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Drucksache - VIII-0366
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
2. Zwischenbericht |
Jahrelangen Wohnungsleerstand im Komponistenviertel beenden |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 13. Sitzung am 21.02.2018 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0366
„Das Bezirksamt wird ersucht, den seit Jahren andauernden Leerstand des Wohnhauses Smetanastr.23 / Meyerbeerstr.78 (Komponistenviertel) durch die Anordnung von Ordnungsmaßnahmen und durch Zwangsmittel unverzüglich zu beenden. Erforderlichenfalls ist das Wohnhaus in treuhänderische Verwaltung zu nehmen und die Bewohnbarkeit des Gebäudes über Ersatzvornahmen wiederherzustellen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung ist in den nächsten Tagungen über den Planungsstand und den Fortgang von Maßnahmen zu informieren.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Seit 08.04.2019 ist für die Wohnbarmachung und Rückführung des gegenständlichen Wohnraums zu Wohnzwecken ein Berliner Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht als Treuhänder durch das Bezirksamt bestellt.
Mithilfe des Treuhänders ist es zwischenzeitlich gelungen, dass die Eigentümerin die Sanierung in Eigenregie begonnen hat. Eine erste Reparatur des Daches ist durchgeführt, die Sanierung der Dach-Balkenköpfe erfolge derzeit. Die Heizungsanlage wurde durch den Schornsteinfeger grundsätzlich nicht beanstandet, weitere notwendige Maßnahmen für die Inbetriebnahme der Heizungsanlage sind angekündigt.
Alle Baumaßnahmen erfolgen in Abstimmung mit dem Treuhänder.
Ein Termin für einen Vermietungsbeginn kann derzeit nicht abgeschätzt werden, die Vermietung wird durch den Treuhänder und in enger Abstimmung mit der Eigentümerin erfolgen.
Die bisher für die Einsetzung des Treuhänders entstandenen Kosten für die Zeit 08.04.2019 bis 06.03.2020 sind durch die Eigentümerin ausgeglichen worden, die durch den Bezirk verauslagten Kosten u.a. für Versicherungen sind gegenüber der Eigentümerin angezeigt worden, eine Erstattung steht aus.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn | Vollrad Kuhn |
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