Drucksache - VIII-0381  

 
 
Betreff: Altersbestimmung bei Minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV Tobias Thieme (fraktionslos)BV Tobias Thieme (fraktionslos)
   
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
17.01.2018 
12. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin beantwortet   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Mündliche Anfrage BV Thieme, 12 BVV am 17.1.18

  1. Ergibt sich für das BA hinsichtlich der aktuellen Medienpräsenz  und dies auch im Kontext einer Notwendigkeit der Stopfung des Haushaltsloches von je 4 Mill.€ 2018 und 19 die Einsicht, bei zumindest offensichtlich älter erscheinenden Jugendlichen eine medizinische Altersbestimmung durchführen zu lassen?
    Die Kosten für eine vorsorgliche pädagogische und anderweitige Betreuung belaufen sich auf ca. 5000-8000 € pro Monat pro Person, die Kosten für eine Altersbestimmung liegen bei ca. 1000 €.
  2. Bitte spezifizieren Sie die auflaufenden Kosten pro Betreuungsträger, mit welchen ein Vertrag besteht hinsichtlich auch der Gesamtzahl zu Betreuender.
    Äern Sie sich bitte auch zu der Argumentation einer zu starken Strahlenbelastung beim Handwurzelröntgen mit jeweils 0,5 mikrosievert, ein Inlandsflug erbringt eine „Belastung“ von je 5 ms!
    Laut vertrauenswürdigen Berichten verschiedener Länder liegt die Falschangabenquote bei ca. 35 %, das würde ein riesiges Einsparpotenzial an Steuermitteln in Pankow bewirken und ich gebe zu, ein herber Schlag in die sich gebildete und gierende Betreuungsindustrie.
    Eine korrekte Mitwirkung im Asylantragsverfahren wird aber gesetzlich gefordert, bewusste Falschangaben oder vorsätzlicher Personalienverlust wirkt sich negativ auf das Verfahren lt. Asylbewerberleistungsgesetz und den Aufenthaltsbestimmungen aus, Restriktionen bestehen aber richtigerweise nur im Erwachsenenrecht.
  3. Hat das BA jemals Schritte oder Anweisungen zur dezidierten Altersbestimmung unternommen?

Nachfrage: Wie gestaltet sich der Auszug eines Minderjährigen bei Erreichen des 18. Lebensjahres aus der betreuten Jugendeinrichtung in die Erwachsenenunterkünfte, abrupt, zeitnah oder in einem längeren Übergangsmodus mit auslaufenden Kosten?

 
 

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