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Drucksache - VIII-0675
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Vermüllung im Umfeld des Planetariums |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung der in der 22. Sitzung am 20.02.2019 angenommenen Beschlussempfehlung der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0675
„Das Bezirksamt wird ersucht, zu prüfen, wie dem stark steigenden Abfallaufkommen und der Verunreinigung im Umfeld des Planetariums begegnet werden kann.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Weder das Budget für Grünpflege und Unterhaltung noch die personellen Ressourcen des Straßen- und Grünflächenamtes konnten in den letzten Jahren den deutlich gestiegenen Anforderungen angepasst werden mit der Folge, dass bestehende Defizite immer deutlicher in Erscheinung treten und dem nicht adäquat begegnet werden kann.
Im Umfeld des Planetariums wurden 2018 zwischen Planetarium und Astro-Spielplatz mehrere Abfallcontainer zusätzlich aufgestellt, um den Nutzern zumindest größere Sammelbehälter, als die bestehenden Abfallbehälter anbieten zu können. Eine häufigere Leerung der Abfallbehälter oder häufigere Reinigung der Gesamtfläche ist aufgrund der sehr begrenzten personellen und finanziellen Ressourcen leider nicht möglich.
Eine zusätzliche Reinigung durch externe Beauftragung der Reinigungsleistung von ca. 23.000 m² 1 x pro Woche würde bei einem durchschnittlichen Kostensatz von 3,70 €/m² im Jahr jährlich etwa 12.500,00 € kosten. Diese Kosten können derzeit leider nicht über den Unterhalt für Grünflächenpflege dargestellt oder prioritär begründet werden.
Das Bezirksamt hofft, dass evtl. zukünftig eine Reinigung durch die BSR erfolgen könnte und verweist auf die Beantwortung der Drucksache VIII-0505–‚Parks statt Müllhalden‘, in der über die intensive Zusammenarbeit zwischen den Senatsverwaltungen, den Bezirken und der BSR im Rahmen des Pilotprojektes zur Reinigung von Grünanlagen berichtet wird. Eine entsprechende Einordnung in das Pilotprojekt ist gegenwärtig nicht absehbar. |
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn | Vollrad Kuhn |
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