Drucksache - VIII-0367  

 
 
Betreff: Aufhebung der Schule am Senefelderplatz mit dem Förderschwerpunkt "Lernen" (Schulnummer 03S01) in 10435 Berlin, Schönhauser Allee 165
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
17.01.2018 
12. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzB§12BezVG BA 12. BVV am 17.01.18

Siehe Anlage


Begründung:

Bezirksamt Pankow von Berlin

01.2018

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:

Vorlage zur Beschlussfassung
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 12 BezVG

Gegenstand der Vorlage

Aufhebung der Schule am Senefelderplatz mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ (Schulnummer 03S01) in 10435 Berlin, Schönhauser Allee 165

Beschlussentwurf

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Schule am Senefelderplatz (Schulnummer 03S01) wird aufgehoben.

Begründung

Infolge der Umsetzung des Berliner Gesamtkonzepts "Inklusive Schule" und der damit verbundenen verstärkten Integration und Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit dem Förderschwerpunkt "Lernen" in die Regelgrundschulen reduzierte sich der Bedarf an Schulplätzen am Förderzentrum. Dem gesetzlich formulierten Vorrang des gemeinsamen Unterrichts entsprechend wurden beginnend mit dem Schuljahr 2010/2011 an der Schule am Senefelderplatz (03S01) keine dritten Klassen mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ mehr eingerichtet. So sank in der Schule am Senefelderplatz (03S01) die Zahl der Schulplätze von 85 Schülerinnen und Schülern in neun Lerngruppen im Schuljahr 2009/10 auf sieben Schulplätze im Schuljahr 2016/17. Zum Ende des Schuljahres 2016/17 haben die letzten Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10 die Schule am Senefelderplatz (03S01) verlassen, so dass die Notwendigkeit für den Erhalt der Sonderschule seit dem Schuljahr 2017/2018 nicht mehr gegeben ist.

Bereits in der Fortschreibung der bezirklichen Schulentwicklungsplanung vom 27.08.2013 ist ausgeführt, dass die Förderklassen in der Schule am Senefelderplatz bis zum Schuljahr 2016/17 auslaufen. Zeitgleich erhöhen sich sukzessiv die Raumkapazitäten für die Grundschule am Senefelderplatz (03G15). Im Rahmen des Entwicklungskonzeptes für die soziale und grüne Infrastruktur für den Bezirk Pankow (BVV-Drs. VII-1189/2016 vom 29.06.2016) wurde die Schule am Senefelderplatz (03S01) für die künftige Entwicklung bereits nicht mehr berücksichtigt.

Aufgrund des steigenden Bedarfs an Grundschulplätzen in der betroffenen Schulregion 1 (Prenzlauer Berg Süd) ist eine Bereitstellung der zusätzlichen Schulplatzkapazitäten für die in 2008 gegründete Grundschule am Senefelderplatz (03G15) zwingend erforderlich. Damit können alle Grundschülerinnen und Grundschüler im Einschulungsbereich beschult und der kommunale Versorgungsauftrag abgesichert werden.

Die integrative Beschulung bleibt Schwerpunkt der Grundschule am Senefelderplatz (03G15). Es werden weiterhin behinderte und nichtbehinderte Kinder gemeinsam unterrichtet. Aufnahme finden grundsätzlich Kinder mit allen Förderschwerpunkten. Somit bleibt am Schulstandort ein integratives Angebot in den Jahrgangsstufen 1 - 6 bis erhalten. Das Schulgebäude in der Schönhauser Allee 165 wird in Gänze der Grundschule am Senefelderplatz (03G15) zur Verfügung gestellt. Ein Wahlrecht für Eltern von Kindern mit dem sonderpädagogischen Schwerpunkt „Lernen“ besteht auch weiterhin. In Pankow können diese Schülerinnen und Schüler die Schule am Birkenhof mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ (03S06) besuchen.

Rechtsgrundlage

§ 76 (3) Ziffer 3, § 109 Absatz 3, § 111 Absatz 3 Ziffer 2 SchulG sowie § 36 Abs. 2b, Abs. 3 BezVG, § 12 Abs. 2 Ziff. Nr. 10 BezVG

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

Die Aufhebung dieser Schule mit dem Förderschwerpunkt "Lernen" dient der Umsetzung des Gesamtkonzepts "Inklusive Schule" und der Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung.

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

siehe Anlage

Kinder- und Familienverträglichkeit

keine

ren Benn
Bezirksbürgermeister

Dr. Torsten Kühne
Bezirksstadtrat für Schule, Sport, Facility Management und Gesundheit


Musterblatt Auswirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

Quantitativ

qualitativ

 

  1. Fläche

-        Versiegelungsgrad

X

 

 

 

 

 

  1. Wasser

-        Wasserverbrauch

X

 

 

 

 

 

  1. Energie

-        Energieverbrauch

-        Anteil erneuerbarer Energie

X

 

 

 

 

 

  1. Abfall

-        Hausmüllaufkommen

-        Gewerbeabfallaufkommen

X

 

 

 

 

 

  1. Verkehr

-        Verringerung des Individual-verkehrs

-        Anteil verkehrsberuhigter

-        Zonen

-        Busspuren

-        Straßenbahnvorrangschaltungen

-        Radwege

X

 

 

 

 

 

  1. Immissionen

-        Schadstoffe

-        rm

X

 

 

 

 

 

  1. Einschränkung von Fauna
    und Flora

X

 

 

 

 

 

  1. Bildungsangebot

 

X

X

 

 

 

  1. Kulturangebot

X

 

 

 

 

 

  1. Freizeitangebot

X

 

 

 

 

 

  1. Partizipation in Entschei-dungsprozessen

X

 

 

 

 

 

  1. Arbeitslosenquote

X

 

 

 

 

 

  1. Ausbildungsplätze

X

 

 

 

 

 

  1. Betriebsansiedlungen

X

 

 

 

 

 

  1. wirtschaftl. Diversifizierung nach Branchen

X

 

 

 

 

 

Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.

 

 
 

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