Drucksache - VIII-0548  

 
 
Betreff: Trilaterale Zielvereinbarung 2018 zwischen den Trägern des Jobcenters Berlin Pankow und der Geschäftsführung des Jobcenters
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
04.07.2018 
17. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK§15BezVG BA, 17. BVV am 04.07.18
VzK§15BezVG BA Anlage, 17. BVV am 04.07.18

Siehe Anlage


Begründung:

Bezirksamt Pankow von Berlin

.07.2018

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: VIII-…./2018

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

Betr.: Trilaterale Zielvereinbarung 2018 zwischen den Trägern des Jobcenters Berlin Pankow und der Geschäftsführung des Jobcenters  

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am ……… folgenden Beschluss gefasst:

Das Bezirksamt erklärt sein Einverständnis zu der zwischen den Trägern des Jobcenters Berlin Pankow und der Geschäftsführung des Jobcenters geschlossenen trilateralen Zielvereinbarung 2018.

Begründung

Zwischen den Trägern der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter Berlin Pankow, der Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch den Vorsitzenden der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Berlin Nord und dem kommunalen Träger, vertreten durch die Bezirksstadträtin für Jugend, Wirtschaft und Soziales, sowie dem Geschäftsführer des Jobcenters Berlin Pankow wurde gemäß § 48b Abs. 1 Nr. 2 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) die beigefügte trilaterale Zielvereinbarung 2018 geschlossen.

Sie enthält die geschäftspolitischen Ziele sowie berlinweit geltende Ziele von gesamtstädtischer Bedeutung. Auf die Vereinbarung kommunaler Ziele für 2018 wurde verzichtet, um die Fokussierung auf die geschäftspolitischen und berlinweit geltenden Ziele zu richten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Sören Benn
Bezirksbürgermeister

Rona Tietje
Bezirksstadträtin für Jugend Wirtschaft
und Soziales


Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

  1. Fläche

-        Versiegelungsgrad

X

 

 

 

 

 

  1. Wasser

-        Wasserverbrauch

X

 

 

 

 

 

  1. Energie

-        Energieverbrauch

-        Anteil erneuerbarer Energie

X

 

 

 

 

 

  1. Abfall

-        Hausmüllaufkommen

-        Gewerbeabfallaufkommen

X

 

 

 

 

 

  1. Verkehr

-        Verringerung des Individual-verkehrs

-        Anteil verkehrsberuhigter

-        Zonen

-        Busspuren

-        Straßenbahnvorrangschaltungen

-        Radwege

X

 

 

 

 

 

  1. Immissionen

-        Schadstoffe

-        Lärm

X

 

 

 

 

 

  1. Einschränkung von Fauna
    und Flora

X

 

 

 

 

 

  1. Bildungsangebot

 

x

 

 

 

100% r Jobcenter-Mitarbeiter*innen sollen bis 31.12.2018 an einer Grundlagenschulung „Interkulturelle Kompetenz“ teilgenommen haben.

  1. Kulturangebot

X

 

 

 

 

 

  1. Freizeitangebot

X

 

 

 

 

 

  1. Partizipation in Entschei-dungsprozessen

X

 

 

 

 

 

  1. Arbeitslosenquote

 

X

 

 

 

 

  1. Ausbildungsplätze

X

 

 

 

 

 

  1. Betriebsansiedlungen

X

 

 

 

 

 

  1. wirtschaftl. Diversifizierung nach Branchen

X

 

 

 

 

 

 

 

 
 

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