zum 30.04.2019. Daher ist eine Neu- bzw. Wiederwahl erforderlich.

Zur Gewährleistung der Arbeitsfähigkeit in den Sozialkommissionen innerhalb des sozialen Bereiches schlägt das Bezirksamt vor, die Mitglieder, die bereits in einer Sozialkommission tätig waren und ihre Bereitschaft bekundeten, die Tätigkeit entsprechend fortsetzen zu wollen, zu wählen. Gleichzeitig wird vorgeschlagen, dieses Verfahren gleichermaßen r die neu hinzugewonnenen Mitglieder anzuwenden.

Der Bereich Soziales legt die Schwerpunkte der ehrenamtlichen Tätigkeit für den Bezirk fest. Die Aufgaben liegen in den Bereichen persönliche Kontakte und Hilfeleistungen, Vermittlung in Fragen des sozialen Bedarfs, Informationen über soziale Angebote sowie der Förderung der selbstbestimmten Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (analog § 71 SGB XII). Die Mitglieder des Ehrenamtlichen Dienstes informieren das Bezirksamt über ihnen bekannt gewordene Bedarfe an Hilfe.

Die ehrenamtlich Tätigen führen bestimmte Dienste, wie beispielsweise Geburtstags- und Jubiläumsehrungen, aus. Die Anzahl der im Jahr 2018 durchgeführten Ehrungen ab dem 80. Lebensjahr betrug 6.174 (und Vorbesuche in der gleichen Anzahl). Sie verdeutlicht, in welcher Weise sich der demografische Wandel in diesem Bezirk vollzieht. Wird Bilanz über die vergangenen Jahre gezogen, stellt sich ein negativer Trend im Hinblick auf die Anzahl Ehrenamtlicher ein; wirkten im Jahr 2011 noch 225 Ehrenamtliche, waren es im Jahr 2012 noch 214, im Jahr 2013 sank die Anzahl der Sozialkommissionsmitglieder auf 197 und im Mai 2014 war bereits eine Differenz von 11 Mitgliedern gegenüber dem Vorjahr (188 Mitglieder) auszuweisen. Dieser Trend setzte sich im vergangenen Jahr fort - zum Jahresende 2018 liegt die Bereitschaft von insgesamt 149 Ehrenamtlichen vor. Die beschriebene Entwicklung führte bereits im letzten Jahr dazu, dass die Tätigkeiten der Sozialkommissionen zu komprimieren waren. Demnach konnten persönliche Gratulationen nicht wie bislang ab den 80. Geburtstagen erfolgen, sondern erst ab dem 85. Lebensjahr durchgeführt werden.

Immer häufiger übernehmen die hauptamtlichen Mitarbeiterinnen des Ehrenamtlichen Dienstes Hausbesuche und Gratulationen, um die gebotene Gleichbehandlung sicher zu stellen. Grundsätzlich wird hier eine gegenläufige Entwicklung deutlich: von Jahr zu Jahr zeichnet sich eine Zunahme der gewünschten Ehrungen bei einer gleichzeitig sinkenden Anzahl ehrenamtlich Tätiger ab. Damit geht eine besondere Herausforderung für den zuständigen Fachbereich einher. Die Gründe für das Ausscheiden Ehrenamtlicher sind alters- bzw. gesundheitlich bedingt.

Rechtsgrundlage

§ 16 BezVG 1 c

§ 36 Abs. 2b, Abs. 3 BezVG

§ 4 Abs. 1 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich Tätiger Personen vom 20.02.63 i. d. F. vom 28.05.79 (GVBL. S. 826) i. d. F. vom 29.05.01 (GVBL. S. 165) zuletzt geändert durch VO v. 08.03.2011 Gesetz- und Verordnungsblatt S. 87

Verwaltungsvorschrift über den Ehrenamtlichen Dienst im sozialen Bereich (VV EaD) vom 02.08. 2016 (Veröffentlichung erfolgte im ABI. am 12.08.2016)

Haushaltsmäßige Auswirkungen

Der Ansatz für den Haushalt 2019 für die Buchungsstelle Kapitel 3930 (Sonstige Angebote für Senioren), Titel 41201 beträgt 88.200,00  €. Die Mitglieder der Sozialkommissionen erhalten gemäß VV EaD eine monatliche Entschädigung von 30,00 €, Leiter*innen erhalten daneben weitere 61,36 €. Für die Zahlung dieser Aufwandsentschädigung ist folgender finanzieller Aufwand notwendig:

Mitglieder

149 x 30,00€ x 12 Monate

53.640,00 €

zusätzlich für Leiter*innen

25 x 61,36 € x 12 Monate

18.408,00 €

 

 

72.048,00 €

Die benötigten finanziellen Mittel für das Haushaltsjahr 2019 betragen demnach 72.048,00 € - entsprechende Mittel stehen im Kapitel 3930/Titel 41201 stehen zur Verfügung.

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

Keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

Auf dieser Grundlage ist die ehrenamtliche und unverzichtbare Tätigkeit der Mitglieder in den Sozialkommissionen auch weiterhin im Sinne der älteren Bürgerinnen und Bürger dieses Bezirkes sichergestellt.

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn
Bezirksbürgermeister

Rona Tietje
Bezirksstadträtin für Jugend, Wirtschaft und Soziales

 

 

 
 

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