Drucksache - VIII-0538  

 
 
Betreff: Straßen- und Gehwegschäden beseitigen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
04.07.2018 
17. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und Öffentliche Ordnung federführender Ausschuss
30.08.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Öffentliche Ordnung vertagt   
13.09.2018 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Öffentliche Ordnung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
17.10.2018 
19. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
16.01.2019 
21. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU 17. BVV am 04.07.18
Beschlussempfehlung VerkOrd 19. BVV am 17.10.18
vzK§13BezVG BA, SB 21. BVV am 16.01.19

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.2018

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: VIII-0538

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Straßen- und Gehwegschäden beseitigen

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 19. Sitzung am 17.10.2018 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-0538

Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, sich mit der Deutschen Bahn AG und der von ihr für die Durchführung der Bauarbeiten am Karower Kreuz beauftragten ARGE in Verbindung zu setzen und bereits jetzt darauf zu drängen, dass die durch die Baustellen- und Logistikverkehre verursachten Schäden an den Straßen 10, 36, 39 und 40 zunächst temporär und nach Abschluss der Bauarbeiten dauerhaft beseitigt werden.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Die Straßen 10,36, 39 und 40 in Berlin-Karow sind für den öffentlichen Verkehr gewidmet und nicht  eingeschränkt in ihrer Nutzung (z. B. durch eine Tonnage-Begrenzung). Insofern unterliegt die Nutzung der Straße durch die DB AG dem Allgemeingebrauch. Im näheren Umfeld der Baumaßnahme Karower Kreuz wurde der Straßenzustand mittels Fotodokumentation vor Beginn festgehalten. Der Straßenabschnitt Straße 10 zwischen Nettestraße und Siegstraße wurde zusätzlich zu Lasten der DB AG mit einer bituminösen Baustraße ertüchtigt. Nach Beendigung erfolgt erneut eine Begehung des unmittelbaren Umfelds. Schäden, welche eindeutig auf die Baumaßnahme zurückzuführen sind, werden dann zu Lasten der DB AG beseitigt. Die vorhandenen Asphaltbefestigungen der genannten Straßen im weiteren Umfeld sind bereits mehrere Jahrzehnte alt. Auftretende Schadensbilder können nicht zweifelsfrei dem Logistikverkehr der DB AG zugeordnet werden. Die Straßen werden turnusmäßig durch das Straßen- und Grünflächenamt kontrolliert und Gefahrenstellen zeitnah beseitigt. Derzeit können auf Grund der Frequentierung durch die Baustellenfahrzeuge keine größeren Unterhaltungsarbeiten ausgeführt werden, sind aber mit Abschluss der Arbeiten der DB AG geplant.

Wir bitten, die Drucksache damit als erledigt zu betrachten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Sören Benn
Bezirksbürgermeister
 

Vollrad Kuhn
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bürgerdienste

 

 

 
 

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