Drucksache - VIII-0630  

 
 
Betreff: Schulgebäude im Rahmen der „Berliner Schulbauoffensive” für Nutzungsvielfalt planen und bauen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
17.10.2018 
19. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Schule, Sport und Gesundheit mitberatender Ausschuss
07.11.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Gesundheit vertagt     
05.12.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Gesundheit mit Änderungen im Ausschuss beschlossen     
Ausschuss für Finanzen, Personal und Immobilien federführender Ausschuss
24.01.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Immobilien ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
05.06.2019 
außerordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin auf Antrag des Bezirksamtes nach § 38 der Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
30.10.2019 
27. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 19. BVV am 17.10.18
2. Ausfertigung Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 19. BVV am 17.10.18
Stellungnahme SchuSpG
Beschlussempfehlung FinPersIm außerordenltliche Tagung 05.06.19
VzK§13BezVG BA, SB 27. BVV am 30.10.19

siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.09.2019

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: VIII-0630/2018

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Schulgebäude im Rahmen der Berliner Schulbauoffensive“r Nutzungsvielfalt planen und bauen

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 24. Sitzung am 05.06.2019 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-0630/2018

 

Das Bezirksamt wird ersucht darauf hinzuarbeiten, dass bezirksseitig künftig alle Pankower Schulneubauten und Schulsanierungen so ergänzt und begleitet werden, dass die Gebäude neben der schulischen Funktion auch andere Nutzungen aufnehmen können (sozialräumliche Öffnung). In Fällen, in denen die Senatsverwaltung oder die HOWOGE die hauptverantwortlich ausführende Stelle ist, möge sich das Bezirksamt dafür einsetzen, dass diese sozialräumliche Öffnung baulich mit geplant und realisiert wird. Schulgebäude sollen lebendige Lern- und Lebensorte in unseren Stadtquartieren sein.

Das bedeutet im Einzelnen:

1.) Jedes neu zu bauende bzw. zu sanierende Schulgebäude soll über einige multifunktional nutzbare Räume verfügen, die neben den schulischen Funktionen auch von Anwohnerinnen und Anwohnern, Vereinen, Initiativen, Künstler*innen etc. in den Abendstunden und an Wochenenden genutzt werden können.

2.) Der Zugang in den Abendstunden und an den Wochenenden ist baulich mit einzuplanen und zu gewährleisten. Beispielsweise durch einen separaten Nebeneingang mit einem elektronischen Schließsystem oder einem Schlüsselsafe.

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Das Bezirksamt hat sich in den zuständigen Gremien auf Landesebene sowie im Architekturwettbewerb für die neuen modularen Compartementschulen eingesetzt, dass multifunktional nutzbare Räumlichkeiten grundsätzlich bei allen Schulneubauten vorzusehen sind.

 

Auf Grundlage der Vorgaben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (SenSW) für den nichtoffenen Realisierungswettbewerb für Architekten*innen als
Generalplaner*innen mit anschließendem Verhandlungsverfahren (VgV) für 3- bzw. 4-zügige modulare Grundschulen und Sporthallen in Berlin sind nunmehr explizit Räume für die sozialräumliche Öffnung vorgesehen. Multifunktional genutzte Flächen wie Foyer, Mensa sowie Versammlungs- und Aufführungsraum sollen dabei zentral gelegen, gut von außen zugänglich (dabei aber nach außen abschließbar) und mit eigenen Toilettenanlagen ausgestattet sein. Dies soll die Nutzung dieser Flächen auch im Rahmen sozialräumlicher Öffnung und Kooperation mit Externen ermöglichen.

 

In den Ausschreibungsunterlagen heißt es dazu:Die Mensa soll zusammen mit dem Mehrzweckbereich eine Versammlungsmöglichkeit für die gesamte Schulgemeinschaft sowie für Gruppen aus dem sozialräumlichen Umfeld der Schule bilden. Der Mehrzweckraum soll in Kombination mit dem Raum für Fundus, Maske und Technik auch für Theateraufführungen und Musikdarbietungen für den Unterricht und die Freizeitaktivitäten zur Verfügung stehen. Darüber hinaus sind unterschiedlichste Nutzungsarten für diesen Bereich einzuplanen, wie etwa Theater-  und Kinoaufführungen, Diskussionsveranstaltungen mit frontaler und dezentraler Ausrichtung, Vorträge, öffentliche Debatten, Gremiensitzungen, Schulparlament. Dies erfordert für die Nutzung als Mensa und als Mehrzweckraum ein hohes Maß an Flexibilität.

 

Der Bereich Mensa / Cafeteria und Mehrzweckraum ist somit auch für außerschulische Nutzungen baulich vorbereitet. Die Mensa / Cafeteria dient der Verpflegung der Schüler und als Versammlungsmöglichkeit für die Schulgemeinschaft sowie für Gruppen aus dem sozialräumlichen Umfeld der Schule. Sie soll direkt an den Mehrzweckraum angrenzen. Der Mehrzweckraum soll direkt der Mensa zugeordnet werden. Der Mehrzweckraum wird so eingerichtet werden, dass er mit minimalem personellem Aufwand und in kürzester Zeit für andere Nutzungsarten umgestaltet werden kann. Der Mehrzweckraum soll eine Bühne mit entsprechender Technik (Licht, Ton, Vorhang, Leinwand) erhalten.

 

Das Bezirksamt wird gegenüber der Landesebene in diesem Zusammenhang auch weiterhin auf die Notwendigkeit hinweisen, dass eine sozialräumliche Öffnung neben den baulichen Voraussetzungen auch eine auskömmliche Personalausstattung bedingt. Insbesondere sind bei der intensiven außerschulischen Nutzung mindestens 2 Hausmeister pro Standort sowie weiteres Verwaltungspersonal (Raumvergabe, IT-Betreuung, etc.) vorzusehen.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

Derzeit nicht bezifferbar

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

Siehe Anlage

Kinder- und Familienverträglichkeit

keine

ren Benn
Bezirksbürgermeister
 

Dr. Torsten Kühne
Bezirksstadtrat für Schule, Sport,
Facility Management und Gesundheit


Musterblatt Auswirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

  1. Fläche
  • Versiegelungsgrad

 

 

 

 

 

 

  1. Wasser
  • Wasserverbrauch

 

 

 

 

 

 

  1. Energie
  • Energieverbrauch
  • Anteil erneuerbarer Energie

 

 

 

 

 

 

  1. Abfall
  • Hausmüllaufkommen
  • Gewerbeabfallaufkommen

 

 

 

 

 

 

  1. Verkehr
  • Verringerung des Individual-verkehrs
  • Anteil verkehrsberuhigter
  • Zonen
  • Busspuren
  • Straßenbahnvorrangschaltungen
  • Radwege

 

 

 

 

 

 

  1. Immissionen
  • Schadstoffe
  • rm

 

 

 

 

 

 

  1. Einschränkung von Fauna
    und Flora

 

 

 

 

 

 

  1. Bildungsangebot

 

X

X

 

 

 

  1. Kulturangebot

 

X

X

 

 

 

  1. Freizeitangebot

 

X

X

 

 

 

  1. Partizipation in Entschei-dungsprozessen

 

 

 

 

 

 

  1. Arbeitslosenquote

 

 

 

 

 

 

  1. Ausbildungsplätze

 

 

 

 

 

 

  1. Betriebsansiedlungen

 

 

 

 

 

 

  1. wirtschaftl. Diversifizierung nach Branchen

 

 

 

 

 

 

Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.

 

 
 

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