Drucksache - VIII-0439  

 
 
Betreff: Weniger Tempo und mehr Verkehrssicherheit im Bereich zwischen Sellheimbrücke und Treseburger Straße!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
   Beteiligt:Fraktion der CDU
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
21.03.2018 
14. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
18.04.2018 
Fortsetzung der 14. ordentlichen Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
06.06.2018 
16. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
12.09.2018 
18. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD 14. BVV am 21.03.18
Antrag SPD und CDU Fortsetzung der 14. BVV am 18.04.2018
VzK§13BezVG, ZB 16. BVV am 06.06.18
VzK§13BezVG BA, SB 18. BVV am12.09.18

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

 

.2018

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: VIII-0439

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Weniger Tempo und mehr Verkehrssicherheit im Bereich zwischen Sellheimbrücke und Treseburger Straße!

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung der in der Fortsetzung der 14. Sitzung am 18.04.2018 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-0439

Das Bezirksamt wird ersucht, sich erneut gegenüber der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sowie der Verkehrslenkung Berlin dafür einzusetzen, das auf der Sellheimbrücke (Blankenburger Chaussee/Karower Damm) in Fahrtrichtung Blankenburg geltende Tempolimit von 30 Stundenkilometern bis hinter die Kreuzung Treseburger Straße zu verlängern und dies auf der Brücke deutlich auszuweisen.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Das Bezirksamt hat die o. g. Drucksache der BVV an die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, dort die Verkehrslenkung Berlin, VLB B3 mit der Bitte um Stellungnahme gesandt.

Diese wird nachfolgend widergegeben.
Das Ansinnen, die Verkehrssicherheit auf den Straßen unserer Stadt zu erhöhen, genießt bei allen Prüfungen meiner Mitarbeiter/Innen der Senatsverwaltung und der Verkehrslenkung Berlin (VLB) oberste Priorität. Gleichwohl hat das übergeordnete Hauptverkehrsstraßennetz neben der Verkehrssicherheit auch eine Leistungsfähigkeit für den ÖPNV sowie den Individualverkehr zu gewährleisten und die Aufgabe, den Verkehr zu sammeln und das Nebennetz verkehrlich zu entlasten. Insofern bedarf es auch unter der Maßgabe des § 45 Abs. 9 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) für die Anordnung einer Verkehrsmaßnahme wie Tempo 30 eines zwingenden verkehrlichen Erfordernisses.

Die derzeit vorhandenen Tempo 30 auf der Sellheimbrücke sind zwingend notwendig, um weitere Schäden am Brückenbauwerk zu verhindern. Für eine Verlängerung der Tempo 30 ist hingegen kein zwingendes verkehrliches Erfordernis begründbar.

Zweifelsohne erfordert der Knoten Karower Damm/ Straße 26 - Treseburger Straße mit den parallel verlaufenden Nebenstraßen durch seine Geometrie eine erhöhte Aufmerksamkeit aller Verkehrsteilnehmer. Gleichwohl zeigen die Verkehrsbeobachtungen und auch die Auswertung der polizeilichen Unfallstatistik, dass diese Aufmerksamkeit an dem Knoten gewährleistet ist und eine verkehrssicheres Miteinander erfolgt.

Das bedeutet nicht, dass eine Verbesserung nicht möglich ist und nicht weiter verfolgt werden sollte. Vielmehr resultiert die erhöhte Anforderung an die Aufmerksamkeit aus den fehlenden Radverkehrsanlagen auf der Sellheimbrücke und der Brückensicherung durch die Böschung, welche die Sicht auf den herannahenden Verkehr aus nördlicher Richtung erschweren kann.

Im Zuge des geplanten Neubaus der Sellheimbrücke werden die Sichtbeziehungen durch den verbreiterten Querschnitt resultierend aus den beidseitigen Radwegen sowie der Stützwände anstelle der Böschung erheblich verbessert. Des Weiteren soll der Einbau einer Mittelinsel nördlich der Treseburger Straße untersucht werden, so dass sich künftig auch die Querungssituation unmittelbar am Knoten verbessern würde.

Es ist nachvollziehbar, dass die Aussicht auf künftige Änderungen keine zufrieden stellende Auskunft auf die derzeit von Ihrer BW wahrgenommene Defizite sind. Gleichwohl sind meine Mitarbeiter/Innen bei ihrer Prüfung an die Bestimmungen der StVO gebunden und gewährleisten damit auch eine Rechtssicherheit und Berücksichtigung aller verkehrlichen Interessen im Straßenverkehr.“

Wir bitten, die Drucksache damit als erledigt zu betrachten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Vollrad Kuhn
stellv. Bezirksbürgermeister
 

 

 

 
 

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