Drucksache - VIII-0614  

 
 
Betreff: Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Schönhauser Str. (Ortsteil Rosenthal) für den Kindergarten Sonnenhaus
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
17.10.2018 
19. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und Öffentliche Ordnung federführender Ausschuss
15.11.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Öffentliche Ordnung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
28.11.2018 
20. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
14.08.2019 
25. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
30.10.2019 
27. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD 19. BVV am 17.10.18
Beschlussempfehlung VerkOrd 20. BVV am 28.11.18
VzK§13BezVG BA, ZB 25. BVV am 14.08.19
VzK §13 BezVG SB 27.BVV am 30.10.19

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.2019


An die
Bezirksverordnetenversammlung


Drucksache-Nr.: VIII-0614

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Schönhauser Straße Ortsteil Rosenthal für den Kindergarten Sonnenhaus

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung der in der 20. Sitzung am 28.11.2018 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-0614

Das Bezirksamt wird ersucht, auf der Höhe Schönhauser Straße/Ecke Nesselweg in Rosenthal folgende verkehrsberuhigende Maßnahmen zum Schutz des Kindergartens Sonnenhaus zu ergreifen:

         Dazu ist die bereits bestehende Geschwindigkeitsbegrenzung (Tempo 30) auf der Schönhauser Straße zwischen 22 und 6 Uhr im Umfeld des Nesselwegs auf den ganzen Tag auszuweiten.

         Darüber hinaus sind Hinweisschilder, die auf häufige Querungen von Kindern hinweisen, anzubringen (z.B. "Gas weg! Kinder!" bzw. StPO-Gefahrenzeichen 136 "Achtung Kinder!").

Des Weiteren wird das Bezirksamt ersucht, für den Bereich Schönhauser Str. / Ecke Nesselweg die Einrichtung eines Zebrastreifens (Fußngerüberweg) zum Schutz des Kindergartens Sonnenhaus zu veranlassen oder auch bauliche Maßnahmen zu prüfen

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Die Stellungnahme der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Verkehrslenkung Berlin, vom 12.07.2019 liegt vor und wird wörtlich wiedergegeben.

Dieser Vorschlag Ihrer BVV beinhaltet die Prüfung einer durchgehenden Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h, die Anordnung von Zeichen 136 StVO „Achtung Kinder" oder alternativ einer nichtamtlichen Beschilderung "Gas weg! Kinder!" sowie die Errichtung eines Fußngerüberweges in der Schönhauser Straße Höhe Nesselweg.
 

Hinsichtlich des Fußngerüberweges liegt der Verkehrslenkung Berlin bereits ein gleichlautender Antrag vor. Dieser wurde an die Arbeitsgemeinschaft zur Förderung des Fußverkehrs (AG FGÜ) in der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zur Prüfung weitergeleitet. Diese AG setzt sich aus Vertretern der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, des Polizeipräsidenten in Berlin, der VLB sowie einen Ingenieurbüro zusammen. Zur Erörterung der einzelnen Standorte/Anträge wird gesondert das jeweils zuständige Bezirksamt eingeladen. Am 14. Mai 2019 hat ein diesbezüglicher Termin vor Ort stattgefunden, an dem auch ein Vertreter Ihres Straßen- und Grünflächenamtes anwesend war.
Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die Einrichtung eines Fußngerüberweges süstlich des Nesselwegs aufgrund des zu schmalen südlichen Gehweges und den vorhandenen BVG-Haltestellen nicht realisierbar ist. Auch nordwestlich des Nesselwegs konnte in Abstimmung mit Ihrem Straßen- und Grünflächenamt kein alternativer Standort gefunden werden, da die Errichtung eines Fußngerüberweges auch in diesem Bereich mit einem erheblichen Umbau verbunden wäre.
 

Es wurde daher entschieden, den Bereich Schönhauser Straße/Nesselweg mit einer ganztägigen Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h in Kombination mit den Zeichen 136 StVO „Achtung Kinder" auszuweisen und somit die Querungen von/zur Kindertagesstätte „Sonnenhaus" zu sichern.
 

Die Verkehrslenkung Berlin wird umgehend mit Ihrem Straßen- und Grünflächenamt sowie der Schutzpolizei einen Ortstermin durchführen, um die Standorte der Verkehrszeichen in der Schönhauser Straße Höhe Nesselweg abzustimmen und im Nachgang anzuordnen.
 

Die von der BVV gewünschte Beschilderung „Gas weg! Kinder!" ist keine amtliche Beschilderung und kann daher auch nicht straßenverkehrsbehördlich angeordnet werden Es liegt daher im Ermessen Ihres Bezirksamtes als Straßenbaulastträger zu entscheiden, ob noch weitere zusätzliche Hinweise erfolgen sollen“
 

Das Straßen- und Grünflächenamt prüft zusätzlich die Anbringung der Hinweisschilder und wird diese dann ggf. anbringen.

Wir bitten damit, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Vollrad Kuhn
stellv. Bezirksbürgermeister
 

 


 

 

 
 

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