Drucksache - VIII-0591  

 
 
Betreff: Photovoltaikanlagen auf den Dächern der Bürodienstgebäude in der Fröbelstraße 17
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
   Beteiligt:Linksfraktion
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
12.09.2018 
18. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Finanzen, Personal und Immobilien federführender Ausschuss
20.09.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Immobilien ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
17.10.2018 
19. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
14.08.2019 
25. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
30.10.2019 
27. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion der CDU, 18. BVV am 12.9.18
Antrag Fraktionen CDU und Linke, 2. Ausfertigung, 18. BVV am 12.9.18
Beschlussempfehlung FinPersIm 19.BVV am 17.10.18
VzK§13BezVG/ZB BA, 25. BVV am 14.8.19
VzK§13BezVG BA, SB 27. BVV am 30.10.19

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.10.2019

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: VIII-0591/2018

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Photovoltaikanlagen auf den Dächern der Bürodienstgebäude in der Fröbelstraße 17

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 19. Sitzung am 17.10.2018 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-0591/2018

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, sich an die landeseigene BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH als Eigentümer des Bürodienstgebäudestandortes Fröbelstraße 17 zu wenden und sich dafür einzusetzen, dass im Zuge der Sanierungsmaßnahmen auf den Dächern der Gebäude Photovoltaikanlagen installiert werden.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Wie bereits im 1. Zwischenbericht mitgeteilt, befindet sich die Liegenschaft Fröbelstraße 17 im Sondervermögen des Landes Berlin und die derzeit laufenden Sanierungsmaßnahmen werden durch die landeseigene Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) durchgeführt.

Die BIM hat dem Bezirksamt mitgeteilt, dass eine Umsetzung des Ersuchens der BVV im Zuge des aktuellen Sanierungsprojektes nicht erfolgen kann. Die Installation einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) zum jetzigen Zeitpunkt ist, wie bereits im 1. Zwischenbericht erwähnt, aus mehreren Gründen kritisch zu betrachten. Insbesondere sind die Gesamtkosten für die Sanierung gedeckelt. Alle Maßnahmen des Sanierungsprojektes sind bereits im Rahmen einer Planungsunterlage sowohl inhaltlich als auch fiskalisch untersetzt worden. Der stetige Anstieg der Baukosten stellt zudem eine zusätzliche Schwierigkeit dar. Zusätzliche Kosten ren derzeit alleine vom Bezirk zu tragen. Die PV-Anlage ist zudem nicht Bestandteil der festgesetzten Bauplanungsunterlagen.

Seit 2017 wurden nach z.T. zähen Verhandlungen mit der BIM Budgeterhöhungen für zusätzliche Leistungspakete erwirkt und freigegeben, dazu zählen u. a.:

-                 Die Erneuerung der Strukturierten Netzwerkverkabelung (CAT7 Standard):

Die Planung, Ausschreibung und Ausführung erfolgte parallel zu den laufenden Baumaßnahmen und führte zu Umplanungen

-                 Malerarbeiten in den Büros:
Ursprünglich waren aus Kostengründen keine Malerarbeiten in den Büroräumen vorgesehen. Nun werden alle Büros vollumfänglich renoviert.

-                 Energetische Fenstersanierung:
Ursprünglich war es aus Kostengründen nicht möglich sämtliche Fenster zu sanieren. Für die energetische Sanierung der Fenster wurden zusätzliche Mittel freigegeben. Alle Fenster erhalten eine K-Verglasung, die zu Energieeinsparungen führt. Im Zuge dessen werden alle Fenster tischler- und malermäßig überarbeitet.

-                 mmung obere Geschossdecken:
In allen Häusern werden zur Energieeinsparung die oberen Geschossdecken von den Dachböden aus gedämmt. Für die energetische Sanierung wurden zusätzliche Mittel freigegeben.

-                 Optimierung Technische Gebäudeausrüstung (LED Beleuchtung in Büros und Fluren, Präsenzmelder in Fluren):
r die energetische Sanierung wurden zusätzliche Mittel freigegeben.

Auch für die nachträgliche Installation einer PV-Anlage ist die Frage der Finanzierung für Bau und Unterhalt, inklusive der baulichen Ertüchtigung der Dächer, zu klären. Die BIM hat sich im Sinne des Ersuchens ihrerseits bereits an die Berliner Stadtwerke gewandt.

Das Bezirksamt hat seinerseits nochmal die denkmalschutzrechtlichen Aspekte genauer betrachtet. Grundsätzlich ist dazu anzumerken, dass aus denkmalrechtlichen Belangen hinsichtlich des Aufbaus von Photovoltaikanlagen keine Bedenken bestehen, sofern

-                 Die Installation auf Flachdächern erfolgt,

-                 die PV-Anlagen einen Abstand zur aufgehenden Fassade von mindestens 1,50 Meter haben und

-                 der Neigungswinkel so flach gewählt wird, dass die Aufbauhöhe 0,50 Meter nicht übersteigt.

Inwiefern die Vorgaben des Denkmalschutzes zu berücksichtigen sind, muss die BIM im Rahmen neuer Planungsunterlagen klären.

Das Bezirksamt hat sich im Sinne des Ersuchens seinerseits an die Berliner Stadtwerke gewandt. Die Berliner Stadtwerke haben zwar grundsätzliches Interesse bekundet, aber deutlich gemacht, dass sie im ersten Schritt nach schnell realisierbaren Maßnahmen (Flachdächer, Traglasten gegeben, etc.) suchen.

Nachdem die Installation einer PV-Anlage nicht im laufenden Sanierungsprojekt umsetzbar ist, wird sich das Bezirksamt nochmal an die BIM wenden. Nach Rücksprache mit den Berliner Stadtwerke wird das Bezirksamt die BIM bitten, bei den Stadtwerken eine Machbarkeitsuntersuchung zu beauftragen. Neben der notwendigen baulichen Voraussetzung ist dabei der finanzielle Aufwand zu beziffern. Im Nachgang kann sich das Bezirksamt gemeinsam mit den Berliner Stadtwerken und der BIM um die notwendige Finanzierung kümmern.

Das Bezirksamt wird die BVV im zuständigen Ausschuss über die weiteren Maßnahmen im Sinne des Ersuchens informieren. Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

Derzeit nicht bezifferbar

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

keine

Vollrad Kuhn
Stellv. Bezirksbürgermeister
 

Dr. Torsten Kühne
Bezirksstadtrat für Schule, Sport,
Facility Management und Gesundheit

 

 

 
 

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