Drucksache - VIII-0580  

 
 
Betreff: Verwendung der nicht mehr benötigten Konsolidierungsrate für 2018
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
12.09.2018 
18. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK§15 BezVG BA, 18. BVV am 12.09.18

Siehe Anlage


Begründung:

Bezirksamt Pankow von Berlin

.08.2018

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

Betr.: Verwendung der nicht mehr benötigten Konsolidierungsrate für 2018

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am                  2018 folgenden Beschluss gefasst:

Die im Haushaltsplan für 2018 bei Kapitel 4500/Titel 97107 veranschlagten Pauschalen Mehrausgaben zur Finanzierung von Defiziten aus Vorjahren werden vorbehaltlich ihrer Freigabe durch die Senatsverwaltung für Finanzen wie folgt verwendet:

 

GB

Kap.

Titel

Betrag in €

Erläuterung

GB 1

3300

68102

168.000 €

Üpl. Ausgabe aufgrund Gerichtsbeschluss

Zahlung an Wasserbetriebe wg. Kanalschacht-Schäden

 

 

 

20.000 €

Maler- u. Renovierungsarbeiten an mehreren Standorten, u.a. Haffner-Zentrum

 

 

 

30.000 €

Ersatz von Mobiliar Bib, VHS, Galeiren

 

 

 

30.000 €

Ersatz /Kauf von Musikinstrumenten

GB 2

3800

73821

900.000 €

Notwendige Vorziehung der Rate aus 2019 für Strassenbau Rosenthaler Weg

 

3810

 

250.000 €

Instandsetzung diverser Spielplätze

GB 3

 

 

90.000 €

Renovierungen/Ausstattungen Jugend- und Sozialbereich

GB 4

 

 

30.000 €

Schutzwesten AOD/Tablets VetLeb

GB 5

 

 

77.000  €

Ausstattung Schule

GB1/GB3

 

 

21.000 €

2,35 % Tarifanpassung bei Zuwendungsempfängern Okt.-Dez. 2018

 

 

 

1.616.000 €

 

Begründung

Die jetzt frei werdenden Mittel wurden zum Zweck der Konsolidierung aus der pauschalen Zuweisung entnommen. Sie sollen daher auch vorrangig investiv eingesetzt werden bzw. für dringend notwendige Unterhaltungsarbeiten.

Insbesondere der Bereich SGA hat in der Vergangenheit maßgebliche Beiträge aus investiven Mitteln für Konsolidierungszwecke zur Verfügung gestellt.

Durch die zwischenzeitlich notwendig gewordene Zulassung überplanmäßiger Ausgaben sind wesentliche Teile der freigewordenen Mittel bereits unabweisbar gebunden (1.068.000 ), so dass nur noch 548 T€ zur Verteilung anstehen.

Ein wichtiges Verteilungskriterium war neben der schnellen Umsetzbarkeit die Außenwirksamkeit gegenüber  Bürgern.

Die Tarifanpassung in Höhe von 2,35 % erfolgt anteilig für das Jahr 2018 für die Monate Oktober Dez.. Basis sind die Grundgehälter (ohne Sonderzahlungen) und es wurden nur die berücksichtigt, die unter 100 % im Vergleich zum TV-L liegen. Hochgerechnet hätte sich für 2018 ein Bedarf von insgesamt 83.373,91 € ergeben.

Sofern für 2018 die drei Monate jetzt zugestanden werden, müssen für 2019 mindestens  83.373,91  € gewährt werden. Soll auch in 2019 eine weitere Tarifanpassung um 2,35 % erfolgen entstehen Kosten von 205.283,75 € .

Damit wird nur die jährliche Tarifsteigerung/Vorsorge von 2,35 % (Bestandteil Plafonds) abgefangen, aber keine Tariflücke geschlossen. Hierfür wäre ein zusätzlicher Betrag von 337.000 € erforderlich. Gemäß Auflagenbeschluss Nr. 7 zum Doppelhaushalt 2018/2019 sollte diese Diskrepanz untersucht (beziffert) und schrittweise abgebaut werden. Deshalb ist Pankow in dieser Arbeitsgruppe bei der SenIAS, somit liegen uns die detaillierten Angaben zu den Gehältern vor.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

Die im Haushaltsplan 2018 bisher gesperrten Mittel bei 4500/97107 in Höhe von 1.616.000 € stehen als Ausgleich für Mehrausgaben gemäß beigefügter Anlage zur Verfügung. Dabei müssen weitere Tarifanpassungen für Zuwendungsempfänger auch für 2019 gesichert sein.

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

 

ren Benn
Bezirksbürgermeister

 

 
 

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