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Drucksache - VIII-0566
siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
2. Zwischenbericht |
Auszeichnung des Bezirks Pankow als »Kinderfreundliche Kommune« |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 23. Sitzung am 27.03.2019 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0566
„Das Bezirksamt wird ersucht, noch in diesem Jahr das Verfahren um die Bewerbung des Bezirks Pankow für die Auszeichnung „Kinderfreundliche Kommune“ einzuleiten und dem folgend Verwaltungshandeln in Umsetzung der Kinderrechte aus der UN-Kinderrechtskonvention verstärkt auf Kinder und Jugendliche auszurichten.
Die Umsetzung des Vorhabens ist eine Aufgabe für alle Bereiche der Bezirksverwaltung.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Die Erarbeitung eines Aktionsplanes „Kinderfreundliche Kommune“ durch die Bezirksverwaltung steht kurz vor dem Abschluss.
Im ersten Schritt wurde die vom Verein „Kinderfreundliche Kommune e.V.“ vorgegebene Befragung der Verwaltung des Bezirkes Pankow Ende 2020 umgesetzt. Darauf basierend und unter Hinzuziehung von Planungsdokumenten, Fachkonzepten und Datengrundlagen erarbeitete der Verein eine Analyse zur Ist-Situation in Pankow. Parallel war eine Schüler:innenbefragung (10-12 Jahre) mit 1.400 Fragebögen geplant. Pandemiebedingt (v.a. aufgrund der Schulschließungen) wurde diese erst Ende 2021 abgeschlossen und zur Auswertung an den Verein Kinderfreundliche Kommune übergeben.
Als Auftakt für die im nächsten Schritt vorgesehene Erstellung des bezirklichen Aktionsplanes wurde am 3.2.2022 eine Fortbildung für Führungskräfte durchgeführt. Dem folgte am 2.5.2022 im MACHmit! Museum Pankow das „Vor-Ort-Gespräch“ mit dem Verein „Kinderfreundliche Kommune e.V.“ zur Auswertung von Verwaltungs- und Kinderbefragung. Beteiligt waren Vertreter:innen der Fachämter, des Bezirksamtes, vom Verein Kinderfreundliche Kommune beauftragte Sachverständige für Pankow sowie Vertreter:innen aus Politik und Zivilgesellschaft. Gemeinsam wurden erste Inhalte für den Pankower Aktionsplan erarbeitet. Im Sommer 2022 wurde die schriftliche Auswertung aller Ergebnisse (Verwaltungsbefragung, Kinderbefragung, Vor-Ort-Termin) durch den Verein Kinderfreundliche Kommune e.V. an unseren Bezirk übermittelt und konkrete Maßnahmen empfohlen.
Die vorgelegten Empfehlungen wurden durch die OE SPK aufbereitet und unter Berücksichtigung bereits vorliegender Fachkonzepte und Planungen in einen Aktionsplanentwurf überführt. Dieser enthält vier Leitziele sowie daraus abzuleitende Handlungsziele und konkrete Maßnahmen zur Umsetzung einer kinderfreundlicheren Kommune. Als Umsetzungszeitraum ist 07/2023-06/2027 vorgesehen.
Es folgte die Gründung einer Steuerungsgruppe zur ressortübergreifenden Diskussion und Bearbeitung des Aktionsplanentwurfes. Alle Bezirksstadträt:innen, Fachämter, OE und SE des Bezirksamtes waren aufgefordert, Mitwirkende mit Entscheidungskompetenz zu benennen. Eingeladen wurden ebenfalls die Beauftragten des Bezirksamtes sowie Schlüsselpersonen aus Politik und Zivilgesellschaft. Die Steuerungsgruppe hat sich in bisher vier Sitzungen unter Vorsitz des Bezirksbürgermeisters zum Aktionsplan beraten und Inhalte, Verantwortlichkeiten, notwendige Kooperationspartner:innen, Ressourcenbedarfe sowie den möglichen Umsetzungszeitrahmen festgelegt.
Folgende nächste Schritte sind zur Erlangung des Siegels „Kinderfreundliche Kommune“ vorgesehen:
- Kinder- und Jugendbeteiligung am 6. Juni 2023
- Verabschiedung des Aktionsplanes für Pankow durch die Steuerungsrunde sowie durch die Mitglieder des Bezirksamtes im 2. Quartal 2023;
- Übergabe des Aktionsplans an den Verein Kinderfreundliche Kommune e.V. und die Sachverständigen; Prüfung, ob die Anregungen aus dem Bericht des Vereins Kinderfreundliche Kommune eingeflossen sind und ob unabweisbare Bestandteile zur Realisierung der Ziele und des Programms eingearbeitet wurden; ggf. finale Überarbeitung des Aktionsplanes Pankow
Als Voraussetzung für die Erlangung des Siegels „Kinderfreundliche Kommune“ ist der Aktionsplan abschließend durch die BVV zu beschließen.
Für die Umsetzung von Maßnahmen des Aktionsplans sowie für die Koordinierung durch eine Geschäftsstelle ist im Doppelhaushalt 2024/25 sowie im Doppelhaushalt 2026/27 in den entsprechenden Kapiteln aller beteiligter Geschäftsbereiche Vorsorge zu treffen. Die Umsetzungsbegleitung ist lt. Vertrag mit dem Verein Kinderfreundliche Kommune e.V. durch eine Geschäftsstelle (1 VzÄ) abzusichern. Eine dauerhafte Umsetzungsbegleitung durch die OE SPK ist auf Basis der aktuellen personellen Ausstattung nicht möglich.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Jährlich sind im Kapitel 3308, Titel 54010 16.000,-€ für die Begleitung des Umsetzungsprozesses durch den Verein Kinderfreundliche Kommune e.V. vorgesehen. Ab 2025 reduziert sich der Beitrag auf jährlich 8.000 €.
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
Keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
Keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
Für die Verwaltung, Politik und Einrichtungen in Pankow, Berlin und Gesamtdeutschland ist der Artikel 3 der UN Kinderrechtskonvention verbindlich umzusetzen: „… (1) Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist…“ (im englischen rechtlich verbindlichen Originaltext: … the best interest of the Child…“).
Sören Benn |
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