Drucksache - VIII-0519  

 
 
Betreff: Wohnberechtigungsscheine (WBS) für wohnungslose Alleinerziehende
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für Gleichstellung und Gender Mainstreaming, Bürgerbeteiligung, VerwaltungsmodernisierungBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
04.07.2018 
17. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
17.06.2020 
33. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag GleiBet 17. BVV am 04.07.18
2. Ausfertigung Antrag GleiBet 17. BVV am 04.07.18
VzK§13BezVG BA, SB 33. BVV am 17.06.2020

siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

12.05.2020

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:
VIII-0519

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Wohnberechtigungsscheine (WBS) für wohnungslose Alleinerziehende

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 17. Sitzung am 04.07.2018 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-0519

Das Bezirksamt wird ersucht, unverzüglich geeignete Maßnahmen einzuleiten, welche die Bearbeitungsfristen für die Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen deutlich verringern. Insbesondere soll das Bezirksamt sichern, dass wohnungslose Alleinerziehende, die einen Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS) stellen, diesen sehr zeitnah erhalten.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Die Bearbeitungszeit konnte im Zeitraum März 2018 von 10 Wochen Bearbeitungszeit auf zuletzt März 2020 auf 3 Wochen Bearbeitungszeit abgesenkt werden. Die Bearbeitungszeit liegt damit unterhalb des Berliner Durchschnitts von 4 Wochen Bearbeitungszeit. Ein weiteres Absenken der Bearbeitungszeit ist aufgrund von Postlaufzeiten insbesondere bei fehlenden Antragsunterlagen nicht möglich.

Soweit im Einzelfall eine besondere Eilbedürftigkeit der Antragsbearbeitung erforderlich ist, erfolgt diese nach pflichtgemäßem Ermessen der Sachbearbeitung. Im Übrigen gilt aus Gründen der Gleichbehandlung aller Antragstellenden, dass Anträge in der Reihenfolge des Antragseingangs bearbeitet werden.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

 

ren Benn
Bezirksbürgermeister

Vollrad Kuhn
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bürgerdienste

 

 

 
 

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