Drucksache - VIII-0321  

 
 
Betreff: Berlin-Ticket S und Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht auch auf Rentnerinnen und Rentner im Wohngeldbezug ausweiten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:04.11.2021Bezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
29.11.2017 
11. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
21.02.2018 
13. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Ausschuss SoSeArW 11. BVV am 29.11.17
Änderungsantrag BV Thieme 11. BVV am 29.11.17
VzK § 13 Schlussbericht Bezirksamt, 13. BVV am 21.2.18

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.02.2018

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: VIII-0321

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Berlin-Ticket S und Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht auch auf Rentnerinnen und Rentner im Wohngeldbezug ausweiten

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 011. Sitzung am 29.11.2017 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr. VIII-0321

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Senatsverwaltungen für Integration, Arbeit und Soziales, sowie Stadtentwicklung und Wohnen und für Wirtschaft, Energie und Betriebe dafür einzusetzen, dass Rentnerinnen und Rentner, die auf Grund einer geringen Einkommenserhöhung keine Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung mehr erhalten und nunmehr Wohngeld beziehen, weiterhin das Berlin-Ticket S und die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht erhalten.

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Mit Schreiben vom 15.12.2017 setzte sich das Bezirksamt gegenüber den im Beschluss genannten Senatsverwaltungen für eine Erweiterung des Kreises der Anspruchsberechtigten für das Berlin -Ticket S auf Empfänger*innen von Wohngeld ein.

 

Am 17.01.2018 antwortete der Staatssekretär für Soziales der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales wie folgt:

„…mit oben bezeichneten Schreiben hatten Sie mir den Beschluss der BW Pankow Vlll-0321 vom 29.11.2017 übersandt und mit Hinweis auf den Inhalt der Koalitionsvereinbarung um zügige Umsetzung gebeten.

Zu meiner Freude kann ich Ihnen heute mitteilen, dass der Senat von Berlin am 09. Januar 2018 die Erweiterung des anspruchsberechtigten Personenkreises auf den berlinpass und damit auf das Berlin-Ticket S beschlossen hat. Mit der Personenkreiserweiterung wird nunmehr ein weiterer zentraler Punkt der Koalitionsvereinbarung umgesetzt.

Ab dem 01.02.2018 haben dann folgende Personen einen Anspruch auf den berlinpass und das Berlin-Ticket S:

  • Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) und deren Haushaltsmitglieder, sofern sie bei der Berechnung des Anspruchs auf Wohngeld berücksichtigt wurden
  • Empfängerinnen und Empfänger einer besonderen Zuwendung für Haftopfer (Opferrente) nach § 17a Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG)
  • Empfängerinnen und Empfänger von Ausgleichsleistungen nach § 8 Berufliches Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG)
  • Empfängerinnen und Empfänger einer Ausgleichsrente für Schwerbeschädigte oder eines Berufsschadensausgleichs nach § 21 StrRehaG, § 4 Häftlingshilfegesetz (HHG) und § 3 Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) in Verbindung mit § 32 bzw. § 30 des Bundesversorgungsgesetzes (BVG)

Mit der Personenkreiserweiterung auf alle Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld haben auch die Rentnerinnen und Rentner wieder einen Anspruch auf das Berlin-Ticket S, die aufgrund ihres Einkommens aus dem Bezug von Leistungen der Grundsicherung im Alter nach dem SGB XII herausgefallen sind.

In den nächsten Tagen erhalten alle neuen Anspruchsberechtigten ein Informationsschreiben. In dem Schreiben sind alle wichtigen Informationen zum berlinpass und zum Berlin-Ticket-S enthalten.

Die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht ist - anders als der berlinpass und das Berlin­ Ticket S - eine reine Bundesangelegenheit und im Rundfunkstaatsvertrag geregelt. Für Angelegenheiten der Rundfunkgebührenbefreiung ist in Berlin die Senatskanzlei zuständig.

Ergänzend erlaube ich mir aber darauf hinzuweisen, dass die Frage einer möglichen Rundfunkgebührenbefreiung für Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld erst auf der letzten Sitzung der Arbeits- und Sozialministerkonferenz Ende 2017 mit allen Bundesländern erörtert wurde. Der von Niedersachsen eingebrachte und von Berlin unterstützte Antrag wurde jedoch mit deutlicher Mehrheit abgelehnt. Für die von der BW Pankow gewünschte Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht sehe ich vor diesem Hintergrund derzeit keinen hinreichenden Spielraum.“

Das Bezirksamt nimmt zur Kenntnis, dass ab 01.02.2018 neben den Empfängerinnen und Empfängern von Wohngeld nach dem WoGG weitere Personenkreise Anspruch auf den auf den berlinpass und das Berlin-Ticket S haben.

Das Bezirksamt nimmt ebenfalls zur Kenntnis, dass die bundesrechtliche Angelegenheit der Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht im Rahmen einer zeitnahen Erörterung auf der Bundesebene keine Mehrheit gefunden hat. Von daher wird von weiteren diesbezüglichen Aktivitäten abgesehen.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

Die Ausweitung des anspruchsberechtigten Personenkreises auf den „berlinpass“ sowie das Berlin-Ticket S um den genannten Personenkreis wirkt auf beide Geschlechter gleichermaßen begünstigend.

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

keine Auswirkungen

Sören Benn
Bezirksbürgermeister

Rona Tietje
Bezirksstadträtin für Jugend, Wirtschaft und Soziales

 

 

 

 
 

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