Drucksache - VIII-0543  

 
 
Betreff: Stellungnahme zur geplanten Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Buch
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUFraktion der CDU
   
Drucksache-Art:AntragAntrag
   Beteiligt:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
04.07.2018 
17. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen federführender Ausschuss
29.11.2018 
öffentliche außerordentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen vertagt   
11.12.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen zurückgezogen     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion der CDU, 17.BVV am 4.7.18
Antrga CDU und B´90/Grüne 17. BVV an 04.07.18

Die BVV spricht sich für den Rückbau der Gebäude in den ehemaligen ÖB VI und VII an der Hobrechtsfelder Chaussee 96 und 100 aus.

Dem Bezirksamt Pankow von Berlin wird empfohlen, sich gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen gegen die geplanten Änderungen des Flächennutzungsplanes 05/98 Buch V/ Am Sandhaus/ ehem. Krankenhäuser (Bezirk Pankow) insbesondere hinsichtlich der Punkte:

  •                  Ausweisung eines Gewerbegebietes an der Hobrechtsfelder Chaussee
  •                  Ausweisung einer Wohnbaufläche W2 zwischen der Straße am Sandhaus und der Hobrechtsfelder Chaussee

auszusprechen.

Die BVV spricht sich aufgrund des erheblichen Flächenbedarfs für den Neubau von Wohnungen stattdessen für die Ausweisung einer Wohnbaufläche W1 entlang der Straße am Sandhaus und von dieser in süd- östlicher Richtung entlang der Wiltbergstraße (mit entsprechendem Abstand zur sog. Moorlinse) zum S-Bahnhof Buch aus.

Die BVV unterstützt darüber hinaus das Bezirksamt in seinem Ansinnen, den von der BVV geforderten Regionalbahnhof in Buch im Flächennutzungsplan zu verankern.


Begründung:

Mit der geplanten Änderung des Flächennutzungsplanes 05/98 Buch V/ Am Sandhaus/ ehem. Krankenhäuser (Bezirk Pankow)schlägt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen vor, an der Hobrechtsfelder Chausse ein Gewerbegebiet und auf einem Teil der Fläche zwischen der Straße Am Sandhaus und der Hobrechtsfelder Chaussee eine Wohnbaufläche W2 auszuweisen.

Hierzu ist das Bezirksamt Pankow von Berlin um Stellungnahme gebeten worden. Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen am 19. Juni 2018 hat es diese Stellungnahme vorgestellt und folgt in wesentlichen Punkten dem Änderungsvorschlag der Senatsverwaltung.

Diese ist für die Einreicher nicht nachvollziehbar und soll insofern geändert werden.

Die Ausweisung einer GewerbeflächeB VI) ohne jeden städtebaulichen Bezug zu den vorhandenen Strukturen und dessen alleinige Erreichbarkeit über eine Stadtstraße in einem von zusammenhängenden Waldflächen gelegenen Bereich erscheint weder sinnvoll noch notwendig. Im Ortsteil Buch gibt es auf der Brunnengalerie und den Erweiterungsflächen von Buch IV entlang der BAB A10 nach wie vor ausreichende Potentiale für die integrierte Entwicklung eines Quartiers, in dem Wohnen und Gewerbe sowie Forschung angesiedelt werden können.

Die Ausweisung einer Wohnbaufläche W2 entlang der Straße am Sandhaus ist sowohl aus städtebaulicher Sicht, als auch im Hinblick auf die verkehrliche Erschließung (S-Bahnhof Buch, pot. Regionalbahnhof Buch, Bushaltestellen, etc.) zu begrüßen. Eine Erweiterung dieser Wohnbaufläche an der ehemaligen Zentralapotheke über den ehemaligen ÖB VII in Richtung der Hobrechtsfelder Chaussee 96 steht einer integrierten Entwicklung des Ortsteiles entgegen. Diese Region wäre verkehrlich nicht vernünftig zu erschließen (ggf. lediglich für den MIV) und würde eine von Wald und vorwaldlichen Strukturen geprägte Fläche zerschneiden.

Durch den Rückbau der Gebäude auf den ehemaligen ÖB VI und VII könnten Flächen entsiegelt werden und im Rahmen von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, für die im Bezirk Pankow dringend Flächen benötigt werden, eine Renaturierung stattfinden. Dies würde sowohl dem direkt angrenzenden Landschaftsschutzgebiet Bucher Forst als auch den besonders schützenwerten Bereichen (biotopgeschützte Eichenmischwälder, Erlenbruchwälder und temporäre Kleingewässer) zu Gute kommen und einen durchgehenden Grünzug entlang der Hobrechtsfelder Chaussee zwischen Wiltbergstraße und Planstraße D ermöglichen. Die Ausweitung des Landschaftsschutzgebietes Bucher Forst wäre damit ermöglicht.

Um die für den Wohnungsneubau dringend benötigten Flächen zu schaffen, erscheint die Ausweisung einer Wohnbaufläche W1 zwischen der Straße Am Sandhaus, der Wiltbergstraße und der Moorlinse städtebaulich und verkehrlich sinnvoll. Diese Fläche würde mit einer im Ortskern üblichen baulichen Dichte, zentral gelegen, die Möglichkeit bieten, die städtebauliche Struktur fortzusetzen und gleichzeitig ein fußufige Anbindung an den schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehr ermöglichen.

Schließlich würde die Ausweisung eines Regionalbahnhofes gem. der Drucksache VIII-0489 in direkter Nähe zu dieser Wohnbaufläche das Angebot des ÖPNV für den gesamten Ortsteil deutlich verbessern.

 
 

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