Drucksache - VIII-0568  

 
 
Betreff: Selbstorganisation und Transparenz bei vermieteten Immobilien
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
12.09.2018 
18. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Finanzen, Personal und Immobilien federführender Ausschuss
20.09.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Immobilien ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
17.10.2018 
19. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
20.02.2019 
22. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
22.01.2020 
29. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD 18. BVV am 12.09.18
Beschlussempfehlung FinPersIm 19. BVV am 17.10.18
VzK 13 BezVG/ZB Bezirksamt, 22 BVV am 20.2.19
VzK§13BezVG BA, SB 29. BVV am 22.01.20

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.01.2020

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: VIII-0568/2018

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Selbstorganisation und Transparenz bei vermieteten Immobilien

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 19. Sitzung am 17.10.2018 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-0568/2018

  1. Das Bezirksamt wird ersucht, eine Übersicht über alle durch den Bezirk Pankow vermieteten Immobilien, Mietpreise und Kosten zu erstellen und der BVV jährlich transparent in einer VzK darzulegen.

 

  1. Das Bezirksamt wird ersucht regelmäßig zum Vertragsende und/oder zur Neuvermietung die Gründe für die Vergabe an die jeweiligen Vermieter zu prüfen und deren Fortbestehen zu verifizieren. Dies gilt insbesondere für Objekte, die unterhalb der marktüblichen Miete bzw. ohne Mietzins zur Verwendung überlassen werden.

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Im Rahmen der Beantwortung der kleinen Anfrage KA-0378/VIII hat das Bezirkssamt bereits darauf hingewiesen, dass die entsprechenden Informationen und Daten zu allen Mietverträgen bezirkseigener Immobilien nicht in einem Fachamt in konzentrierter Form vorliegen, sondern in dezentraler Verantwortung bei den jeweils zuständigen Fachämtern entsprechend dem Fachvermögen. Selbstverständlich ist die Verwaltung der Grundstücke, Gebäude und der unterschiedlichen Verträge zur Überlassung von Grundstücken, Grundstücksteilflächen (bebaut oder unbebaut) sowie von Gebäuden und Räumen an Dritte durch Miet-, Pacht- oder Nutzungsverträge hier jeweils sichergestellt.

Grundsätzlich hat das Bezirksamt das bereits seit geraumer Zeit bestehende Problem, dass die aktuellen Räumlichkeiten und Immobilien weder für die Absicherung der eigenen Verwaltungsarbeit noch für alle durch die Fachämter bzw. durch die BVV unterstützten anderen fachlichen Angebote ausreichen. Daher erfolgt die Vermietung grundsätzlich nur nach strenger Prüfung, ob eigene Bedarfe für die entsprechenden Räumlichkeiten bzw. Immobilien in Frage kommen. Das Bezirksamt, hier die Serviceeinheit Facility Management, schließt gewerbliche Mietverträge nur in Einzelfällen für Grundstücksteilflächen bzw. Gebäudeteilflächen des verwalteten Fachvermögens ab, wenn eine fachliche Nutzung nicht möglich ist und der zuständige Fachvermögensträger ein Interesse an einer gewerblichen Nutzung hat. Die Serviceeinheit Facility Management wird künftig den Fachvermögensträger darauf hinweisen, dass vor dem Abschluss von neuen Gewerbemietverträgen zu prüfen ist, ob eine vorherige Bekanntmachung der Vermietungsabsicht und ggf. ein auf bestimmten Kriterien basierendes Verfahren sinnhaft sind. Die Entscheidung ist aktenkundig zu machen. Zudem ist insbesondere bei Immobilien mit einer gewissen Öffentlichkeitswirksamkeit durch das jeweilige Fachamt auch eine gesonderte Information der BVV zu berücksichtigen.

Das Bezirksamt, hier die Serviceeinheit Facility Management, wird bei den Grundstücken des Finanzvermögens künftig eigenständig prüfen, ob nur ein gewerblicher Mieter in Betracht kommt oder eine vorherige Bekanntmachung zur geplanten Vermietung zu gewerblichen Zwecken durchzuführen wäre. Ein solches Verfahren ist zum Beispiel dann nicht sachgerecht, wenn die Vermietung von Grundstücksteilflächen nur an einen Nachbarn erfolgen kann oder mit dem Eigentümer eines aufstehenden Gebäudes (z.B. einer Garage) bei Vertragsende ein neuer Gewerbemietvertrag abzuschließen ist. Die Gründe für den Verzicht auf ein transparentes Verfahren sind zu vermerken. Im Ergebnis eines öffentlichen Verfahrens werden Informationen über interessierte Private und deren konzeptionelle Vorstellungen vorliegen, die verglichen werden können. Es bleibt aber festzuhalten, dass die Privaten selbst jedoch keinen Anspruch auf das Verfahren oder irgendwelche Rechtsmittel haben.

Das Bezirksamt wird weiterhin grundsätzlich regelmäßig zum Ende der bestehenden Verträge die Gründe für die Vergabe an die jeweiligen Nutzer prüfen und den Neuabschluss von Verträgen sicherstellen. Dies gilt auch für Immobilien, die unterhalb der marktüblichen Miete bzw. ohne Mietzins zur Verwendung überlassen werden.

Die für den jeweils aktuellen Haushaltsplan erstellte Übersicht aller bestehenden Vermietungen und Überlassungen stellt das gesamte Potential an verfügbaren Räumlichkeiten bzw. Immobilien zum Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung dar. Alle Fachämter wirken im Rahmen ihres Fachvermögens an der vollständigen Darstellung im Haushaltsplan mit. In der Regel handelt es sich um langfristige Verträge bzw. Vereinbarungen. Die Erstellung einer zusätzlich zum Haushaltsplan jährlichen Liste der Immobiliennutzungen durch Vermietung oder unentgeltliche Überlassung gegenüber dem Haushaltsplan ist aufgrund personeller Ressourcen absehbar nicht leistbar. Das Personal der grundstücksverwaltenden Stellen bzw. der weiteren Fachämter, die Verträge zur Überlassung von Räumen an Dritte bearbeiten, ist mit zusätzlichen Aufgaben zur Anmietung, den zusätzlichen Baumaßnahmen bei einer großen Anzahl unbesetzter Stellen belastet und nicht dazu in der Lage die zusätzlichen Listen zu erstellen bzw. zu pflegen. Darüber hinaus stellen die Auflagen der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit an die Bereitstellung solcher Auswertungen derart hohe Anforderungen, die mit den vorhandenen Ressourcen absehbar nicht leistbar sind. Mit der Erstellung der aktuellen Übersicht zum Haushaltsplan 2020/21 stehen jedoch die dem Bezirksamt bekannten Informationen aktuell zur Verfügung.

Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

Keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

keine

ren Benn
Bezirksbürgermeister
 

Dr. Torsten Kühne
Bezirksstadtrat für Schule, Sport,
Facility Management und Gesundheit

 

 
 

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