Drucksache - VIII-0344  

 
 
Betreff: Wohnungsbau an der Greifswalder Straße ermöglichen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUFraktion der CDU
   
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
29.11.2017 
11. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU 11. BVV 29.11.17

Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow spricht sich für eine integrierte Entwicklung des Areals um den ehemaligen Güterbahnhof Greifswalder Straße (Bahngraben, Lilli-Henoch-Straße, Greifswalder Straße) mit dem Ziel der Errichtung von Wohnraum aus.

Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird deshalb aufgefordert, ein Ersuchen gem. §7 Abs. 1 Satz 1 und 3 Nr. 5 iVm. §6 Abs. 2 AGBauGB an den Senat von Berlin zu richten und das Interesse des Bezirks Pankow sowie das dringende Gesamtinteresse Berlins an der Errichtung von Wohnungen im Bereich des ehemaligen Güterbahnhofs Greifswalder Straße zu begründen.


Begründung:

Das Areal um den ehemaligen Güterbahnhof Greifswalder Straße ist innerhalb des S-Bahn-Ringes gelegen und verkehrlich optimal angeschlossen. Im Umfeld befinden sich zahlreiche Grünflächen, Spielplätze und Kitas. Die Versorgung mit Grund- und Oberschulplätzen sowie Sportflächen ist gesichert und bietet insbesondere im Bereich der Grundschule am Planetarium Erweiterungsmöglichkeiten. Eine Schwimmhalle grenzt unmittelbar an, die Versorgung mit sozialer Infrastruktur wird als positiv bewertet. Nahversorgungseinrichtungen befinden sich in größerer Zahl in fußufiger Entfernung.

Auch aus diesen Gründen stuft das Bezirksamt Pankow von Berlin im Rahmen seines Wohnbaukonzepts die Potentialflächen W0306_109 und W0307_110 hinsichtlich der Eignung für eine Wohnbebauung als gut ein. Die Realisierung soll mittelfristig bis 2021 erfolgen. Es werden Potentiale für ca. 1,800 Wohnungen gesehen (1,210 + 605). Die Fläche W0307_110 befindet sich im Eigentum der öffentlichen Hand.

Da beide Flächen direkt aneinander angrenzen und einen gemeinsamen Raum bilden, sollte eine städtebauliche Entwicklung auch nur gemeinsam erfolgen.

Die BVV Pankow und ihre Gremien haben sich in der vergangenen Wahlperiode bereits mehrfach mit diesen Flächen beschäftigt. Das Bezirksamt hat gemeinsam mit dem Eigentümer der Fläche W0306_109 einen sog. Syntheseplan erstellt. Dieser stellt eine mögliche städtebauliche Lösung dar und wurde den Gremien der BVV in den Jahren 2015 und 2016 vorgestellt.

Aufgrund der Lage der Flächen und der Größe der Wohnbaupotentiale darf davon ausgegangen werden, dass es sich aufgrund des angespannten Wohnungsmarktes in der Stadt bei der Entwicklung der Flächen zum Zwecke der Wohnnutzung um ein gesamtstädtisches Interesse handelt.

 
 

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