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Betreff: |
Genehmigung für die zeitweise Vermietung von Ferienwohnungen |
Status: | öffentlich | | |
| Ursprung | aktuell |
Initiator: | Fraktion der AfD | Fraktion der AfD |
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Drucksache-Art: | Große Anfrage | Große Anfrage |
Beratungsfolge: |
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- Wie viele Anträge für die zeitweise Vermietung von Ferienwohnungen mit Vergabe einer Registriernummer sind seit der Novellierung des Zweckentfremdungsverbotes (§3 Abs. 3 Nr. 2 und 3 ZwVbG n. F.) seit April 2018 beim Bezirksamt gestellt worden?
- Wie viele dieser Anträge sind bisher beschieden worden?
- Wie lange dauert die durchschnittliche Bearbeitungszeit?
- Mit welchen personellen Kapazitäten, Zahl der Dienstkräfte und Vollzeitäquivalenten, werden durch das Bezirksamt Anträge für die zeitweise Wohnungsvermietung bearbeitet und Verstöße gegen die entsprechende Antragspflicht verfolgt?
- Wie viele Bußgelder wurden nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ZwVbG verhängt?
- Wie beurteilt das Bezirksamt die in den Medien vertretene Auffassung (z.B. Berliner Morgenpost vom 28.07.2018), dass die gesetzliche Novellierung ein Flop ist, weil die Betroffenen amtsseitig schlecht informiert seien und die dazugehörige Rechtsverordnung durch den Senat von Berlin noch nicht angepasst ist?
- Wie hoch sind die Verwaltungsgebühren für den Vorgang?
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