Drucksache - VIII-0552  

 
 
Betreff: Nachweis der im Haushaltsjahr 2017 zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtAusschuss für Finanzen, Personal und Immobilien
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
04.07.2018 
17. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Finanzen, Personal und Immobilien federführender Ausschuss
23.08.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Immobilien ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
12.09.2018 
18. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzB BA, 17. BVV am 04.07.18
VzB BA Anlage 1, 17. BVV am 04.07.18
VzB BA Anlage 2, 17. BVV am 04.07.18
Beschlusempfehlung FinPersIm 18. BVV am 12.09.18

Die im Haushaltsjahr 2017 zugelassenen überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 4.733.780,87 € sowie außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 2.496.830,37 € werden genehmigt.

Über- oder außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen wurden in 2017 nicht zugelassen.

 


Begründung Finanzen, Personal und Immobilien:

Zu Beginn der Diskussion wurde das Bezirksamt gebeten, verschiedene Punkte der Drucksache zu erläutern. Es stellte sich heraus, dass ein großer Teil der Änderungen nicht durch zusätzliche neue Ausgaben, sondern durch eine geänderte Systematik im Haushalt, durch neue gesetzliche Rahmenbedingungen oder durch die Umsetzung von Beschlüssen der BVV herrührte. Nach Erläuterung einzelner Titel stimmte der Ausschuss der Drucksache einstimmig zu.

Bezirksamt Pankow von Berlin

.06.2018

Text Ursprungsantrag Vorlage vom Bezirksamt:

An die
Bezirksverordnetenversammlung

 

Vorlage zur Beschlussfassung
r die Bezirksverordnetenversammlung

Gegenstand der Vorlage

Nachweis der im Haushaltsjahr 2017 zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen

Beschlussentwurf

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die im Haushaltsjahr 2017 zugelassenen überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 4.733.780,87 € sowie außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 2.496.830,37 € werden genehmigt.

Über- oder außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen wurden in 2017 nicht zugelassen.

Begründung

Zur Finanzierung unvorhergesehener und unabweisbarer Ausgaben, insbesondere zum titelkonkreten Nachweis der Ausgaben aufgrund Änderung der Titelsystematik durch die Senatsverwaltung für Finanzen bzw. kapitelkonkreter Nachweis durch die Veränderung der Geschäftsbereiche sowie zur Finanzierung von Mietverpflichtungen, mussten die aus der Anlage ersichtlichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 7.230.611,24 € zugelassen werden.

Das Bezirksamt bittet die BVV Einzelheiten den beigefügten Anlagen zu entnehmen.

Rechtsgrundlage

§ 37 LHO, § 36 Abs. 2 b i.V.m. Abs. 3 BezVG, § 12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG

Haushaltsmäßige Auswirkungen

Auswirkungen auf das Jahresabschlussergebnis 2017 und damit auf den Haushaltsplan 2019

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

keine Auswirkungen

Sören Benn
Bezirksbürgermeister

 


Musterblatt Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

  1. Fläche

-        Versiegelungsgrad

 

 

 

 

 

 

  1. Wasser

-        Wasserverbrauch

 

 

 

 

 

 

  1. Energie

-        Energieverbrauch

-        Anteil erneuerbarer Energie

 

 

 

 

 

 

  1. Abfall

-        Hausmüllaufkommen

-        Gewerbeabfallaufkommen

 

 

 

 

 

 

  1. Verkehr

-        Verringerung des Individual-verkehrs

-        Anteil verkehrsberuhigter

-        Zonen

-        Busspuren

-        Straßenbahnvorrangschaltungen

-        Radwege

 

 

 

 

 

 

  1. Immissionen

-        Schadstoffe

-        Lärm

 

 

 

 

 

 

  1. Einschränkung von Fauna
    und Flora

 

 

 

 

 

 

  1. Bildungsangebot

 

 

 

 

 

 

  1. Kulturangebot

 

 

 

 

 

 

  1. Freizeitangebot

 

 

 

 

 

 

  1. Partizipation in Entschei-dungsprozessen

 

 

 

 

 

 

  1. Arbeitslosenquote

 

 

 

 

 

 

  1. Ausbildungsplätze

 

 

 

 

 

 

  1. Betriebsansiedlungen

 

 

 

 

 

 

  1. wirtschaftl. Diversifizierung nach Branchen

 

 

 

 

 

 

Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.

 

 
 

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