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Drucksache - VIII-0461
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Vorstellung der Planung der Bogenschießanlage der Sportanlage Rennbahnstraße |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 18. Sitzung am 12.09.2018 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0461/2018
„Das Bezirksamt Pankow wird ersucht, auf der Grundlage der »Machbarkeitsstudie Sportanlage Rennbahnstraße« Planungen bezüglich der Verlegung der Bogenschießanlage der Bezirksverordnetenversammlung vorzustellen.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Die Modernisierung der Sportanlage soll im laufenden Trainings- und Spielbetrieb und möglichst störungsfrei durchgeführt werden. Daher wird der Umbau schrittweise und nicht als Komplettmaßnahme erfolgen. Da die Entwidmung der Fläche an der Rennbahnstraße für den Schulneubau den Anlass für die Modernisierung der Sportanlage gibt, muss im ersten Schritt Ersatz für diese Sportfläche geschaffen werden. Im 1. Bauabschnitt ist das aufgrund des Schulneubaus zu verlagernde Großspielfeld (Naturrasen) im Leichtathletikstadion zu verorten. Hierzu muss vor Beginn der Baumaßnahmen für den Schulneubau das vorhandene Großspielfeld mit Kunstrasen (gummigranuliert) ausgestattet und im selben Zuge die leichtathletischen Anlagen mit Kampfbahn Typ C (Laufbahn 4 Bahnen, Weitsprung, etc. ) den neuen Anforderungen angepasst und saniert werden. Das Funktionsgebäude ist auszubauen, um die Ausstattung für das Stadion und die leichtathletischen Anlagen zu lagern sowie die Normanforderung für Umkleideräume zu erfüllen. Die Tribüne soll ertüchtigt, die Beleuchtung modernisiert und auf die Laufbahn sowie das Großspielfeld ausgerichtet werden. Diese Maßnahmen sollen aus Mitteln der Schulbauoffensive finanziert werden. Im folgenden 2. Bauabschnitt soll dann die Bogenschießanlage, die nicht den sicherheitstechnischen Vorgaben des Verbandes und der Norm entspricht, in den Bereich der versiegelten Flächen im Westen verlegt werden (Standort der ehemaligen Traglufthallen – siehe Anlage). Diese Maßnahme geht mit einer Entsiegelung einher, die eine gute Grundlage für Ausgleichsmaßnahmen weiterer Baumaßnahmen bildet. Weiterhin müssen aus Sicht des Bezirksamtes die Ergebnisse des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes durch das Planungsbüro Ahner in die Planungen des neuen Grundschulstandortes unbedingt mit berücksichtigt werden, um den zeitlichen Ablauf zur Neuordnung der Sportflächen mit den Zeiträumen des Schulprojektes zu harmonisieren. Dahingehend wird sich das Bezirksamt gegenüber dem Senat einsetzen. Das Bezirksamt wird die Neuordnung und Modernisierung der Sportanlage Rennbahnstraße 45 in die I-Planung 2019-23 unterteilt in einzelne Bauabschnitte anmelden. Das Bezirksamt wird die BVV im zuständigen Ausschuss für Schule, Sport und Gesundheit über den jeweils aktuellen Sachstand der Planungen weiterhin informieren. |
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Derzeit noch nicht bezifferbar
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn | Dr. Torsten Kühne |
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