Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
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Drucksache - VIII-0410
Siehe Anlage Begründung:
Vorlage zur Kenntnisnahme Abberufung eines stellvertretenden bezirklichen Mitglieds der Trägerversammlung des Jobcenters Berlin Pankow Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet: Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am ……… folgenden Beschluss gefasst: Das Bezirksamt stimmt der vorzeitigen Abberufung der Inhaberin der Funktion der Leitung des Steuerungsdienstes, zugleich der Leitung der SE Finanzen/Personal als stellvertretendes Mitglied der Trägerversammlung des Jobcenters Pankow durch die für Arbeit zuständige Senatsverwaltung zum 28.02.2018 zu. Begründung Die vorzeitige Abberufung erfolgt wegen der Beendigung des Dienstverhältnisses der Stelleninhaberin im Bezirksamt Pankow von Berlin zum 28.02.2018. "Am 06.12.2016 beschloss das Bezirksamt, der für Arbeit zuständigen Senatsverwaltung die Inhaber der Funktionen der für Soziales und für Jugend zuständigen Amtsleitungen sowie die Leiterin des Steuerungsdienstes als stellvertretende Mitglieder der Trägerversammlung des Jobcenters Pankow zu benennen. Der Beschluss wurde der BVV am 14.12.2016 (VIII-0049) zur Kenntnis gegeben. Am 05.09.2017 beschloss das Bezirksamt, der für Arbeit zuständigen Senatsverwaltung zusätzlich die Koordinierungsstelle SGB II bei der für Jugend, Wirtschaft und Soziales zuständigen Bezirksstadträtin als stellvertretendes Mitglied der Trägerversammlung des Jobcenters Pankow zu benennen. Gleichzeitig beschloss das Bezirksamt, der vorzeitigen Abberufung des Inhabers der Funktion der für Soziales zuständigen Amtsleitung als stellvertretendes Mitglied der Trägerversammlung des Jobcenters Pankow durch die für Arbeit zuständige Senatsverwaltung zuzustimmen. Diese Beschlüsse wurden der BVV am 13.09.2017 (VIII-0255) zur Kenntnis gegeben." Nach Besetzung der derzeit vakanten Stellen der Leitung des Steuerungsdienstes, SE Finanzen und Personal sowie der für Soziales zuständigen Amtsleitung wird das Bezirksamt die Inhaber*innen dieser Dienstposten der für Arbeit zuständigen Senatsverwaltung als weitere stellvertretende Mitglieder der Trägerversammlung mit der Bitte um Bestellung und Entsendung vorschlagen. Bis dahin stehen ausschließlich die Inhaberinnen folgender Funktionen als stellvertretende Mitglieder der Trägerversammlung zur Verfügung: -die für Jugend zuständige Amtsleitung -die Koordinierungsstelle SGB II bei der Bezirksstadträtin für Jugend, Wirtschaft und Soziales. Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt
1 Auswirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21
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