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Drucksache - VIII-0377
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Verkehrssituation im Blumenviertel verbessern |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 14. Sitzung am 21.03.2018 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0377
„Das Bezirksamt wird ersucht, durch geeignete straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die Verkehrssicherheit im Blumenviertel erheblich verbessert wird. In diesem Zusammenhang sollen vor allem geeignete Maßnahmen geprüft werden, um Schleichverkehre durch das Gebiet zu reduzieren.
Zudem ist auf eine Verkehrsberuhigung vor den Kindergärten am Syringenweg sowie rund um die Grundschule am Blumenviertel zu sorgen. Gleiches gilt für die Straße vor dem Kaufland.
Hierbei sollen insbesondere folgende Maßnahmen geprüft werden:
- Ausweisung verkehrsberuhigter Bereiche vor den Kitas und der Grundschule
- Aufstellung von Dialogdisplays vor den Kitas und der Grundschulen
- Errichtung weiterer Anlagen zur Verschwenkung der Fahrbahnen“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
- Eine Anordnung verkehrsberuhigter Bereiche setzt eine entsprechende bauliche Veränderung der in Frage kommenden Straßenabschnitte voraus. Finanzielle Mittel für solche Baumaßnahmen sind bisher nicht eingeplant.
- Mit Schreiben vom 12. Februar 2018 teilt die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz mit, dass die Anschaffung einiger Dialogdisplays durch die Senatsverwaltung auf deren Kosten erfolge und die Displays sodann in Verantwortung und Besitz der Bezirke übergehen sollen. Allerdings wurde der bisher bestehende Vertrag zwischen der Betreiberfirma der Displays und dem Land Berlin aufgekündigt.
- Bei Einführung der Tempo 30-Zone Anfang der neunziger Jahre wurde die Parkordnung so strukturiert, dass möglichst schmale Fahrgassen entstehen, welche eine Abminderung der gefahrenen Geschwindigkeit bewirken. Die Schneeglöckchenstraße zwischen Maiglöckchen- und Sigridstraße, die Sigridstraße zwischen Schneeglöckchenstraße und Syringenplatz und die Fahrbahn am Syringenplatz, welche eine Ausnahme darstellen, weil sie nur einseitig, i.d.R. mit Einfamilienhäusern, angebaut sind und im Prinzip frei von ruhendem Verkehr waren und bis heute sind, wurden zur Unterstreichung der Temporeduzierung mit versetzt stehenden Baken ausgestattet. Eine Anwendung dieses Prinzips in anderen Straßen des Viertels hätte keine weitere temporeduzierende Wirkung, wohl aber den Verlust von Parkplätzen zur Folge. Wir bitten, die Drucksache damit als erledigt anzusehen.
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Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn | Vollrad Kuhn |
Legende
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