Drucksache - VIII-0457  

 
 
Betreff: Bebauungsplan IV-45 für das Gelände zwischen Bahnanlagen, Schwedter Straße, Gleimtunnel und der Bezirksgrenze zum Bezirk Mitte im Bezirk Pankow, Ortsteil Prenzlauer Berg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
25.04.2018 
15. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK§15BezVG 15. BVV am 25.04.18

Siehe Anlage


Begründung:

Bezirksamt Pankow von Berlin

2018

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:

Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

Betr.: Bebauungsplan IV-45 für das Gelände zwischen Bahnanlagen, Schwedter Straße, Gleimtunnel und der Bezirksgrenze zum Bezirk Mitte im Bezirk Pankow, Ortsteil Prenzlauer Berg

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am …… 2018 folgenden Beschluss gefasst:

Der Bebauungsplan IV-45 vom 07.05.2016r das Gelände zwischen Bahnanlagen, Schwedter Straße, Gleimtunnel und der Bezirksgrenze zum Bezirk Mitte im Bezirk Pankow, Ortsteil Prenzlauer Berg wird als Rechtsverordnung festgesetzt.

Begründung

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in der 12. Tagung am 17. Januar 2018 (Drucksache - Nr. VIII-0361) den Entwurf des Bebauungsplans IV-45 vom 07.05.2016 und den entsprechenden Entwurf der Rechtsverordnung beschlossen.

Der Beschluss der BVV Pankow gemäß § 6 Abs. 3 AGBauGB schließt Änderungen oder Ergänzungen aus redaktionellen Gründen oder Gründen der Rechtssicherheit, die den beschlossenen planerischen Inhalt und die zu Grunde liegende Abwägung nicht abändern, mit ein. Es waren keine Änderungen notwendig. Das Bezirksamt von Pankow kann somit den Bebauungsplan IV-45 als Rechtsverordnung festsetzen.

Der Bebauungsplan ist Bestandteil der Rechtsverordnung (§ 6 Abs. 3 AGBauGB). Die Begründung ist gemäß § 9 Abs. 8 BauGB dem Bebauungsplan zur Nachvollziehbarkeit der Abwägungsentscheidung, zur Erläuterung des planerischen Inhalts und zur Überprüfbarkeit des ordnungsgemäßen Zustandekommens beizufügen. Sie wird gemeinsam mit dem Bebauungsplan niedergelegt sowie den Abzeichnungen beigefügt.


Die Rechtsverordnung wird im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin verkündet und tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Nachdem der Bebauungsplan IV-45 als Rechtsverordnung in Kraft getreten ist, werden der Plan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung im Internet auf der Seite des Stadtentwicklungsamts für die Öffentlichkeit zur Einsicht bereitgestellt (vgl. § 10a Abs. 2 BauGB).

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

Die geplanten Festsetzungen sind bereits vollständig umgesetzt. Durch die Planung werden die vorhandenen Nutzungen planungsrechtlich gesichert und das Versorgungsdefizit mit Grünflächen und sozialen Einrichtungen in einem dicht besiedelten Gebiet langfristig abgebaut.

Anlage:

Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans IV-45

ren Benn
Bezirksbürgermeister

Vollrad Kuhn
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bürgerdienste

 


Verordnung

über die Festsetzung des Bebauungsplans IV-45
im Bezirk Pankow, Ortsteil Prenzlauer Berg

Vom                 2018

Auf Grund des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in Verbindung mit § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Aus­hrung des Bau­gesetzbuchs in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 6. Dezember 2017 (GVBl. S. 664), wird
verordnet:

§ 1

Der Bebauungsplan IV-45 vom 07.05.2016r das Gelände zwischen Bahnanlagen,
Schwedter Straße, Gleimtunnel und der Bezirksgrenze zum Bezirk Mitte im Bezirk Pankow, Ortsteil Prenzlauer Berg, wird festgesetzt.

§ 2

Die Urschrift des Bebauungsplans kann beim Bezirksamt Pankow von Berlin, Abteilung Stadtentwicklung und Bürgerdienste, Fachbereich Vermessung, beglaubigte Abzeichnungen des Bebauungsplans können beim Bezirksamt Pankow von Berlin, Abteilung Stadtentwicklung und Bürgerdienste, Fachbereich Stadtplanung und Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht, kostenfrei eingesehen werden.

§ 3

Auf die Vorschriften über

  1. die Geltendmachung und die Herbeiführung der lligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche (§ 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 des Baugesetzbuchs) und
  2. das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung  (§ 44 Abs. 4 des Baugesetzbuchs)

wird hingewiesen.

§ 4

(1) Wer die Rechtswirksamkeit dieser Verordnung überprüfen lassen will, muss

  1.                eine beachtliche Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften, die in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Abs. 2a Nr. 3 und 4 des Baugesetzbuchs bezeichnet sind,
  1.                eine nach § 214 Abs. 2 des Baugesetzbuchs beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,
  2.                nach § 214 Abs. 3 Satz 2 des Baugesetzbuchs beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
  3.                                   eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die im Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs enthalten sind,

innerhalb eines Jahres seit der Verkündung dieser Verordnung gegenüber dem Bezirksamt Pankow von Berlin schriftlich geltend machen. Der Sachverhalt, der die Verletzung begnden soll, ist darzulegen. Nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist werden die in Nummer 1 bis 4 genannten Mängel gemäß § 215 Abs. 1 des Baugesetzbuchs und gemäß § 32 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs unbeachtlich.

(2) Die Beschränkung des Absatzes 1 gilt nicht, wenn die für die Verkündung dieser Verordnung geltenden Vorschriften verletzt worden sind.

§ 5

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.

Berlin, den                   2018


Bezirksamt Pankow von Berlin

 

Bezirksbürgermeister

 

Bezirksstadtrat
für
Stadtentwicklung und Bürgerdienste

 

 
 

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