Drucksache - VIII-0325  

 
 
Betreff: Mieterinnen und Mieter schützen durch Anwendung des § 180 BauGB
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der AfDFraktion der AfD
   
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
29.11.2017 
11. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion der AfD 11. BVV am 29.11.17

Das Bezirksamt wird aufgefordert, für jene Quartiere eine Sozialstudie gemäß § 180 BauGB (Erhaltungsgebiete) durchzuführen, für welche das Bezirksamt heute bereits eine Gentrifizierung vermutet. Dies, um einen Überblick über die betroffene Mieterschaft erhalten zu können.


Begründung:

Eine Umstrukturierungssatzung ist für eine sozialverträgliche Sanierung ungeeignet. Dadurch kann z.B. eine instandsetzende Modernisierung nicht verhindert werden. Der Vermieter ist verpflichtet, die bestehende Gesetzeslage bei Instandsetzungen bezüglich der Energieeinsparung umzusetzen, um nicht wegen Verhinderung nach §§ 9, 27 EnEV bußgeldpflichtig zu werden. Eine Umstrukturierungssatzung versucht die vorhandene Gesetzeslage auszuhebeln und die Rechte der Wohnungseigentümer einzuschränken, um zu verhindern, dass die Wohnungseigentümer ihre Gebäude auf den Stand der heutigen Technik bringen können.

Die Mieter haben die Möglichkeit, sich bei einer Modernisierungsankündigung auf einen Härtefall zu berufen (§ 555d Abs. 2 BGB). Dies sollte eigentlich auch den Mietervereinen bekannt sein.

Weiterhin versucht die Umstrukturierungssatzung ausgerechnet jene Mieter zu bevormunden, welche eine Modernisierung ihrer Wohnung wünschen.

Gemäß § 555c Abs. 2 BGB hat der Vermieter den Mieter auf die Form und Frist des Härteeinwandes nach § 555 d Abs. 3 Satz 1 hinzuweisen.

Mit der Sozialstudie ließe sich bereits im Vorfeld ermitteln, wie viele der Mieter überhaupt für einen Härteeinwand in Frage kämen - und ob diesbezüglich eine Umstrukturierungssatzung überhaupt sinnvoll wäre. Generell stellt sich die Frage, ob die dort angedachten Modernisierungen überhaupt so tiefgreifend sind, dass eine Umstrukturierung ausgelöst wird.

 
 

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