Drucksache - VIII-0366  

 
 
Betreff: Jahrelangen Wohnungsleerstand im Komponistenviertel beenden
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /ZB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
17.01.2018 
12. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen federführender Ausschuss
30.01.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
21.02.2018 
13. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
17.10.2018 
19. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
17.06.2020 
33. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linksfraktion 12. BVV am 17.1.18
Beschlussempfehlung StadtGrün 13. BVV am 21.02.18
VzK§13BezVG BA, ZB 19. BVV am 17.10.18
VzK§13BezVG BA, ZB 33. BVV am 17.06.2020

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

12.05.2020

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:
VIII-0366

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

2. Zwischenbericht

Jahrelangen Wohnungsleerstand im Komponistenviertel beenden

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 13. Sitzung am 21.02.2018 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-0366

Das Bezirksamt wird ersucht, den seit Jahren andauernden Leerstand des Wohnhauses Smetanastr.23 / Meyerbeerstr.78 (Komponistenviertel) durch die Anordnung von Ordnungsmaßnahmen und durch Zwangsmittel unverzüglich zu beenden. Erforderlichenfalls ist das Wohnhaus in treuhänderische Verwaltung zu nehmen und die Bewohnbarkeit des Gebäudes über Ersatzvornahmen wiederherzustellen.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung ist in den nächsten Tagungen über den Planungsstand und den Fortgang von Maßnahmen zu informieren.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Seit 08.04.2019 ist für die Wohnbarmachung und Rückführung des gegenständlichen Wohnraums zu Wohnzwecken ein Berliner Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht als Treuhänder durch das Bezirksamt bestellt.

Mithilfe des Treuhänders ist es zwischenzeitlich gelungen, dass die Eigentümerin die Sanierung in Eigenregie begonnen hat. Eine erste Reparatur des Daches ist durchgeführt, die Sanierung der Dach-Balkenköpfe erfolge derzeit. Die Heizungsanlage wurde durch den Schornsteinfeger grundsätzlich nicht beanstandet, weitere notwendige Maßnahmen für die Inbetriebnahme der Heizungsanlage sind angekündigt.

Alle Baumaßnahmen erfolgen in Abstimmung mit dem Treuhänder.

Ein Termin für einen Vermietungsbeginn kann derzeit nicht abgeschätzt werden, die Vermietung wird durch den Treuhänder und in enger Abstimmung mit der Eigentümerin erfolgen.

Die bisher für die Einsetzung des Treuhänders entstandenen Kosten für die Zeit 08.04.2019 bis 06.03.2020 sind durch die Eigentümerin ausgeglichen worden, die durch den Bezirk verauslagten Kosten u.a. für Versicherungen sind gegenüber der Eigentümerin angezeigt worden, eine Erstattung steht aus.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

 

Sören Benn
Bezirksbürgermeister

Vollrad Kuhn
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bürgerdienste

 

 

 

 

 
 

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