Drucksache - VIII-0383  

 
 
Betreff: Verlängerung der Veränderungssperre IV-23/11 für das Grundstück Ahlbecker Straße 16 (Gemarkung Prenzlauer Berg, Flur 318, Flurstück 316) im Bezirk Pankow, Ortsteil Prenzlauer Berg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
21.02.2018 
13. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK§15 BezVG BA, 13. BVV am 21.02.18

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

2018

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:

Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

Betr.: Verlängerung der Veränderungssperre IV-23/11 für das Grundstück Ahlbecker Straße 16 (Gemarkung Prenzlauer Berg, Flur 318, Flurstück 316) im Bezirk Pankow, Ortsteil Prenzlauer Berg

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am …… 2018 folgenden Beschluss gefasst:

Die Verlängerung der Veränderungssperre IV-23/11 für das Grundstück Ahlbecker Straße 16 (Gemarkung Prenzlauer Berg, Flur 318, Flurstück 316) im Bezirk Pankow, Ortsteil Prenzlauer Berg wird als Rechtsverordnung erlassen.

Begründung

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in der 12. Tagung am 17. Januar 2018 (Drucksache - Nr. VIII-0362) den Entwurf der Verordnung der Verlängerung der Veränderungssperre IV-23/11 für das Grundstück Ahlbecker Straße 16 gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) beschlossen.

Mit dem o.g. Beschluss hat das Bezirksamt daher die Rechtsverordnung über die  Verlängerung der Veränderungssperre IV-23/11 für das Grundstück Ahlbecker Straße 16 erlassen. Sie tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Anlage: Verordnung über die Verlängerung der Veränderungssperre IV-23/11

 

ren Benn
Bezirksbürgermeister

Vollrad Kuhn
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bürgerdienste


 

V e r o r d n u n g

über die Verlängerung der Veränderungssperre IV-23/11

im Bezirk Pankow, Ortsteil Prenzlauer Berg

Vom                 2018

Auf Grund des § 16 Abs. 1 und des § 17 Abs. 1 Satz 3 des Baugesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634 ), in Verbindung mit § 13 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 6. Dezember 2017 (GVBl. S. 664), wird verordnet:

§ 1

Die durch Verordnung vom 1. Juni 2016 (GVBl. S. 478) erlassene Veränderungssperre
IV-23/11 wird um ein Jahr verlängert.

§ 2

Wer die Rechtswirksamkeit dieser Verordnung überprüfen lassen will, muss eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs innerhalb eines Jahres seit der Verkündung dieser Verordnung schriftlich gegenüber dem Bezirksamt Pankow von Berlin geltend machen; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen. Nach § 32 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs wird die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist unbeachtlich. Die Beschränkung des Satzes 1 gilt nicht, wenn die für die Verkündung dieser Verordnung geltenden Vorschriften verletzt worden sind.

§ 3

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.

Berlin, den              2018

Bezirksamt Pankow von Berlin

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat für Stadtentwicklung

                                                                          und Bürgerdienste

 

 


 

 

 
 

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