Drucksache - VIII-0460  

 
 
Betreff: Anmeldung des Bezirks Pankow zum Investitionsprogramm 2018 bis 2022 für Schulbaumaßnahmen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
25.04.2018 
15. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK 15 BezVG Bezirksamt, 15. BVV am 25.4.2018

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

16.04.2018

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: VIII-0460

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung § 15 BezVG

Anmeldung des Bezirks Pankow zum Investitionsprogramm 2018 bis 2022 für Schulbaumaßnahmen

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 17.04.2018 folgenden Beschluss gefasst:

Die beigefügte Anmeldung zum Investitionsprogramm 2018 bis 2022 im Rahmen des erweiterten Verfahrens der technischen Fortschreibung sowie die technische Fortschreibung gegenüber dem Investitionsprogramm 2017 bis 2021 (hier begrenzt auf Schulbaumaßnahmen) einschließlich der bezirklichen Dringlichkeitsliste aller Schulbaumaßnahmen wird beschlossen.

Begründung

Die Anmeldung für das Investitionsprogramm 2018 bis 2022 erfolgt auf Grundlage des Schreibens der Senatsverwaltung für Finanzen vom 12.03.2018 sowie der Zuarbeit des Hochbauamtes und deren Abstimmung mit dem Schulamt des Bezirks.

Das ambitionierte Ziel der Berliner Schulbauoffensive macht es nunmehr erforderlich, das Verfahren der technischen Fortschreibung in den Jahren ohne parallele Aufstellung eines Haushaltsplanes teilweise zu ergänzen. Beschränkt auf Baumaßnahmen in den schulfachlichen Kapiteln 3701 bis 3705 können für die Jahre 2020 bis 2021 Neuanmeldungen eingereicht sowie Änderungen gegenüber der Finanzplanung 2017 bis 2021 durch Anpassung an den aktuellen Planungsstand und den tatsächlichen Baufortschritt beantragt werden.

Die Beträge 2018 und 2019 sind aufgrund der Beschlussfassung zum Doppelhaushalt 2018/2019 nicht veränderbar.

Die beigefügten Anlagen beinhalten die technische Fortschreibung der Maßnahmen des Investitionsprogramms 2017 bis 2021 (Anlage 1.1), informativ auch zu den Maßnahmen des Kapitels 2712/ SenStadWohn (Anlage 1.2) und die Neuanmeldungen mit Prioritätensetzung (Anlage 1.3) sowie die bezirkliche Dringlichkeitsliste aller Schulbaumaßnahmen (Anlage 2).

Haushaltsmäßige Auswirkungen

Ergeben sich im Rahmen der Berücksichtigung der angemeldeten Maßnahmen in den Bezirkshaushaltsplänen ab 2020.

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

Sicherung der sozialen Infrastruktur

Kinder- und Familienverträglichkeit

Die vorgesehenen investiven Maßnahmen dienen vorrangig der Erweiterung der materiell-räumlichen Bedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien in den Schulen, Sportstätten, den Spiel- und Freiflächen sowie der Sicherheit auf den Straßen.

ren Benn
Bezirksbürgermeisters

 

 

 
 

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