Drucksache - VIII-0667  

 
 
Betreff: Eine Gemeinschaftsschule für Weißensee auf dem ehemaligen Gelände des Kinderkrankenhauses Weißensee
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktionen Linke, Bündnis 90/ Die Grünen und SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
28.11.2018 
20. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
20.02.2019 
22. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
30.10.2019 
27. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
13.05.2020 
32. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
05.05.2021 
41. ordentliche digitale Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
29.09.2021 
44. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linke, SPD und B´90/Grüne 20. BVV am 28.11.18
Änderungsantrag CDU 20. BVV am 28.11.18
VzK 13 BezVG/ZB, Bezirksamt, 22 BVV am 20.2.19
VzK§13BezVG BA, ZB 27. BVV am 30.10.19
VzK§13BezVG BA,ZB 32. BVV am 13.05.2020
Berichtspflicht BA August 2020
Berichtspflicht BA Oktober 2020
Berichtspflicht BA Februar 2021
VzK§13BezVG BA, ZB 41. BVV am 05.05.2021
Berichtspflicht BA August 2021
VzK§13BezVG BA, SB 44. BVV am 29.09.2021

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.08.2021

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: VIII-0667/2018

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Eine Gemeinschaftsschule auf dem ehemaligen Gelände des Kinderkrankenhauses Weißensee

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 20. Sitzung am 28.11.2018 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-0667/2018

Das Bezirksamt Pankow wird ersucht zu prüfen, ob sich das Gelände des ehemaligen Kinderkrankenhauses Weißensee als Standort für eine Gemeinschaftsschule eignet. Bei Eignung für einen Gemeinschaftsschulstandort ist dem Land Berlin ein entsprechendes Nutzungskonzept schnellst möglich vorzulegen und der Standort anzumelden.

Bei negativer Prüfung soll das Ergebnis zeitnah dem Ausschuss für Schule, Sport und Gesundheit vorgestellt und begründet werden.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Wie im 4. Zwischenbericht bereits ausgeführt, hat das Bezirksamt, hier Stabsstelle Koordination Infrastruktur-Standortentwicklung (KIS) im Auftrag des Schul- und Sportamtes, eine Machbarkeitsstudie (MBS) erstellt. Im Ergebnis hat die MBS ergeben, dass das Grundstück unter Inanspruchnahme der derzeitig vermieteten Fläche (Fressnapf) und im Sinne des Denkmalschutzes für die Realisierung einer Gemeinschaftsschule geeignet ist. Die planungsrechtliche Grundlage für die Realisierung der Gemeinschaftsschule bildet der § 34 (BauGB). Somit ist für die Realisierung kein B-Plan-Verfahren notwendig. Der geplante Schulstandort ist im Investitionsprogramm 2021-2025 des Landes Berlins verankert. Das Projekt kann damit aus Sicht des Bezirksamtes begonnen werden, sobald der Standort einer Baudienststelle durch den Senat zugewiesen wurde.

Die aktuelle Situation hat das Bezirksamt bereits mehrfach der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) übermittelt. Das Bezirksamt bemüht sich insbesondere intensiv um die Aufnahme des Projektes in die überbezirkliche Dringlichkeitsliste der TaskForce Schulbau (Neubau-ÜDL). Hierzu wurde SenBJF zuletzt am 10.08.2021 kontaktiert und um entsprechende Unterstützung gebeten. Auf die vorangegangenen Schreiben hatte SenBJF jeweils geantwortet, dass gegenwärtig die Frage der Baudienststelle noch geklärt wird.

Ebenfalls noch in Klärung befindet sich die Frage, welchem Vermögensträger das Grundstück bzw. die Liegenschaft, auf dem sich das ehemalige Kinderkrankenhaus Weißensee befindet, zugeordnet wird. Das Grundstück soll zwar aus dem Treuhandvermögen Liegenschafsfonds ausgegliedert werden, eine neue Zuordnung zu einem anderen Vermögens- bzw. Finanzträger ist jedoch aus Ermangelung einer Baudienststelle (s.o.) noch nicht erfolgt. Damit verbleibt die Liegenschaft aktuell in der Zuständigkeit der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM). Das Bezirksamt hat der Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) seinerseits bereits mehrfach mitgeteilt, dass eine Neuclusterung des Grundstücks erst nach Klärung der Frage der Baudienststelle erfolgen kann und SenFin deshalb um Unterstützung gegenüber SenBJF gebeten.

Wie bereits erwähnt, sind aus Sicht des Bezirksamtes die grundlegenden Fragen durch die MBS geklärt. Die Finanzierung ist grundsätzlich über das I-Programm geklärt. Die Zuordnung zu einer Baudienststelle hat durch den Senat zu erfolgen. Das Bezirksamt wird hier weiterhin eine Klärung einfordern und die BVV im zuständigen Ausschuss unterrichten.

Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten

Haushaltsmäßige Auswirkungen

Derzeit nicht bezifferbar

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

Siehe Anlage

Kinder- und Familienverträglichkeit

Mit der neuen Gemeinschaftsschule kann das Schulplatzdefizit im Bezirk reduziert werden. Eine wohnortnahe Schulplatzversorgung ist auch Interesse der Pankower Familien.

ren Benn
Bezirksbürgermeister
 

Dr. Torsten Kühne
Bezirksstadtrat für Schule, Sport,
Facility Management und Gesundheit


Auswirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

  1. Fläche
  • Versiegelungsgrad

 

 

 

 

 

 

  1. Wasser
  • Wasserverbrauch

 

 

 

 

 

 

  1. Energie
  • Energieverbrauch
  • Anteil erneuerbarer Energie

 

 

 

 

 

 

  1. Abfall
  • Hausmüllaufkommen
  • Gewerbeabfallaufkommen

 

 

 

 

 

 

  1. Verkehr
  • Verringerung des Individual-verkehrs
  • Anteil verkehrsberuhigter
  • Zonen
  • Busspuren
  • Straßenbahnvorrangschaltungen
  • Radwege

 

 

 

 

 

 

  1. Immissionen
  • Schadstoffe
  • rm

 

 

 

 

 

 

  1. Einschränkung von Fauna
    und Flora

 

 

 

 

 

 

  1. Bildungsangebot

 

X

X

 

 

 

  1. Kulturangebot

 

 

 

 

 

 

  1.            Freizeitangebot

 

X

X

 

 

 

  1.            Partizipation in Entscheidungsprozessen

 

 

 

 

 

 

  1.            Arbeitslosenquote

 

 

 

 

 

 

  1.            Ausbildungsplätze

 

 

 

 

 

 

  1.            Betriebsansiedlungen

 

 

 

 

 

 

  1.            wirtschaftl. Diversifizierung nach Branchen

 

 

 

 

 

 

Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.

 

 
 

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