Bezirksamt Pankow von Berlin | 16.04.2018 |
An die Bezirksverordnetenversammlung | Drucksache-Nr.: VIII-0460 |
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung § 15 BezVG
Anmeldung des Bezirks Pankow zum Investitionsprogramm 2018 bis 2022 für Schulbaumaßnahmen
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 17.04.2018 folgenden Beschluss gefasst:
Die beigefügte Anmeldung zum Investitionsprogramm 2018 bis 2022 im Rahmen des erweiterten Verfahrens der technischen Fortschreibung sowie die technische Fortschreibung gegenüber dem Investitionsprogramm 2017 bis 2021 (hier begrenzt auf Schulbaumaßnahmen) einschließlich der bezirklichen Dringlichkeitsliste aller Schulbaumaßnahmen wird beschlossen.
Begründung
Die Anmeldung für das Investitionsprogramm 2018 bis 2022 erfolgt auf Grundlage des Schreibens der Senatsverwaltung für Finanzen vom 12.03.2018 sowie der Zuarbeit des Hochbauamtes und deren Abstimmung mit dem Schulamt des Bezirks.
Das ambitionierte Ziel der Berliner Schulbauoffensive macht es nunmehr erforderlich, das Verfahren der technischen Fortschreibung in den Jahren ohne parallele Aufstellung eines Haushaltsplanes teilweise zu ergänzen. Beschränkt auf Baumaßnahmen in den schulfachlichen Kapiteln 3701 bis 3705 können für die Jahre 2020 bis 2021 Neuanmeldungen eingereicht sowie Änderungen gegenüber der Finanzplanung 2017 bis 2021 durch Anpassung an den aktuellen Planungsstand und den tatsächlichen Baufortschritt beantragt werden.
Die Beträge 2018 und 2019 sind aufgrund der Beschlussfassung zum Doppelhaushalt 2018/2019 nicht veränderbar.
Die beigefügten Anlagen beinhalten die technische Fortschreibung der Maßnahmen des Investitionsprogramms 2017 bis 2021 (Anlage 1.1), informativ auch zu den Maßnahmen des Kapitels 2712/ SenStadWohn (Anlage 1.2) und die Neuanmeldungen mit Prioritätensetzung (Anlage 1.3) sowie die bezirkliche Dringlichkeitsliste aller Schulbaumaßnahmen (Anlage 2).
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Ergeben sich im Rahmen der Berücksichtigung der angemeldeten Maßnahmen in den Bezirkshaushaltsplänen ab 2020.
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
Sicherung der sozialen Infrastruktur
Kinder- und Familienverträglichkeit
Die vorgesehenen investiven Maßnahmen dienen vorrangig der Erweiterung der materiell-räumlichen Bedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien in den Schulen, Sportstätten, den Spiel- und Freiflächen sowie der Sicherheit auf den Straßen.
Sören Benn Bezirksbürgermeisters | |