Begründung:
Bezirksamt Pankow von Berlin | . 2018 |
An die Bezirksverordnetenversammlung | Drucksache-Nr.: |
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG
Betr.: Benennungsabsicht für eine bisher unbenannte öffentlich gewidmete Straße im Ortsteil Rosenthal in „Nordgrabenweg“
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am ………………folgenden Beschluss gefasst:
Es ist beabsichtigt, die bisher unbenannte öffentlich gewidmete Straße im Ortsteil Rosenthal jeweils südlich des Nordgrabens, westlich der Hauptstraße zwischen Haupt- und Uhland-straße und östlich der Hauptstraße zwischen Hauptstraße und Kleingartenanlage „Humboldt Abt. Neues Heim“, einschließlich der Stichstraße in Richtung „Wurstmacherweg“, in „Nordgrabenweg“ zu benennen. Die Lage der Straße ist auf den beiliegenden Plänen zu erkennen.
Begründung
Bei der o. g. Straße handelt es sich um eine öffentlich gewidmete Straße im Sinne des § 2 BerlStrG, welche noch nicht benannt wurde. Die an diese Straße angrenzenden Grundstücke wurden über die umliegenden Straßen, wie Hauptstraße, Möllersfelder Straße, Hielscherstraße und Uhlandstraße, nummeriert. Dies führt zu Irrungen bei Behörden und Institutionen wie der Post und der Feuerwehr.
Die Anwohner der zu benennenden Straße westlich der Hauptstraße wurden bereits mit Schreiben vom 04.07.2017 über die Benennungsabsicht der Straße informiert.
Aufgrund von Einwänden mehrerer Anwohnern westlich der Hauptstraße nach Zugang des Infoschreibens gegen die zunächst beabsichtigte Straßenbenennung in „Weg vor Wilhelmsruh“ und der Mehrzahl der damit eingegangenen Namensvorschläge wurde daraufhin der
Straßenname „Nordgrabenweg“ gewählt.
Die Anwohner der zu benennenden Straße östlich der Hauptstraße wurden mit Schreiben vom 20.09.2017 über die Benennungsabsicht der Straße in „Nordgrabenweg“ informiert.
Die Benennung der Straße erfüllt die Voraussetzungen zur Umsetzung der Ausführungsvorschriften zu § 5 des Berliner Straßengesetzes (AV Benennung).
Die Abfrage bei den übrigen Straßen- und Grünflächenämtern Berlins und beim Amt für Statistik Berlin-Brandenburg hat ergeben, dass keine gleichen Benennungsabsichten bestehen sowie gleiche oder gleichlautende Straßenbezeichnungen in Berlin nicht vorhanden sind. Die statistische Schlüsselnummer lautet: 11122.
Die Abfrage des Frauenbeirates ergab, dass der Benennung der Straße zugestimmt wird.
Das Benennungsverfahren soll entsprechend § 5 Abs. 1 Satz 1 Berliner Straßengesetz durchgeführt werden.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Die Kosten für die Ausstattung mit Straßennamenschildern betragen 929,43 Euro. Die Finanzierung erfolgt aus Kapitel 3800, Titel 52101 im Rahmen des vorhandenen Haushaltsansatzes.
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Anlage
2 Lagepläne
Sören Benn Bezirksbürgermeister | Vollrad Kuhn Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bürgerdienste |