Drucksache - VIII-0598  

 
 
Betreff: Wahl (Wiederwahl) einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 2 – der Schiedsamtsbezirk umfasst die Ortsteile Niederschönhausen, Rosenthal, Wilhelmsruh, Blankenfelde und Buchholz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
17.10.2018 
19. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin gewählt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzB BA 19. BVV am 17.10.18

Siehe Anlage


Begründung:

Bezirksamt Pankow von Berlin

.2018

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:

Vorlage zur Beschlussfassung
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 16 BezVg

Gegenstand der Vorlage

Wahl (Wiederwahl) einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 2 der Schieds-amtsbezirk umfasst die Ortsteile Niederschönhausen, Rosenthal, Wilhelmsruh, Blankenfelde und Buchholz.

Beschlussentwurf

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Für die Dauer von fünf Jahren wird für den Schiedsamtsbezirk 2 im Bezirk Pankow

 

Frau Renate Pieper                            Kirchstr. 48b
13158 Berlin

zur Schiedsperson gewählt.

 

Begründung

Die Wahlperiode für die Schiedsperson im Schiedsamtsbezirk 2 Frau Renate Pieper endet am 10.10.2018. Frau Pieper hat ihre Bereitschaft erklärt, auch weiterhin als Schiedsperson in diesem Schiedsamtsbezirk tätig zu sein. Die Präsidentin des Amtsgerichts Pankow hat mit Schreiben vom 07.06.2018 mitgeteilt, dass keine Bedenken gegen eine Wiederwahl von Frau Pieper bestehen. Frau Pieper ist bereits seit 1997 als Schiedsperson tätig. Durch die langjährige ehrenamtliche Tätigkeit verfügt sie über einen großen Erfahrungsschatz und durch die umfangreichen Fortbildungen auch über die entsprechenden einschlägigen und aktuellen Rechtskenntnisse. In den vergangenen Jahren hat sie die verantwortungsvolle Aufgabe sehr engagiert und pflichtbewusst wahrgenommen. Von einer vorherigen Bekanntmachung über das Freiwerden des Schiedsamts gemäß § 3 Abs. 2 Berliner Schiedsamtsgesetz konnte deshalb ausnahmsweise abgesehen werden.

 

Rechtsgrundlage

a)§  3 Abs. 1  Berliner Schiedsamtsgesetz (BlnSchAG) v. 7.4.1994 (GVBl. S. 109), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 17.03.2014 (GVBl S.70);

b)§  9 Abs. 1  des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen vom 29.11.1978 (GVBl. S. 2214), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 05.09.2018 (GVBl S.463);

c)§  4 Abs. 2 der Verordnung über die Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung der  Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Person in der Fassung vom 29. Mai 1979 (GVBl. 826), zuletzt geändert durch Verordnung vom 08.03.2011 (GVBl. S. 87);

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

Die Mittel für die Tätigkeit der Schiedsfrauen und Schiedsmänner sind im Kapitel 3500, Titel 41201 und 68579 veranschlagt.

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn
Bezirksbürgermeister

 

 

 

 
 

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