Drucksache - VIII-0637  

 
 
Betreff: Genehmigung für die zeitweise Vermietung von Ferienwohnungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der AfDFraktion der AfD
   
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
28.11.2018 
20. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin beantwortet   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Große Anfrage AfD 20. BVV am 28.11.18

  1. Wie viele Anträge für die zeitweise Vermietung von Ferienwohnungen mit Vergabe einer Registriernummer sind seit der Novellierung des Zweckentfremdungsverbotes (§3 Abs. 3 Nr. 2 und 3 ZwVbG n. F.) seit April 2018 beim Bezirksamt gestellt worden?

 

  1. Wie viele dieser Anträge sind bisher beschieden worden?

 

  1. Wie lange dauert die durchschnittliche Bearbeitungszeit?

 

  1. Mit welchen personellen Kapazitäten, Zahl der Dienstkräfte und Vollzeitäquivalenten, werden durch das Bezirksamt Anträge für die zeitweise Wohnungsvermietung bearbeitet und Verstöße gegen die entsprechende Antragspflicht verfolgt?

 

  1. Wie viele Bußgelder wurden nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ZwVbG verhängt?

 

  1. Wie beurteilt das Bezirksamt die in den Medien vertretene Auffassung (z.B. Berliner Morgenpost vom 28.07.2018), dass die gesetzliche Novellierung ein Flop ist, weil die Betroffenen amtsseitig schlecht informiert seien und die dazugehörige Rechtsverordnung durch den Senat von Berlin noch nicht angepasst ist?

 

  1. Wie hoch sind die Verwaltungsgebühren für den Vorgang?
 
 

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